Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Beschlusses der Enteignungsbehörde - Von Amts wegen zu prüfende Fristwahrung - Materiellrechtliche Rückwirkung der Klageerhebung - Anforderungen an einen enteignenden Eingriff - Landwirtschaftliche Betriebe als eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetriebe ...
Verfahrensgang
- BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
- BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66
Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)
Auszug aus BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87/88 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden.Zwar wird die Zugänglichkeit eines Grundstücks zu der an ihm vorbeiführenden Straße dem Sacheigentum an diesem Grundstück zugerechnet und sonach von der geschützten Rechtsposition des Grundeigentümers mitumfaßt (BGHZ 48, 58, 62 f und 65, 68 f).
- BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68
Umbau einer Straße zur Sackgasse
Auszug aus BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87/88 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden.Diese Zugänglichkeit und damit der Kontakt eines Betriebes "nach außen" (BGHZ 48, 65, 66) sind rechtlich geschützt, nicht aber der unveränderte Fortbestand einer bestimmten auf dem Gemeingebrauch beruhenden Verbindung der Anliegerstraße mit dem öffentlichen Wegenetz (BGHZ 55, 261, 264).
- BGH, 29.05.1967 - III ZR 126/66
Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Ackerland)
Auszug aus BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Zwar hat der Senat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, bei Beschränkungen des Gemeingebrauchs müsse dem Betroffenen jedenfalls die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleiben (BGHZ 48, 65, 66 f; LM GG Art. 14 (Cf) Nr. 24 Bl. 2, (Ea) Nr. 32 Bl. 4; NJW 1975, 1880, 1881).Diese Zugänglichkeit und damit der Kontakt eines Betriebes "nach außen" (BGHZ 48, 65, 66) sind rechtlich geschützt, nicht aber der unveränderte Fortbestand einer bestimmten auf dem Gemeingebrauch beruhenden Verbindung der Anliegerstraße mit dem öffentlichen Wegenetz (BGHZ 55, 261, 264).
- BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72
Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die …
Auszug aus BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Diese Frage hat der Senat in seinem Urteil vom 13. März 1975 (III ZR 152/72 = WM 1975, 834) verneint.Dagegen begründet - wie der Senat in seinem Urteil vom 13. März 1975 (a.a.O.) ausgeführt hat - die Art und Weise der Verbindung eines Grundstücks mit anderen Grundstücken durch das öffentliche Wegenetz für den Eigentümer keine vom Eigentumsschutz umfaßte Rechtsposition.
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
Auszug aus BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetriebe, zu denen im enteignungsrechtlichen Sinn auch landwirtschaftliche und sonstige "Betriebe" zählen (BGHZ 45, 150, 154; LM GG Art. 14 (Ea) Nr. 32 Bl. 4), sind als Eigentum zwar nicht nur in ihrem materiellen Bestand, sondern auch ihren "Ausstrahlungen und Erscheinungsformen" geschützt (vgl. BGHZ 23, 157, 162 u.a.). - BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64
Enteignung (Küstenfischer)
Auszug aus BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetriebe, zu denen im enteignungsrechtlichen Sinn auch landwirtschaftliche und sonstige "Betriebe" zählen (BGHZ 45, 150, 154; LM GG Art. 14 (Ea) Nr. 32 Bl. 4), sind als Eigentum zwar nicht nur in ihrem materiellen Bestand, sondern auch ihren "Ausstrahlungen und Erscheinungsformen" geschützt (vgl. BGHZ 23, 157, 162 u.a.). - BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57
Anforderungen an den Rügeverzicht
Auszug aus BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Jedoch ist dieser Mangel der Klageerhebung mit der rügelosen Verhandlung am 21. September 1972 nach § 295 ZPO geheilt worden und die Zustellung der Klageschrift als im Zeitpunkt der Verhandlung erfolgt, die Sache als rechtshängig geworden anzusehen (vgl. dazu BGHZ 25, 66, 70 ff; LM Nr. 47 zu § 253 ZPO). - BGH, 31.01.1966 - III ZR 127/64
Knäckebrot - Schutzzollherabsenkung im Rahmen des GATT, Art. 14 GG, …
Auszug aus BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87/88 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden. - BGH, 23.06.1975 - III ZR 55/73
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Entschädigung wegen eines …
Auszug aus BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Zwar hat der Senat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, bei Beschränkungen des Gemeingebrauchs müsse dem Betroffenen jedenfalls die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleiben (BGHZ 48, 65, 66 f; LM GG Art. 14 (Cf) Nr. 24 Bl. 2, (Ea) Nr. 32 Bl. 4; NJW 1975, 1880, 1881). - BGH, 05.12.1963 - III ZR 31/62
Vorliegen eines entschädigungspflichtigen enteignenden Eingriffs in den …
Auszug aus BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87/88 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden.
- BGH, 13.01.1977 - III ZR 6/75
Wertminderung eines Grundstücks wegen eines Autobahnbaus - Zubilligung einer …
Allerdings gehört zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen eines Grundeigentümers und eines Gewerbetreibenden, daß ihnen die Straße als Verkehrsmittler erhalten und die Zugänglichkeit des (Betriebs-) Grundstücks von der vorbeiführenden Straße her sowie der Zugang zu der Straße gewahrt bleiben (stRspr vgl. etwa BGHZ 48, 58, 62 f, 65, 68 f; Senatsurteile in WM 1975, 834 und in NJW 1975, 1880; vgl. auch Senatsurteil vom 21./22. April 1976 - III ZR 175/73, unveröffentlicht; s. ferner Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 1976 S. 111 f; Arndt WM 1972, 1018).
