Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1971 - III ZR 107/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatzpflicht - Unterhaltsanspruch - Lebenshaltung - Anspruchsvoraussetzungen - Ehefrau
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadenersatzpflicht; Unterhaltsanspruch; Lebenshaltung; Anspruchsvoraussetzungen; Ehefrau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1971, 423
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.11.1968 - VI ZR 189/67
Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs wegen Tötung der Ehefrau
Auszug aus BGH, 14.01.1971 - III ZR 107/67
Denn dieser Ausfall ist nurmehr unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung des Unterhaltsrechts zu beurteilen (BGHZ 51, 109). - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 53/67
Rechtliche Einordnung des Schadensersatzanspruchs wegen entzogener Dienste eines …
Auszug aus BGH, 14.01.1971 - III ZR 107/67
Bei dem gegenwärtigen Sachstand besteht kein Anlaß, den vom VI. Zivilsenat geäußerten Zweifeln nachzugehen, ob es sich um Unterhaltsleistungen handelt, wenn die getötete Ehefrau nicht nur im Haushalt, sondern außerdem im Geschäft oder Beruf des Hannes gemäß § 1356 Abs. 2 BGB mitgearbeitet hat (Urteil vom 24. Juni 1969 - VI ZR 53/67 - S. 39/40 = VersR 1969, 952 ff). - BGH, 01.03.1966 - VI ZR 48/65
Voraussetzungen für das Bestehen eines Rentenbegehrens auf Grund des Todes des …
Auszug aus BGH, 14.01.1971 - III ZR 107/67
Richtigerweise war der Unterhaltsbedarf der Familie festzustellen und sodann darüber zu befinden, ob und in welcher Höhe die Getötete über ihre Arbeit im Haushalt hinaus, die nach § 1360 BGB durch ihre Haushaltsführung (§ 1356 Abs. 1 BGB) grundsätzlich der Unterhaltsleistung des Mannes gleichwertig ist, aus den Einnahmen, die sie aus ihrer Tätigkeit in der Gastwirtschaft und in der Landesproduktenhandlung erzielte, noch einen weiteren Unterhaltsbeitrag hätte leisten müssen (Urteile vom 1. März 1966 - VI ZR 48/65 = VersR 1966, 588 und vom 20. Februar 1968 - VI ZR 76/67 = VersR 1968, 770 f). - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 284/67
Auszug aus BGH, 14.01.1971 - III ZR 107/67
Andererseits ist gegenüber dem erstgerichtlichen Urteil zu bemerken, daß für die Berechnung des Anspruches aus § 844 Abs. 2 BGB entscheidend ist, welchen Unterhalt die Hinterbliebenen von ihrem Ernährer bei dessen Fortleben hätten fordern können, nicht aber, welchen Unterhalt sie tatsächlich bezogen hätten (Urteil vom 24. Juni 1969 - VI ZR 284/67 = LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 30 = NJW 1969, 1667). - BGH, 24.06.1969 - VI ZR 76/67
Zumutbarkeit der Bezifferung einer Leistungsklage bei Flugzeugabsturz unter …
Auszug aus BGH, 14.01.1971 - III ZR 107/67
Richtigerweise war der Unterhaltsbedarf der Familie festzustellen und sodann darüber zu befinden, ob und in welcher Höhe die Getötete über ihre Arbeit im Haushalt hinaus, die nach § 1360 BGB durch ihre Haushaltsführung (§ 1356 Abs. 1 BGB) grundsätzlich der Unterhaltsleistung des Mannes gleichwertig ist, aus den Einnahmen, die sie aus ihrer Tätigkeit in der Gastwirtschaft und in der Landesproduktenhandlung erzielte, noch einen weiteren Unterhaltsbeitrag hätte leisten müssen (Urteile vom 1. März 1966 - VI ZR 48/65 = VersR 1966, 588 und vom 20. Februar 1968 - VI ZR 76/67 = VersR 1968, 770 f).
- BGH, 05.07.1988 - VI ZR 299/87
Betriebsangehörigkeit eines als Subunternehmer tätigen LKW-Fahrers; Umfang des …
Die Höhe dieses Anspruchs bestimmt sich nach den einschlägigen unterhaltsrechtlichen Vorschriften; allein auf den gesetzlich geschuldeten Unterhalt kommt es an, nicht auf den tatsächlich gewährten (vgl. Senatsurteile vom 28. April 1970 VI ZR 211/68 - VersR 1970, 617, 618 und vom 4. November 1975 - VI ZR 217/73 - VersR 1976, 291, 292; vgl. ferner BGH, Urteil vom 14. Januar 1971 - III ZR 107/67 - VersR 1971, 423, 424). - OLG Saarbrücken, 13.02.1976 - 3 U 23/75
Beweispflicht des Beschuldigten für das Mitverschulden eines Dritten; …
Eine besondere Freigebigkeit des Getöteten ist nicht erheblich (BGH VersR 1971, 423 ;… Wussow, Das Unfallhaftpflichtrecht, 12. Auflage, Rz. 1067; Fleer, VersR 1974, 108).
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