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Rechtsprechung
   BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,4308
BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59 (https://dejure.org/1961,4308)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1961 - III ZR 221/59 (https://dejure.org/1961,4308)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1961 - III ZR 221/59 (https://dejure.org/1961,4308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Behandlung unrechtmäßiger Eingriffe der Staatsgewalt in die Rechtssphäre des Einzelnen wie eine Enteignung - Versagung einer Genehmigung zur Personenbeförderung als Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb - Anspruch auf Entschädigung für ein im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …

    Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
    Da Einwendungen aus den §§ 254, 255, 829 Abs. 111 BGB nicht durchgriffen, könne der Kläger gemäß Art. 14 GG zwar nicht Schadensersatz, wohl aber eine Entschädigung fordern; doch schließe dies die Berücksichtigung des ihm zweifellos entgangenen Verdienstes gemäß BGHZ 23, 158, 172 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] nicht aus.

    Der Betrieb dieser Verkehre kann vielmehr nur im Rahmen des Gewerbebetriebes und als dessen Teil gesehen werden wie alles, was in seiner Gesamtheit und nach der jeweiligen Situation, in der des Gewerbe betrieben wird, den Vermögensrechtlichen Umfang des Betriebes schafft (BGHZ 23, 158, 163) [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] .

    Für die Entschädigung bei enteignungsgleichen Eingriffen gilt nichts anderes; auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere kein Anspruch auf entgangenen Gewinn, sondern Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, durch die die zugefügte Einbuße ausgeglichen wird (BGHZ 23, 157, 172) [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] , also die Wertminderung des Gewerbebetriebes.

    Wenn das Berufungsgericht unter Hinweis auf BGHZ 23, 157, 172 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] meint, der Kläger könne jedenfalls als Entschädigung die Berücksichtigung des ihm zweifellos entgangenen Verdienstes beanspruchen, so hat es möglicherweise die dortigen Ausführungen verkannt, die von der Berechnung der Entschädigung bei vorübergehenden Eingriffen handeln.

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
    Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung den in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 10. Juni 1952 (BGHZ 6, 270/290) entwickelten Grundsatz zugrunde gelegt, daß unrechtmäßige Eingriffe der Staatsgewalt in die Rechtssphäre des Einzelnen wie eine Enteignung zu behandeln seien, wenn sie sich für den Fall ihrer gesetzlichen.

    War der Gewerbebetrieb als solcher Gegenstand des (unterstellten) enteignungsgleichen Eingriffs, so muß die Entschädigung notwendig von der Einbuße ausgehen, die der Gewerbebetrieb erfahren hat; denn die Enteignungsentschädigung ist dazu bestimmt, dem Betroffenen einen materiellen Ausgleich für die ihm zugefügte Vermögenseinbuße zu geben (BGHZ 6, 270, 295 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] ; 11, 156, 164 [BGH 16.11.1953 - GSZ - 5/53] ; 13, 395, 398) [BGH 10.06.1954 - III ZR 89/53] .

  • BGH, 16.11.1953 - GSZ 5/53

    Umstellung der Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
    War der Gewerbebetrieb als solcher Gegenstand des (unterstellten) enteignungsgleichen Eingriffs, so muß die Entschädigung notwendig von der Einbuße ausgehen, die der Gewerbebetrieb erfahren hat; denn die Enteignungsentschädigung ist dazu bestimmt, dem Betroffenen einen materiellen Ausgleich für die ihm zugefügte Vermögenseinbuße zu geben (BGHZ 6, 270, 295 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] ; 11, 156, 164 [BGH 16.11.1953 - GSZ - 5/53] ; 13, 395, 398) [BGH 10.06.1954 - III ZR 89/53] .
  • BGH, 24.10.1955 - III ZR 121/54

    Entschädigung bei Versagung der Bauerlaubnis

    Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
    Auch bei der in Enteignungssacken stets gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungeweise (BGHZ 19, 4 [BGH 24.10.1955 - III ZR 121/54] ) erscheint daher der Betrieb der Verkehre zu den Kasernen nicht als ein neben dem Gewerbebetrieb selbständiges schutzfähiges Recht, das als solches Gegenstand einer Enteignung hätte sein können.
  • BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53

    Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff

    Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
    War der Gewerbebetrieb als solcher Gegenstand des (unterstellten) enteignungsgleichen Eingriffs, so muß die Entschädigung notwendig von der Einbuße ausgehen, die der Gewerbebetrieb erfahren hat; denn die Enteignungsentschädigung ist dazu bestimmt, dem Betroffenen einen materiellen Ausgleich für die ihm zugefügte Vermögenseinbuße zu geben (BGHZ 6, 270, 295 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] ; 11, 156, 164 [BGH 16.11.1953 - GSZ - 5/53] ; 13, 395, 398) [BGH 10.06.1954 - III ZR 89/53] .
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges …

    Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
    Bei der Prüfung, ob die Maßnahmen der Behörde unrechtmäßig waren, ist das Berufungsgericht richtig von dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 1957 ausgegangen, das den Bescheid vom 26. August 1953 für unzulässig erklärt und zugleich festgestellt hat, daß der Kläger für die von ihm beabsichtigten Omnibusverkehre einer Linienverkehrsgenehmigung nicht bedurft hätte (BGHZ 9, 329; 10, 220) [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52] .
  • BGH, 25.04.1960 - III ZR 55/59

    fahrendes Kaufhaus - Enteignungsgleicher Eingriff, Enteignungsschwelle

    Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
    Allerdings kann - entgegen den Ausführungen der Revision - dem Berufungsgericht darin zugestimmt werden, daß ein Handeln der Behörde vorliegt, das seiner Natur nach, bezogen auf seine Art und Wirkung, den Tatbestand eines enteignenden Aktes bilden könnte (BGH NJW 1960, 1149).
  • BGH, 18.03.1957 - III ZR 212/55

