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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,242
BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08 (https://dejure.org/2009,242)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - III ZR 28/08 (https://dejure.org/2009,242)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08 (https://dejure.org/2009,242)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB § 249

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 249

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 249, 675
    Schadensersatz aus Beratungsvertrag über Immobilienanlage im Wege der Kaufpreiserstattung durch die Beraterin gegen Übereignung des Anlageobjekts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schuldhafte Verletzung eines Beratungsvertrages und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens in Form des Abschlusses eines bereits vollzogenen Kaufvertrages mit einem Dritten; Höhe und Berechnung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches bei Wahl des "großen" ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 249
    Haftung für fehlerhafte Anlageberatung auch auf großen Schadensersatz gegenüber Immobilienvermittler

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung einer Immobilie nur Zug-um-Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage; § 249 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Anlageberatung; Schadensersatz; Kapitalanlage; positive Vertragsverletzung; Kaufpreiserstattung gegen Übereignung der Kapitalanlage; Schrottimmobilien; Eigentumswohnung; Vermögensschädigung; unrentable Anlage

  • RA Kotz

    Anlageberatung (fehlerhafte) - Übereignung der Kapitalanlage

  • Betriebs-Berater

    Naturalrestitution auch bei Beteiligung Dritter

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz

    Haftung für fehlerhafte Anlageberatung durch Dritte: Haftungsausfüllung im Wege der Naturalrestitution; Vorteilsausgleichung (§ 249 I BGB)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Schuldhafte Verletzung eines Beratungsvertrages und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens in Form des Abschlusses eines bereits vollzogenen Kaufvertrages mit einem Dritten; Höhe und Berechnung des geltend gemachten Schadenersatzanspruches bei Wahl des "großen" ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz aus Beratungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 249, 675
    Schadensersatz aus Beratungsvertrag über Immobilienanlage im Wege der Kaufpreiserstattung durch die Beraterin gegen Übereignung des Anlageobjekts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beraterhaftung beim Bauherrenmodell

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 249 Ca, Cb
    Zum Umfang der Haftung für fehlerhafte Anlageberatung beim Kauf einer Immobilie

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Berater haftet bei Empfehlung unrentabler Immobilie

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines notariellen Immobilienkaufvertrags

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Umfang des Schadenersatzes bei fehlerhafter Beratung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Im Falle der Haftung für eine fehlerhafte Anlageberatung kann auch der große Schadenersatz gefordert werden

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Geltendmachen fehlerhafter Anlageberatung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falschberatung und Kaufvertrag bereits vollzogen: Rückabwicklung gegenüber Berater? (IMR 2009, 176)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 603
  • ZIP 2009, 870
  • MDR 2009, 508
  • VersR 2009, 543
  • WM 2009, 540
  • BB 2009, 801
  • DB 2009, 1349
  • BauR 2009, 865
  • NZG 2009, 353
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden …

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Der durch eine fehlerhafte Anlageberatung Geschädigte kann seinen im Abschluss eines notariellen Kaufvertrages über eine Immobilie mit einem Dritten bestehenden Schaden auch gegenüber dem beratenden Unternehmen in der Weise geltend machen, dass er die Erstattung des gezahlten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übereignung der erworbenen Kapitalanlage verlangt; dies entspricht dem im allgemeinen Schadenersatzrecht geltenden Prinzip des Vorteilsausgleichs und bedarf keines besonderen Antrags und keiner Einrede des Schuldners (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170).

    Der Anspruch der Kläger ist von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig die Vorteile, die ihnen aus dem aufgrund der fehlerhaften Beratung geschlossenen Kaufvertrag erwachsen sind, herausgegeben werden; dazu bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners (vgl. BGHZ 27, 241, 248 f ; Senatsurteile BGHZ 158, 188, 200 sowie vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170, 171 ;… Schiemann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 249, Rn. 143).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Bei schuldhafter Verletzung eines Beratungsvertrages und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens, der - wie im Streitfall - im Abschluss eines bereits vollzogenen Kaufvertrages mit einem Dritten besteht, kann der Geschädigte wählen, ob er an dem Geschäft festhalten, hier die Eigentumswohnung also behalten, und darüber hinaus zusätzliche Vermögenseinbußen ersetzt verlangen, oder ob er den "großen" Schadensersatz unter Übereignung der Kaufsache geltend machen will (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00 - NJW 2001, 2163, 2165 und vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02 - NJW 2004, 1868, 1869, 1870) .
  • BGH, 04.04.2001 - VIII ZR 32/00

    Aufklärungspflicht des Verkäufers bei der Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Bei schuldhafter Verletzung eines Beratungsvertrages und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens, der - wie im Streitfall - im Abschluss eines bereits vollzogenen Kaufvertrages mit einem Dritten besteht, kann der Geschädigte wählen, ob er an dem Geschäft festhalten, hier die Eigentumswohnung also behalten, und darüber hinaus zusätzliche Vermögenseinbußen ersetzt verlangen, oder ob er den "großen" Schadensersatz unter Übereignung der Kaufsache geltend machen will (vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00 - NJW 2001, 2163, 2165 und vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02 - NJW 2004, 1868, 1869, 1870) .
  • BGH, 04.03.2004 - III ZR 72/03