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Rechtsprechung
| BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 14 GG.
Verfahrensgang
- BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
- BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66
Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87 /88 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden.Zwar wird die Zugänglichkeit eines Grundstücks zu der an ihm vorbeiführenden Straße dem Sacheigentum an diesem Grundstück zugerechnet und sonach von der geschützten Rechtsposition des Grundeigentümers mitumfaßt ( BGHZ 48, 58, 62 f und 65, 68 f).
- BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68
Umbau einer Straße zur Sackgasse
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87 /88 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden.Diese Zugänglichkeit und damit der Kontakt eines Betriebes "nach außen" ( BGHZ 48, 65, 66 ) sind rechtlich geschützt, nicht aber der unveränderte Fortbestand einer bestimmten auf dem Gemeingebrauch beruhenden Verbindung der Anliegerstraße mit dem öffentlichen Wegenetz ( BGHZ 55, 261, 264 ).
- BGH, 29.05.1967 - III ZR 126/66
Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Ackerland)
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
Zwar hat der Senat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, bei Beschränkungen des Gemeingebrauchs müsse dem Betroffenen jedenfalls die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleiben ( BGHZ 48, 65, 66 f; LM GG Art. 14 (Cf) Nr. 24 Bl. 2, (Ea) Nr. 32 Bl. 4; NJW 1975, 1880, 1881 [BGH 23.06.1975 - III ZR 55/73] ).Diese Zugänglichkeit und damit der Kontakt eines Betriebes "nach außen" ( BGHZ 48, 65, 66 ) sind rechtlich geschützt, nicht aber der unveränderte Fortbestand einer bestimmten auf dem Gemeingebrauch beruhenden Verbindung der Anliegerstraße mit dem öffentlichen Wegenetz ( BGHZ 55, 261, 264 ).
- BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72
Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die …
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
Diese Frage hat der Senat in seinem Urteil vom 13. März 1975 (III ZR 152/72 = WM 1975, 834) verneint.Dagegen begründet - wie der Senat in seinem Urteil vom 13. März 1975 (a.a.O.) ausgeführt hat - die Art und Weise der Verbindung eines Grundstücks mit anderen Grundstücken durch das öffentliche Wegenetz für den Eigentümer keine vom Eigentumsschutz umfaßte Rechtsposition.
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
Eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetriebe, zu denen im enteignungsrechtlichen Sinn auch landwirtschaftliche und sonstige "Betriebe" zählen ( BGHZ 45, 150, 154; LM GG Art. 14 (Ea) Nr. 32 Bl. 4), sind als Eigentum zwar nicht nur in ihrem materiellen Bestand, sondern auch ihren "Ausstrahlungen und Erscheinungsformen" geschützt (vgl. BGHZ 23, 157, 162 u.a.). - BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64
Enteignung (Küstenfischer)
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
Eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetriebe, zu denen im enteignungsrechtlichen Sinn auch landwirtschaftliche und sonstige "Betriebe" zählen ( BGHZ 45, 150, 154; LM GG Art. 14 (Ea) Nr. 32 Bl. 4), sind als Eigentum zwar nicht nur in ihrem materiellen Bestand, sondern auch ihren "Ausstrahlungen und Erscheinungsformen" geschützt (vgl. BGHZ 23, 157, 162 u.a.). - BGH, 29.06.1957 - IV ZR 88/57
Anforderungen an den Rügeverzicht
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
Jedoch ist dieser Mangel der Klageerhebung mit der rügelosen Verhandlung am 21. September 1972 nach § 295 ZPO geheilt worden und die Zustellung der Klageschrift als im Zeitpunkt der Verhandlung erfolgt, die Sache als rechtshängig geworden anzusehen (vgl. dazu BGHZ 25, 66, 70 ff; LM Nr. 47 zu § 253 ZPO). - BGH, 31.01.1966 - III ZR 127/64
Knäckebrot - Schutzzollherabsenkung im Rahmen des GATT, Art. 14 GG, …
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87 /88 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden. - BGH, 23.06.1975 - III ZR 55/73
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Entschädigung wegen eines …
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
Zwar hat der Senat in mehreren Entscheidungen ausgeführt, bei Beschränkungen des Gemeingebrauchs müsse dem Betroffenen jedenfalls die Straße als Verkehrsmittler erhalten bleiben ( BGHZ 48, 65, 66 f; LM GG Art. 14 (Cf) Nr. 24 Bl. 2, (Ea) Nr. 32 Bl. 4; NJW 1975, 1880, 1881 [BGH 23.06.1975 - III ZR 55/73] ). - BGH, 05.12.1963 - III ZR 31/62
Vorliegen eines entschädigungspflichtigen enteignenden Eingriffs in den …
Auszug aus BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
Gemessen an diesen in der Rechtsprechung des Senats seit langem herausgebildeten Grundsätzen (vgl. NJW 1964, 769; BGHZ 45, 83, 87 /88 und 150, 155 ff; 48, 58, 61 f; 55, 261, 263 ff) kann eine durch einen öffentlichen Weg vermittelte günstige Verbindung zwischen zwei zu demselben landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Grundstücken nicht der als Eigentum geschützten Substanz des landwirtschaftlichen Betriebes zugerechnet werden.
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