Rechtsprechung
| BGH, 30.03.2006 - III ZR 128/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BeurkG § 17; ; BGB § 254; ; BGB § 2113 Abs. 1; ; ZPO § 544 Abs. 4 Satz 2
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 19; BeurkG § 17 Abs. 1
Doppelte Belehrungspflicht des Notars bei ungesicherter Vorleistung (hier: Löschung des Nacherbenvermerks) - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Reichweite des Schutzbereichs der Prüfungs- und Belehrungspflichten eines Notars bei Beurkundung eines Erbvertrages gemäß § 17 Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeurkG § 17
Umfang und Schutzbereich der Prüfungs- und Belehrungspflichten eines Notars - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 30.01.2004 - 10 O 522/02
- OLG Schleswig, 28.04.2005 - 11 U 40/04
- BGH, 30.03.2006 - III ZR 128/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 128/05
Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jeder Einzelheit des Parteivorbringens ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 96, 205, 216 f.). - BGH, 12.02.2004 - III ZR 77/03
Anforderungen an die Belehrung durch den beurkundenden Notar bei ungesicherter …
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 128/05
Bei ungesicherten Vorleistungen trifft den Notar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine doppelte Belehrungspflicht: Er hat zum einen über mögliche Folgen zu belehren, die eintreten können, wenn der durch die Vorleistung Begünstigte unfähig ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, und zum anderen Wege aufzuzeigen, auf welche Weise diese Risiken vermieden werden können (Senatsurteil vom 12. Februar 2004 - III ZR 77/03 - NJW-RR 2004, 1071, 1072; BGH, Urteil vom 10. März 2005 - IX ZR 73/01 - NJW-RR 2005, 1292; jeweils m.w.N.). - BGH, 10.03.2005 - IX ZR 73/01
Sicherung der Vorleistung beim Kauf eines bebauten Grundstücks
Auszug aus BGH, 30.03.2006 - III ZR 128/05
Bei ungesicherten Vorleistungen trifft den Notar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine doppelte Belehrungspflicht: Er hat zum einen über mögliche Folgen zu belehren, die eintreten können, wenn der durch die Vorleistung Begünstigte unfähig ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, und zum anderen Wege aufzuzeigen, auf welche Weise diese Risiken vermieden werden können (Senatsurteil vom 12. Februar 2004 - III ZR 77/03 - NJW-RR 2004, 1071, 1072; BGH, Urteil vom 10. März 2005 - IX ZR 73/01 - NJW-RR 2005, 1292; jeweils m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 15.02.2012 - 4 U 129/11
Im Zweifel ist bei einer ungesicherten Vorleistung von der …
Rn. 30 Eine Verletzung dieser Belehrungspflicht ist insbesondere anzunehmen, wenn ein Notar eine urkundsbeteiligte Partei nicht auf die Gefahr einer ungesicherten Vorleistung hinweist (BGH, st. Rspr., vgl. Urteil vom 24.02.1976 - VI ZR 118/74; Urteil vom 06.10.1988 - IX ZR 142/87 Urteil vom 22.06.2006 - III ZR 259/05, DNotZ 2006, 912; Beschluss vom 30.03.2006 - III ZR 128/05, Beschluss vom 29.06.2006 - III ZR 277/05, jeweils im Einzelnen dargestellt bei Ganter DNotZ 2007, 251 ff).
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