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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,3077
BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71 (https://dejure.org/1974,3077)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1974 - III ZR 185/71 (https://dejure.org/1974,3077)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1974 - III ZR 185/71 (https://dejure.org/1974,3077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1974, 272
  • DB 1974, 1013
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
    Dem Pflegebefohlenen darf der Schutz der Gebrechlichkeitspflegschaft nicht gegen seinen Willen aufgedrängt werden, wie die §§ 1910 Abs. 3, 1920 BGB zeigen (vgl. BGHZ 48, 147, 159).

    Der Pfleger hat in diesem Falle nur die Stellung eines staatlich bestellten Bevollmächtigten (BGHZ 48, 147, 160 f; RG HRR 1929 Nr. 1651).

    Nehmen beide widersprechende Rechtshandlungen vor, so ist diejenige des Pfleglings maßgebend (BGHZ 48, 147, 160).

  • BGH, 29.11.1967 - Ib ZR 165/65

    Scheckbestätigung unter Kreditinstituten

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
    Handele es sich dagegen um eine Auskunft, die anhand der Unterlagen der Sparkasse gegeben werde und die in der wirtschaftlichen Bedeutung klar abgrenzbar und überschaubar sei, so falle sie nicht unter die Freizeichnungsklausel (BGH WM 1964, 609, 610; BGHZ 49, 167, 173 f).

    Dieser allgemeine Haftungsausschluß in Nr. 7 AGB der Sparkassen ist grundsätzlich als wirksam anzuerkennen (BGHZ 49, 167, 172 f m.w.Nachw.; Liesecke WM 1970, 502, 511).

    Das in BGHZ 49, 167 veröffentlichte Urteil hatte eine telefonische Scheckbestätigung unter Banken zum Gegenstand.

  • BGH, 15.04.1964 - IV ZR 165/63

    Prozeßpflegschaft für geistesschwache Ehefrau

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
    Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 41, 303 hätte das Oberlandesgericht die Entschließung des Vormundschaftsgerichts darüber herbeiführen müssen, ob es die rechtswidrig angeordnete Pflegschaft fortbestehen lassen oder sie aufheben wolle.

    Eine ohne gesetzliche Grundlage angeordnete Pflegerbestellung ist nicht nichtig, sondern nur aufhebbar (BGHZ 41, 303, 309).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar ausgesprochen, daß, wenn eine Pflegerbestellung aufhebbar ist, der Prozeßrichter den Parteien durch Aussetzung der Verhandlung Gelegenheit geben müsse, die Anordnung der Pflegschaft durch das Vormundschaftsgericht aufheben zu lassen (BGHZ 41, 303, 309 f).

  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
    Durch die Anordnung der Pflegschaft wird die Geschäftsfähigkeit des Pfleglings nicht berührt (BGHZ 35, 1, 5).
  • BGH, 06.03.1972 - II ZR 100/69

    Hypothekarische Sicherung eines Darlehens - Abschluss eines Vertrages auf …

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
    Die Beklagte konnte durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne der §§ 30, 31 BGB und ihrer leitenden Angestellten nicht wirksam ausschließen (BGH NJW 1972, 1200, 1201 f m.w.Nachw.).
  • BFH, 16.10.1970 - VI B 24/70

    Berücksichtigung eines Schriftsatzes - Verletzung des rechtlichen Gehörs - …

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Berufung auf die Freizeichnungsklausel unter Umständen mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) begegnet werden, wenn die Auskunft (auch von einem nicht leitenden Angestellten) vorsätzlich falsch erteilt wurde und die Sparkasse daraus zu Lasten des Auskunftsempfängers wirtschaftliche Vorteile zog oder zumindest die vorsätzliche Falschauskunft im wirtschaftlichen Interesse der Sparkasse lag (BGH NJW 1971, 1200, 1202 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.06.1971 - I ZR 83/70

    Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verträgen - Anspruch wegen …

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
    Sie galten daher für die gesamten Geschäftsbeziehungen der Parteien (…vgl. Schmidt-Salzer, Allgemeine Geschäftsbedingungen, 1971, Rdn. 75), zumal allgemein bekannt ist, daß Banken und Sparkassen nur gemäß ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig zu werden pflegen (BGH NJW 1971, 2126 f; BGH WM 1966, 973).
  • BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
    Die darin liegende Beschränkung seiner Handlungsfreiheit ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfG NJW 1965, 2051).
  • BGH, 26.11.1954 - IV ZB 47/54

