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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39631
BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21 (https://dejure.org/2021,39631)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2021 - III ZB 9/21 (https://dejure.org/2021,39631)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2021 - III ZB 9/21 (https://dejure.org/2021,39631)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden durch vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes - Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden durch vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes - Rechtsanwaltsverschulden; Berufungsfrist; vorschnelles Aufgeben der Telefaxübermittlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beruhen der unterbliebenen Übermittlung der Berufungsschrift an das Berufungsgericht auf einem Verschulden der Prozessbevollmächtigten; Vorschnelle Aufgabe des Versuchs zur Übermittlung einen fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das ...

  • Betriebs-Berater

    Versäumung der Berufungsfrist - Rechtsanwaltsverschulden bei vorschnellem Aufgeben der Telefaxübermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233 ; ZPO § 520
    Beruhen der unterbliebenen Übermittlung der Berufungsschrift an das Berufungsgericht auf einem Verschulden der Prozessbevollmächtigten; Vorschnelle Aufgabe des Versuchs zur Übermittlung einen fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Übermittlung per Fax: Niemals zu früh aufgeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Nach 3x gescheitertem Faxversand eines Schriftsatzes muss der Anwalt es weiter versuchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsfrist - und das vorschnelle Aufgeben der Telefaxübermittlung

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Vorschnelles Aufgeben der Faxübermittlung - Vorschnelles Aufgeben der Faxübermittlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verschulden des Rechtsanwalts bei vorschneller Aufgabe nach erfolgloser Faxübertragung eines fristgebundenen Schriftsatzes an das Gericht aufgrund technischer Störung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwaltsverschulden bei Fristversäumung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übermittlung per Fax: Niemals zu früh aufgeben! (IBR 2021, 663)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 204
  • MDR 2021, 1482
  • FamRZ 2021, 1812
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.09.2017 - IX ZB 81/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass das Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…BGH, Beschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, VersR 2011, 1417 Rn. 8;… vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 7; vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946 Rn. 6 …und vom 20. August 2019 aaO Rn. 15).

    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2006, 829; BGH, Beschlüsse vom 14. September 2017 aaO Rn. 7 …und vom 20. August 2019 aaO Rn. 16; jew. mwN).

    Leitungsstörungen, die zur fehlenden Erreichbarkeit des angewählten Faxgerätes führen - eine solche macht der Kläger geltend (vgl. Eidesstattliche Versicherung des vom Kläger seinerzeit mandatierten Rechtsanwalts M. R. vom 5. Mai 2021, Anlage ReBe 1) -, sind daher ebenfalls der Risikosphäre des Gerichts zuzuordnen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 19 und vom 14. September 2017 aaO).

    Rn. 14 Dies befreit den Prozessbevollmächtigten indessen nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Fristwahrung zu ergreifen, wenn wegen einer technischen Störung eine Telefaxverbindung (zunächst) nicht zustande kommt, wobei die Gerichte die Anforderungen an die dem Prozessbevollmächtigten obliegende Sorgfalt nicht überspannen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2017 aaO Rn. 8).

    Rn. 18 Hat ein Rechtsanwalt nicht alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen der Fristwahrung ergriffen, geht es zu seinen Lasten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Frist auch bei Durchführung dieser Maßnahmen versäumt worden wäre (Senat…, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - III ZB 54/18, NJW-RR 2018, 1529 Rn. 14; BGH, Beschluss vom 14. September 2017 aaO Rn. 10).

  • BGH, 20.08.2019 - VIII ZB 19/18

    Einstellen der zusätzlichen Übermittlungsversuche des Prozessbevollmächtigten der …

    Auszug aus BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21
    Einem Rechtsanwalt gereicht es zum Verschulden, wenn er den Versuch, einen fristgebundenen Schriftsatz (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das Gericht zu übermitteln, vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten der Risikosphäre des Empfangsgerichts zuschreibt (…Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 20 ff und vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 16 ff).

    Das beruht darauf, dass sie die Versuche, die Berufungsschrift an das Berufungsgericht per Telefax zu übermitteln, am Tag des Fristablaufs bereits um 15.05 Uhr und damit vorschnell aufgegeben haben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 14).

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass das Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…BGH, Beschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, VersR 2011, 1417 Rn. 8;… vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 7;… vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946 Rn. 6 und vom 20. August 2019 aaO Rn. 15).

    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2006, 829;… BGH, Beschlüsse vom 14. September 2017 aaO Rn. 7 und vom 20. August 2019 aaO Rn. 16; jew. mwN).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn er auch eine lediglich zeitlich beschränkte - das heißt bis zum Fristablauf wieder behobene - technische Störung in Betracht ziehen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2019 aaO Rn. 23).

  • BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21
    Einem Rechtsanwalt gereicht es zum Verschulden, wenn er den Versuch, einen fristgebundenen Schriftsatz (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das Gericht zu übermitteln, vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten der Risikosphäre des Empfangsgerichts zuschreibt (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 20 ff …und vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 16 ff).

    Leitungsstörungen, die zur fehlenden Erreichbarkeit des angewählten Faxgerätes führen - eine solche macht der Kläger geltend (vgl. Eidesstattliche Versicherung des vom Kläger seinerzeit mandatierten Rechtsanwalts M. R. vom 5. Mai 2021, Anlage ReBe 1) -, sind daher ebenfalls der Risikosphäre des Gerichts zuzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 19 …und vom 14. September 2017 aaO).

