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| BGH, 25.09.1961 - III ZR 193/60 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 193/60
Sogar als Leistungsantrag ist der Antrag eines angemessenen - nach unten nicht begrenzten - Schmerzensgeldes zulässig und hinreichend bestimmt im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BGHZ 4, 138, 142 [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50] mit weiteren Nachweisen; ferner Willms JZ 1952, 618; Donau NJW 1957, 130 [BayObLG 29.03.1957 - 2 RReg St 864/56] ; a.A. Bull JR 1958, 95). - BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 193/60
Unter diesen Umständen aber kann es - wie der IV. Zivilsenat in seinem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 19. April 1961 IV ZR 217/60 im einzelnen dargelegt hat - regelmäßig nicht als Verstoß gegen § 286 ZPO gewertet werden, wenn das Berufungsgericht den lediglich in erster Instanz angebotenen Beweis nicht erhoben hat. - BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56
Streitwert für Aussetzungsantrag
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 193/60
Richtig ist, daß die - durch das Gesetz vom 27. Oktober 1933 (RGBl I 780) als eine der "Maßnahmen zur strafferen Zusammenfassung des Streitstoffes" eingeführte - Vorschrift des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO von dem Berufungskläger verlangt, daß er, soweit er eine Abänderung des angefochtenen Urteils erstrebt, für jeden einzelnen der mehreren in der Klage geltend gemachten und im Urteil behandelten Ansprüche sowie auch für jeden einer Entscheidung durch Teilurteil fähigen Teil eines nach seiner Begründung in mehrere Teile zu zerlegenden Anspruchs diejenigen Gründe anführen muß, aus denen heraus das erste Urteil bemängelt werden soll (vgl. RGZ 159, 12 mit weiteren Nachweisen und ferner RG DR 1940, 1894 9 sowie BGHZ 22, 272, 278 [BGH 29.11.1956 - III ZR 4/56] ;… Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. § 136 II 2). - RG, 17.11.1938 - V 168/38
Muß bei teilbarem Streitgegenstand die Berufungsbegründung sich auf alle Teile …
Auszug aus BGH, 25.09.1961 - III ZR 193/60
Richtig ist, daß die - durch das Gesetz vom 27. Oktober 1933 (RGBl I 780) als eine der "Maßnahmen zur strafferen Zusammenfassung des Streitstoffes" eingeführte - Vorschrift des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO von dem Berufungskläger verlangt, daß er, soweit er eine Abänderung des angefochtenen Urteils erstrebt, für jeden einzelnen der mehreren in der Klage geltend gemachten und im Urteil behandelten Ansprüche sowie auch für jeden einer Entscheidung durch Teilurteil fähigen Teil eines nach seiner Begründung in mehrere Teile zu zerlegenden Anspruchs diejenigen Gründe anführen muß, aus denen heraus das erste Urteil bemängelt werden soll (vgl. RGZ 159, 12 mit weiteren Nachweisen und ferner RG DR 1940, 1894 9 sowie BGHZ 22, 272, 278 [BGH 29.11.1956 - III ZR 4/56] ;… Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl. § 136 II 2).
- BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine …
Dieser Rechtsprechung folgend hat auch der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß der Kläger von einer Bezifferung des auf Schadensersatzleistung gerichteten Klageantrages absehen darf, wenn die ziffernmäßige Festlegung der Schadenshöhe entscheidend von der Ausübung des richterlichen Ermessens oder einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO abhängt (BGHZ 4, 138, 141; Urteile vom 8. Februar 1954 - III ZR 307/52 - und vom 25. September 1961 - III ZR 193/60 -). - BGH, 02.04.1962 - III ZR 15/61
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Autorennen
Das Berufungsgericht wäre, wenn überhaupt, zur Erhebung des Beweises nur verpflichtet gewesen, wenn das Beweisangebot vor ihm ausdrücklich als übergangen gerügt oder ihm gegenüber ausdrücklich wiederholt worden wäre (IV ZR 217/60 vom 19. April 1961 = BGHZ 35, 103, 106 [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60] /7; III ZR 193/60 vom 25. September 1961).
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