    Beschwerde eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen

    Auszug aus BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
    Die Bestellung eines Pflegers nach § 1910 Abs. 2 BGB enthält keine Entscheidung, welche die allgemeine Geschäftsunfähigkeit des Pflegebefohlenen feststellt oder sie sogar wie die Entmündigung nach § 104 Nr. 3 BGB begründet (BGHZ 15, 262, 266).
  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86

    Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer …

    Unter Berufung auf BGHZ 48, 157, 160 [BGH 28.07.1967 - IV ZB 448/66] und das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 1974 (III ZR 185/71 - WM 1974, 272) hat das Oberlandesgericht jedoch den Standpunkt vertreten, die Vertretungsbefugnis des Pflegers beschränke sich auf die eigentliche Prozeßführung (§ 53 ZPO).

    Nehmen daher beide widersprechende Rechtshandlungen vor, so ist diejenige des Pfleglings maßgebend (BGHZ 48, 147, 160; BGH Urteil vom 28. Januar 1974 - III ZR 185/71 - WM 1974, 272, 274).

  • BGH, 25.04.1988 - II ZR 17/87

    Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs wegen Geschäftsunfähigkeit des eine …

    Die Wirkung dieser Unterwerfung unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten beschränkte sich nicht auf den Sparvertrag, sondern galt für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kläger und der Beklagten (BGH, Urt. v. 28.1.1974 - III ZR 185/71, WM 1974, 272, 273 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1980 - 9 U 222/79
    Die Anordnung beruhte auf § 1910 BGB, und es ist anerkannt, daß durch eine solche Maßnahme die Geschäftsfähigkeit des Pflegebefohlenen nicht beeinträchtigt wird (BGHZ 35, 1, 5; BGH WM 1974, 272, 274;… Diederichsen in Palandt, BGB 39. Aufl. § 1910 Anm. 4).

    Wenn der Wille des Pflegers und des von ihm vertretenen geschäftsfähigen Pfleglings nicht übereinstimmen, geht derjenige des Pflegebefohlenen vor; das hat der Bundesgerichtshof nicht nur hinsichtlich der die Person des Pfleglings betreffenden Fragen (BGHZ 48, 147, 157 ff), sondern auch für den Fall entschieden, daß sich widersprechende Erklärungen in Bezug auf die Vermögensangelegenheiten des Pflegebefohlenen vorliegen, für den der Pfleger mit dem Wirkungskreis der Vermögenssorge bestellt war (BGH WM 1974, 272 ff).

  • OLG Frankfurt, 19.06.1984 - 5 U 187/83

    Ersatz des entstandenen Schadens aus positiver Verletzung eines …

    Soweit der Bundesgerichtshof vor Geltung des AGBG für Banken anders entschieden hat, ist der Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar, weil der BGH dort auf den typischen "Massenverkehr der Banken" abgestellt hat, (Urteil vom 28. Januar 1974, WM 1974, 272 ff), um den es vorliegend nicht geht.
  • OLG Düsseldorf, 26.03.1982 - 9 W 20/82
    Das hat der Bundesgerichtshof nicht nur hinsichtlich der die Person des Pfleglings betreffenden Fragen (BGHZ 48, 147, 157 ff), sondern auch für den Fall entschieden, daß sich widersprechende Erklärungen in Bezug auf die Vermögensangelegenheiten des Pflegebefohlenen vorliegen, für den der Pfleger mit dem Wirkungskreis der Vermögenssorge bestellt war (BGH WM 1974, 272 ff).
  • OLG Köln, 24.06.1987 - 2 Wx 22/87

    Zur Geschäftsfähigkeit eines Gebrechtlichkeitspfleglings; Vormerkungsfähigkeit …

    Der Pfleger ist grundsätzlich nur ein staatlich bestellter Bevollmächtigter; der Pflegling bleibt auch in dem Wirkungsbereich des Pflegers voll geschäftsfähig (BGH WM 1974, 272, und Diederichsen in Palandt, BGB 46. Aufl. § 1910 Anm. 4).
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