    Dass sie dies nicht getan, sondern stattdessen die Berufungsschrift noch am 28. Dezember 2020 auf dem Postweg an das Oberlandesgericht versandt haben, ist ihnen als - dem Kläger nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnender - schuldhafter Verstoß gegen die sie treffende erhöhte Sorgfaltspflicht bei Übersendung eines Schriftsatzes am letzten Tag der Frist vorzuwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 aaO Rn. 21).

    Jedenfalls die Beendigung der Versuche bereits um 15.05 Uhr ist den Prozessbevollmächtigten des Klägers als vorschnelles Aufgeben im Sinne der Rechtsprechung anzulasten (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 aaO Rn. 22).

  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an …

    Auszug aus BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21
    Wohl aber ist er gehalten, bis zum Fristablauf weitere Übermittlungsversuche zu unternehmen, um auszuschließen, dass die Übermittlungsschwierigkeiten in seinem Bereich liegen (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 9).

    Es gereicht ihm deshalb zum Verschulden, wenn er unter diesen Voraussetzungen seine Übermittlungsversuche vorschnell weit vor Fristablauf aufgibt und die für ihn letztlich nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten dem Empfangsgericht zuschreibt (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 aaO, mwN).

  • BGH, 23.10.2018 - III ZB 54/18

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …

    Auszug aus BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21
    Rn. 18 Hat ein Rechtsanwalt nicht alle ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen der Fristwahrung ergriffen, geht es zu seinen Lasten, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Frist auch bei Durchführung dieser Maßnahmen versäumt worden wäre (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - III ZB 54/18, NJW-RR 2018, 1529 Rn. 14; BGH…, Beschluss vom 14. September 2017 aaO Rn. 10).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 2 BvR 526/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung …

    Auszug aus BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21
    Denn in diesem Fall liegt die entscheidende Ursache für die Fristversäumung in der Sphäre des Gerichts (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2006, 829;… BGH, Beschlüsse vom 14. September 2017 aaO Rn. 7 …und vom 20. August 2019 aaO Rn. 16; jew. mwN).
  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der …

    Auszug aus BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass das Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (…BGH, Beschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, VersR 2011, 1417 Rn. 8; vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 7;… vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946 Rn. 6 …und vom 20. August 2019 aaO Rn. 15).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …

    Auszug aus BGH, 26.08.2021 - III ZB 9/21
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass das Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, VersR 2011, 1417 Rn. 8;… vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, NJW 2014, 2047 Rn. 7;… vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, FamRZ 2017, 1946 Rn. 6 …und vom 20. August 2019 aaO Rn. 15).
  • BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20

    Erlischt ein Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch die …

    BGH, Beschluss vom 26.8.2021 - III ZB 9/21.

    ECLI:DE:BGH:2021:260821BIIIZB9.21.0.

  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 125/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflicht bei Hinweis …

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschluss vom 26. August 2021 - III ZB 9/21, juris Rn. 11, mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.04.2025 - 2 Sa 8/25

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Vorrang der Ersatzeinreichung - …

    Nach der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung zum "vorschnellen Aufgeben" beim Telefax besteht eine erhöhte Sorgfaltspflicht, wenn die Frist bis zum letzten Tag ausgeschöpft wird (zum Ganzen Mantel, ArbRB 2023, 188, 189 mwN; BGH 26.08.2021 - III ZB 9/21).
  • LG Berlin II, 28.05.2024 - 83 T 10/24

    Antrag auf Unterbringung und das Verschulden bei Fristversäumung

    Bleibt nämlich die automatisierte Eingangsbestätigung des Gerichts aus, muss der Absender, hier der Antragsteller, die Absendung überprüfen und gegebenenfalls den Schriftsatz neu übermitteln (BGH, Beschluss vom 26.08.2021 - III ZB 9/21 -, Rn. 14 bei juris, BGH…, Beschluss vom 30.03.2023 - III ZB 13/22, BeckRS 2023, 9123 Rn. 10-12, Beck online, BFH a.a.O. Rn. 17 bei juris).

    Hinzu kommt, dass, wenn akute Störungen bei der Übermittlung denkbar sind, alle möglichen und zumutbaren weiteren Maßnahmen zur Fristwahrung zu ergreifen sind (BGH, Beschluss vom 26.08.2021 - III ZB 9/21, Rn. 14 2 juris); diese Pflicht hat der Antragsteller verletzt, weil er abgewartet und z.B. kein Telefax gesandt hat.

  • BGH, 27.04.2023 - III ZB 46/22

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde; Uneingeschränkte nachprüfung prozessualer …

    Denn die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (stRspr, zB Senat, Beschluss vom 26. August 2021 - III ZB 9/21, NJW-RR 2022, 204 Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 9 mwN), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 28.07.2022 - III ZB 65/21

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Geltendmachung von …

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den seitens der Partei glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung von der Partei beziehungsweise ihrem Prozessbevollmächtigten verschuldet war (zB Senat, Beschluss vom 26. August 2021 - III ZB 9/21, NJW-RR 2022, 204 Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 15).
  • BGH, 26.03.2024 - XI ZR 95/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Nach ihrem Vorbringen und den glaubhaft gemachten Tatsachen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Versäumung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einem den Klägern gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden ihres drittinstanzlichen Prozessbevollmächtigten beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. August 2021 - III ZB 9/21, NJW-RR 2022, 204 Rn. 11 mwN …und vom 18. November 2021 - I ZR 125/21, juris Rn. 9).
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