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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1989 - III ZR 254/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7510
BGH, 18.05.1989 - III ZR 254/87 (https://dejure.org/1989,7510)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1989 - III ZR 254/87 (https://dejure.org/1989,7510)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1989 - III ZR 254/87 (https://dejure.org/1989,7510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsansprüche wegen Eingriffen in eine zulässige Nutzung von Grundstücken einer Kommanditgesellschaft (KG) - Zulässigkeit der Annahme oder Ablehung von Erschließungsangeboten durch die Gemeinde - Voraussetzungen für eine wirksame Erschließung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

    Auszug aus BGH, 18.05.1989 - III ZR 254/87
    Dabei ist im Grundsatz davon auszugehen, daß die Gemeinde nicht berechtigt ist, die Wirkungen eines qualifizierten Bebauungsplanes - nämlich, daß er Bauvorhaben nicht ausschließt, sondern (vor allem) zuläßt - durch übersteigerte Anforderungen an die "Sicherung der Erschließung" i.S. des § 30 BBauG zu unterlaufen (vgl. BVerwG NJW 1975, 402 und 1977, 405 [407]).

    Unzumutbar sind Angebote, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht ausreichend verläßlich sind, die sich also nicht eignen, die Erschließung wahrhaft zu sichern, d.h. einen Zustand herbeizuführen, der in seiner Verläßlichkeit die fehlende Erschließung gleichsam ersetzt (BVerwG NJW 1977, 405 [407]).

    Zwar hätte die Gemeinde möglicherweise auch noch nachträglich ein - zumutbares - Angebot annehmen müssen, solange der frühere Bebauungsplan als Rechtssatz noch in Kraft war (vgl. BVerwG NJW 1977, 405 [407]); sie war aber nicht (mehr) gehalten, einem unzumutbaren Angebot ihrerseits durch Auflagen oder Hinweise zur Annahmefähigkeit zu verhelfen.

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 18.05.1989 - III ZR 254/87
    In dem Rechtsstreit hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs durch den Vorsitzenden Richter Dr. Krohn und die Richter Kröner, Dr. Werp, Dr. Rinne und Dr. Wurm am 18. Mai 1989 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen …

    Auszug aus BGH, 18.05.1989 - III ZR 254/87
    Die diesbezüglichen Ansprüche sind nicht Gegenstand des vorliegenden Baulandverfahrens (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1980 - III ZR 23/78 = BRS 36 Nr. 175).
  • BGH, 16.10.1980 - III ZR 65/79

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung; …

    Auszug aus BGH, 18.05.1989 - III ZR 254/87
    Wie der Senat im Urteil vom 16. Oktober 1980 (III ZR 65/79 = LM BBauG § 30 Nr. 1) ausgesprochen hat, ist bei einer nachträglichen Änderung der Bauleitplanung für die Frage, ob ein auf dem ursprünglichen Bebauungsplan fußendes Erschließungskonzept für die Gemeinde zumutbar ist, auf die Zeit abzustellen, bevor die Gemeinde sich entschließt, den neuen Bebauungsplan aufzustellen.
  • BGH, 10.04.1997 - III ZR 104/96

    Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern wegen einer Änderung der …

    Es ist jedoch anerkannt, daß die Erschließungslast der Gemeinde (vgl. § 123 BauGB) sich u.a. dann zu einer aktuellen Erschließungspflicht gegenüber den bauwilligen Grundstückseigentümern verdichtet - und somit die Erschließung aufgrund einer prognostischen Beurteilung im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB als "gesichert" angesehen werden kann, was wiederum die Zulässigkeit der entsprechenden baulichen Nutzung im Sinne des § 42 Abs. 1 und 2 BauGB begründet (…Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO. § 42 Rn. 42 und 43;… vgl. auch Senatsurteil vom 16. Oktober 1980 aaO.) -, wenn die Gemeinde das zumutbare Angebot eines Dritten, die Erschließung auf der Grundlage eines Erschließungsvertrages selbst herbeizuführen, nicht annimmt (st.Rspr. d. BVerwG; vgl. BVerwG BauR 1977, 44; BVerwGE 74, 19; 88, 166; 92, 8, 22 f; Senatsbeschluß vom 18. Mai 1989 - III ZR 254/87 - BGHR BBauG § 44 Abs. 1 Nutzung 1 und Nutzung, zulässige 1; s. jetzt auch die entsprechende Klarstellung in § 124 Abs. 3 Satz 2 BauGB, eingefügt durch Art. 1 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466);… Bielenberg aaO. Rn. 41 ff;… Söfker aaO. Rn. 52).
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