    Belehrungspflichten des Notars bei isolierter Beurkundung der Vertragsannahme

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Der Anspruch der Kläger ist von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig die Vorteile, die ihnen aus dem aufgrund der fehlerhaften Beratung geschlossenen Kaufvertrag erwachsen sind, herausgegeben werden; dazu bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners (vgl. BGHZ 27, 241, 248 f ; Senatsurteile BGHZ 158, 188, 200 sowie vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170, 171 ;… Schiemann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 249, Rn. 143).
  • BGH, 12.05.1958 - II ZR 103/57

    Banküberweisung

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Der Anspruch der Kläger ist von vornherein nur mit der Einschränkung begründet, dass gleichzeitig die Vorteile, die ihnen aus dem aufgrund der fehlerhaften Beratung geschlossenen Kaufvertrag erwachsen sind, herausgegeben werden; dazu bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schuldners (vgl. BGHZ 27, 241, 248 f ; Senatsurteile BGHZ 158, 188, 200 sowie vom 21. Oktober 2004 - III ZR 323/03 - NJW-RR 2005, 170, 171 ;… Schiemann, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2005, § 249, Rn. 143).
  • BGH, 04.09.2008 - III ZR 331/07

    Amtshaftung des Notars bei Nichtbestehen eines Mietverhältnisses hinsichtlich …

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
    Damit sollte erkennbar nur diese, die Höhe und Berechnung der Schadenersatzforderung betreffende, rechtliche Beurteilung einer höchstrichterlichen Entscheidung zugänglich gemacht werden (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 4. September 2008 - III ZR 331/07 - WuM 2008, 681, 682 Rn. 8).
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids: …

    Rn. 22 In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung dem Geschädigten neben einem Ersatzanspruch nicht die Vorteile verbleiben dürfen, die ihm durch das schädigende Ereignis zugeflossen sind (…vgl. Senatsurteil vom 13. November 2012 - XI ZR 334/11, WM 2013, 24 Rn. 21; BGH, Urteile vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, WM 2009, 540 Rn. 14 und vom 18. Dezember 1981 - V ZR 207/80, WM 1982, 428, 429).

    Solange Ersatzanspruch und Vorteil - wie hier bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz - nicht gleichartig sind, muss der Schädiger Schadensersatz nur Zug um Zug gegen Herausgabe des Vorteils leisten (st. Rspr.;… vgl. Senatsurteil vom 13. November 2012 aaO; BGH, Urteile vom 12. Mai 1958 - II ZR 103/57, BGHZ 27, 241, 248 f. und vom 15. Januar 2009 aaO mwN).

    Insbesondere bedarf es keines besonderen Antrags oder einer Einrede des Schädigers (…vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 1958 aaO, vom 18. Dezember 1981 - V ZR 207/80, WM 1982, 428, 429 und vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, WM 2009, 540 Rn. 14).

  • BGH, 24.09.2021 - V ZR 272/19

    Auswirkung der Anfechtung eines Kaufvertrags über Immobilien wegen arglistiger …

    Rn. 24 a) Zwar erfordert die Vorteilsausgleichung weder einen besonderen Antrag noch eine Einrede (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Juni 2015 - XI ZR 536/14, NJW 2015, 3160 Rn. 23; Urteil vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, NJW-RR 2009, 603 Rn. 14).
  • BGH, 24.01.2019 - I ZR 160/17

    Makleralleinauftrag: Schadensersatzanspruch des Maklerkunden wegen …

    Andererseits kann er auch an dem Vertrag mit dem Dritten insgesamt festhalten und vom Schädiger lediglich Entschädigung seines enttäuschten Vertrauens fordern; er kann also verlangen, so gestellt zu werden, wie es der von ihm aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens des Schädigers angenommenen Situation entsprochen hätte (BGH…, Urteil vom 16. Januar 1991 - VIII ZR 14/90, NJW-RR 1991, 599, 600 [juris Rn. 21];… Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868, 1870 [juris Rn. 28 f.]; Urteil vom 15. Januar 2009 - III ZR 28/08, NJW-RR 2009, 603 Rn. 10 bis 14, mwN).

    Der Anspruchsinhaber ist danach gerade nicht darauf beschränkt, den zweiten Weg zu wählen, sondern kann sich für eine (möglichst) umfassende Naturalrestitution entscheiden (…vgl. BGH, NJW 2004, 1868, 1870 [juris Rn. 29], mwN; BGH, NJW-RR 2009, 603 Rn. 13 f.;… Urteil vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 15/14, NJW-RR 2015, 275 Rn. 28 f.).

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