Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1982 - III ZB 24/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG München, 20.04.1982 - 20 W 1192/82
- BGH, 14.10.1982 - III ZB 24/82
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1168
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78
Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils ins …
Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZB 24/82
Auf die vorliegende Fallgestaltung ist nämlich die Vorschrift des § 547 ZPO, wonach die Revision (ohne Zulassung durch das Berufungsgericht oder Annahme durch das Revisionsgericht) stets stattfindet, wenn das Berufungsgericht eine Berufung - auch eine solche gegen ein den Einspruch verwerfendes Urteil - als unzulässig verworfen hat, entsprechend anzuwenden (vgl. BGH NJW 1979, 218 [BGH 28.09.1978 - IV ZB 104/78]). - BGH, 21.12.1978 - III ZB 27/78
Organisationspflicht des Anwalts - Sozietät - Nichtzulassung desSozius - …
Auszug aus BGH, 14.10.1982 - III ZB 24/82
Ein Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 in Verb. mit § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist unzulässig (Senatsbeschluß vom 21. Dezember 1978 - III ZB 27/78 - VersR 1979, 349, 350;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 40. Aufl. § 234 Anm. 1).
- BGH, 27.04.1988 - IVb ZB 44/88 Gegen die Statthaftigkeit der - im Verfahren über die Anfechtung eines Vollstreckungsbescheids erhobenen - weiteren sofortige Beschwerde bestehen keine Bedenken, §§ 568 a, 700 i.V. mit 341 Abs. 1 ZPO (vgl. Bundesgerichtshof Beschluß vom 14. Oktober 1982 - III ZB 24/82 = VersR 1982, 1168).
- BGH, 12.10.1988 - IVa ZB 20/88
Formvorschriften bezüglich der sofortigen Beschwerde an den BGH
Nach § 568a ZPO findet gegen oberlandesgerichtliche Beschlüsse der hier vorliegenden Art die (weitere) sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof statt (BGH Beschluß vom 14. Oktober 1982 - III ZB 24/82 - VersR 1982, 1168). - BGH, 11.10.1994 - XI ZB 18/94 Nach § 568 a ZPO können zwar Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die über eine sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil entschieden wird, der weiteren sofortigen Beschwerde unterliegen; die Vorschrift ist auch im Mahnverfahren entsprechend anwendbar, da ein Vollstreckungsbescheid nach § 700 Abs. 1 ZPO einem Versäumnisurteil gleichsteht (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1982 - III ZB 24/82 = VersR 1982, 1168 …und vom 27. April 1988 - IVb ZB 44/88 = BGHR ZPO § 568 a Annahme 1;… kritisch MünchKomm ZPO/Braun § 568 a Rdn. 3).
- BGH, 15.05.1990 - XI ZB 3/90
Sofortige Beschwerde gegen Urteile die nicht zur Revision zugelassen sind
Die dagegen gerichtete sofortige weitere Beschwerde wäre gemäß §§ 568 a, 700 Abs. 1 ZPO nur statthaft, wenn gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (vgl. BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1982 - III ZB 24/82, VersR 1982, 1168, 1169). - BGH, 11.10.1994 - XI ZB 15/94
Zulässigkeit einer weiteren sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss des …
Nach § 568 a ZPO können zwar Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die über eine sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil entschieden wird, der weiteren sofortigen Beschwerde unterliegen; die Vorschrift ist auch im Mahnverfahren entsprechend anwendbar, da ein Vollstreckungsbescheid nach § 700 Abs. 1 ZPO einem Versäumnisurteil gleichsteht (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1982 - III ZB 24/82 = VersR 1982, 1168 …und vom 27. April 1988 - IVb ZB 44/88 = BGHR ZPO § 568 a Annahme 1;… kritisch MünchKomm ZPO/Braun § 568 a Rdn. 3).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.