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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,242
BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90 (https://dejure.org/1990,242)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1990 - III ZR 14/90 (https://dejure.org/1990,242)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - III ZR 14/90 (https://dejure.org/1990,242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Halterhaftung - Öffentlich-rechtliche Körperschaft - Kfz zur Straßenunterhaltung - Arbeiten auf Autobahn - Grünflächenpflege - Sonderrechte - Amtshaftung - Verkehrsunfall - Verschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei dienstlicher Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr unter Inanspruchnahme von Sonderrechten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 113, 164
  • NJW 1991, 1171
  • NJW-RR 1991, 669 (Ls.)
  • MDR 1991, 510
  • NVwZ 1991, 709 (Ls.)
  • NZV 1991, 185
  • NZV 1991, 186
  • VersR 1991, 925
 
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Wird zitiert von ... (130)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am …

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
    Der Senat hat diese Vorschrift allerdings einschränkend dahin ausgelegt, daß die haftende Körperschaft sich darauf nicht berufen kann, wenn ein Amtsträger bei der dienstlichen Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr - jedenfalls soweit er Sonderrechte nach § 35 StVO nicht in Anspruch nimmt - (BGHZ 68, 217) oder durch eine Verletzung der ihm als hoheitliche Aufgabe obliegenden Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 75, 134 [BGH 12.07.1979 - III ZR 102/78]) schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht.

    Die Unanwendbarkeit des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB bei dienstlicher Teilnahme am Straßenverkehr beruht auf dem Grundsatz der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer, der durch die Gleichheit der Rechte und Pflichten im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer gerechtfertigt ist (Senatsurteil BGHZ 68, 217, 220 f.).

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
    Dieses Haftungsmerkmal ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entsprechend dem Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen (BGHZ 105, 65, 66).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
    Für das Bestehen eines solchen Schadensersatzanspruchs spricht hier vieles; denn der Fahrer ist mit einer Geschwindigkeit von 180 km/h nicht auf Sicht gefahren (zum Sichtfahrgebot vgl. u.a. BGH Urteil vom 23. Juni 1987 - VI ZR 188/86 - BGHR StVO (1970) § 3 Abs. 1 Hindernis 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
    Die letztere Entscheidung hat der Senat mit der Erwägung begründet, die öffentlich-rechtlich gestaltete Verkehrssicherungspflicht entspreche inhaltlich der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und stehe zudem in engem Zusammenhang mit den Pflichten, die einem Amtsträger als Teilnehmer am allgemeinen Straßenverkehr obliegen (BGHZ 75, 138).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 102/78

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Verursachung eines Unfalls …

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
    Der Senat hat diese Vorschrift allerdings einschränkend dahin ausgelegt, daß die haftende Körperschaft sich darauf nicht berufen kann, wenn ein Amtsträger bei der dienstlichen Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr - jedenfalls soweit er Sonderrechte nach § 35 StVO nicht in Anspruch nimmt - (BGHZ 68, 217) oder durch eine Verletzung der ihm als hoheitliche Aufgabe obliegenden Verkehrssicherungspflicht (BGHZ 75, 134 [BGH 12.07.1979 - III ZR 102/78]) schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht.
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 46/85

    Unabwendbarkeit eines Unfalls beim Überholen nach Ende eines Überholverbotes; …

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
    Der "Idealfahrer", auf den die Rechtsprechung bei der Konkretisierung des im Rahmen des § 7 Abs. 2 StVG anzuwendenden Sorgfaltsmaßstabes abstellt (vgl. BGH Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 46/85 - VersR 1987, 156 = BGHR StVG § 7 Abs. 2 Idealfahrer 1), hätte bemerkt, daß die Erkennbarkeit der Absperrtafel auf gerade 300 m bei hohen Geschwindigkeiten Gefahren heraufbeschwören konnte.
  • BGH, 23.05.1978 - VI ZR 150/76

    Einfüllen von Öl - § 7 StVG, Betriebsgefahr

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
    Erforderlich ist allerdings, daß ein Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeuges als einer der Fortbewegung und dem Transport dienenden Maschine besteht; eine Haftung nach § 7 StVG entfällt daher, wo die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle mehr spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (BGHZ 71, 212).
  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 136/85

    Nachweis eines unabwendbaren Ereignisses bei einem Wildunfall

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
    Der Nachweis der Unabwendbarkeit nach § 7 Abs. 2 StVG knüpft für das Fahrverhalten nicht an den Verschuldensmaßstab des § 276 BGB an, sondern an den auf die Zurechnungsgesichtspunkte der Gefährdungshaftung bezogenen Maßstab des § 7 Abs. 2 StVG, der eine über den gewöhnlichen Durchschnitt erheblich hinausgehende Aufmerksamkeit, Geschicklichkeit und Umsicht sowie geistesgegenwärtiges und sachgemäßes Handeln im Augenblick der Gefahr im Rahmen des Menschenmöglichen verlangt (st. Rspr.; vgl. BGH Urteil vom 23. September 1986 - VI ZR 136/85 - BGHR StVG § 7 Abs. 2 Wildunfall 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 63/65

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
    Der Anspruch nach § 7 StVG steht selbständig neben dem Amtshaftungsanspruch und wird durch § 839 BGB nicht verdrängt (Senatsurteil BGHZ 50, 271, 273).
  • BGH, 27.10.1955 - III ZR 82/54

    Amtspflicht bei behördlichem Eingriff

    Auszug aus BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90
    Die Haftungsbeschränkung gilt daher auch, wenn anstelle des Beamten der Staat oder eine sonstige Körperschaft haftet (Senatsurteil BGHZ 18, 366, 371; st. Rspr.).
  • BGH, 04.06.1956 - III ZR 264/54

    Umfang der Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

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