    Aufopferungsanspruch bei Impfschaden

    Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, es müsse der Behörde als beabsichtigte Folge ihres Handelns zugerechnet werden, wenn der Kläger es auf den angekündigten Zwang nicht ankommen ließ, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGHZ 24, 45).
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 179.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
    Das Bundesverwaltungsgericht hält es für zulässig, Genehmigungsanträge für einen Linienverkehr auch im Rahmen einer geplanten allgemeinen Verkehrsordnung zu prüfen (BVerwGE 4, 89).
  • BGH, 09.07.1953 - III ZR 193/51

    Haftung aus Funktionsnachfolge

    Auszug aus BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59
    Bei der Prüfung, ob die Maßnahmen der Behörde unrechtmäßig waren, ist das Berufungsgericht richtig von dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juli 1957 ausgegangen, das den Bescheid vom 26. August 1953 für unzulässig erklärt und zugleich festgestellt hat, daß der Kläger für die von ihm beabsichtigten Omnibusverkehre einer Linienverkehrsgenehmigung nicht bedurft hätte (BGHZ 9, 329; 10, 220) [BGH 06.07.1953 - III ZR 357/52] .
  • BVerwG, 29.06.1954 - I C 161.53
  • BVerwG, 10.03.1954 - I C 25.53

    Genehmigung zum Betrieb des Personenbeförderungsgewerbes - Einschränkbarkeit des …

  • BGH, 06.07.1953 - III ZR 357/52

    Hotelzimmer keine Wohnräume

  • OLG München, 27.11.2014 - 1 U 781/13

    Amtspflichtverletzung, Beschlagnahme

    Bei Gewerbebetrieben verschwimmt jedoch diese Differenzierung, da der entgangene Gewinn als Substanzverlust (nämlich als Eingriff in die Ertragsfähigkeit) gedeutet werden kann und die Enteignungsentschädigung dazu bestimmt ist, dem Betroffenen einen materiellen Ausgleich für die erlittenen Einbußen zu geben (BGH, Urteil v. 23.01.1961, III ZR 221/59, BB 196, 349 bei juris Rn. 29).
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 163/61

    Enteignungsentschädigung bei dauerndem Bauverbot betroffenem Grundstück

    Eine solche vorher zu zahlende Entschädigung wegen Wertminderung als Substanzentschädigung ist auf die im Falle der späteren Vollenteignung zu zahlende Enteignungsentschädigung anzurechnen (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 24. April 1958 III ZR 222/56 = WM 1958, 1161/62; vom 30. Juni 1958 III ZR 89/57/S. 8 = WM 1959, 238; vom 30. Januar 1961 III ZR 221/59 S. 17 = VerwRspr 13 Nr. 237; vom 27. November 1961 III ZR 167/60 S 15/17; auch BGHZ 30, 338, 351 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] = LM Nr. 26 zu Art. 14 (Ce) GG Anm. unter III; BGHZ 32, 338, 350 [BGH 30.05.1960 - III ZR 16/59]/52 = LM Nr. 16 zu Art. 14 (I a) GG Anm. zum Leitsatz b; LM Nr. 71 zu Art. 14 GG; RGZ 128, 18, 29, 33/34; Zusammenstellung in WM 1958 S. 1350 unter 6).
  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 175/61

    Rechtsmittel

    Der auch jetzt erkennende Senat hat diese Entscheidung durch Urteil vom 30. Januar 1961 (III ZR 221/59) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Der auch jetzt erkennende Senat hatte diese Entscheidung durch Urteil vom 30. Januar 1961 (III ZR 221/59) aus folgenden Erwägungen aufgehoben.

  • BGH, 28.05.1962 - III ZR 33/60
    Die Behörde muß es sich als beabsichtigte Folge ihres Handelns zurechnen lassen, wenn der Betroffene es auf den angekündigten Zwang nicht an kommen läßt (BGH Urteil v. 30. Januar 1961 - III ZR 221/59)0 Biese Voraussetzungen hat das Berufungsgericht auf Grund seiner Feststellungen ohne Rechtsirrtum als gegeben an gesehen.
  • BGH, 19.09.1966 - III ZR 216/63

    Begriff des "Nutzungsberechtigten" i.S.d. § 11 Preußisches Gesetz über die …

    Ohne Grund beruft das Berufungsurteil sich in diesen Zusammenhang auf das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Januar 1961 - III ZR 221/59 - (VRS 20, 265); denn dieses Urteil, das die Frage der Entschädigung eines Omnibusunternehmers behandelt, der den Betrieb einiger Strecken einstellen mußte, ist hier der entschiedenen Rechtsfrage nach nicht einschlägig und enthält nichts, was eine Entschädigung der Klägerin nach dem Wert des Gewerbebetriebes stutzen könnte.
  • BGH, 14.06.1962 - III ZR 52/61

    Eröffnung des Zivilrechtswegs - Wiederaufbau eines im Krieg zerstörten Gebäudes - …

    Allerdings kann ein Eingriff auch schon dann angenommen werden, wenn der Betroffene unter dem Druck angedrohter Zwangsmaßnahmen das Verlangte selbst tut oder, um Weiterungen zu vermeiden, nachgibt (BGHZ 24, 45; LM zu GG Art. 14 Nr. 7); denn die Behörde muß es sich als beabsichtigte Folge ihres Handeln zurechnen lassen, wenn der Betroffene es auf den angekündigten Zwang nicht ankommen läßt (BGH Urteile vom 13. Januar 1961 - III ZR 221/59 - und vom 28. Mai 1962 - III ZR 35/60 -).
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