Rechtsprechung
| BGH, 16.09.2021 - III ZR 298/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Streitwertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Werterhöhung durch Zinsforderungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 ZPO, § 43 GKG
Streitwertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Werterhöhung durch Zinsforderungen - IWW
§ 4 ZPO
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Einbaus einer verbotenen Abschalteinrichtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Schadensersatz wegen des Einbaus einer verbotenen Abschalteinrichtung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.09.2013 - III ZR 191/12
Streitwertfestsetzung für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: …
Auszug aus BGH, 16.09.2021 - III ZR 298/20
Rn. 5 Die vom Kläger erhobenen Zinsforderungen wirken gemäß § 4 ZPO insoweit streitwerterhöhend, als sie nicht neben der Hauptforderung geltend gemacht werden (vgl. Senat, Beschluss vom 4. September 2013 - III ZR 191/12, juris Rn. 2), also in Höhe von 4 % aus 14.200 EUR seit dem 29. Mai 2013 bis zum Eintritt der Rechtshängigkeit am 4. April 2019 (vgl. LGU 5). - BGH, 19.05.2021 - VII ZR 216/20
Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 16.09.2021 - III ZR 298/20
Rn. 4 Bei der Bemessung des Werts des Antrags auf Rückzahlung des Kaufpreises (32.430 EUR) ist hierauf der Erlös aus der Weiterveräußerung des Fahrzeugs (14.200 EUR) anzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2021 - VII ZR 216/20, juris Rn. 4).
- LG Wuppertal, 06.01.2023 - 2 O 298/19
Rechtsirrtum, Erbausschlagung, Wirksamkeit, Erbvertrag, Testament, Irrtum, …
Hierbei hat die Kammer den von der Klägerin mit dem gestellten Antrag zu Ziffer 2 begehrten Zinsanspruch für die Zeit vom 01.03.2019 bis zum 13.09.2019 auf den Betrag von weiteren, nicht streitgegenständlich gewordenen 350.000,00 Euro in Höhe von 7.690,67 Euro streitwerterhöhend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss v. 16.09.2021 - III ZR 298/20; BGH, Beschluss v. 04.09.2013 - III ZR 191/12;… Herget in Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 4, Rn. 8 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 18.12.2025 - 26 U 18/24
Zur Verjährung und Verzinsung eines Anspruchs auf Zahlung des …
Werden mit einem Rechtsmittel selbständig Zinsforderungen geltend gemacht, so sind diese nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, wenn und soweit die dazugehörige Hauptforderung Gegenstand eines Rechtsmittels des Prozessgegners ist (BGH…, Beschluss vom 04.09.2013 - III ZR 191/12, juris Rn. 2; BGH, Beschluss vom 16.09.2021 - III ZR 298/20, juris Rn. 5; jeweils m.w.N.; OLG Koblenz…, Urteil vom 10.08.2006 - 7 UF 850/05, juris Rn. 47; vgl. auch § 47 Abs. 2 GKG).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.07.2021 - III ZR 298/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit eines Richters durch seine mitgeteilte Erklärung der eigenen Schadensersatzklage gegen den VW-Konzern
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Besorgnis der Befangenheit eines Richters durch seine mitgeteilte Erklärung der eigenen Schadensersatzklage gegen den VW-Konzern
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.12.2019 - II ZB 14/19
Befangenheit eines Richters wegen seiner Beteiligung an der …
Auszug aus BGH, 22.07.2021 - III ZR 298/20
Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 …und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 …und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 28.07.2020 - VI ZB 94/19
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Entscheidung über einen …
Auszug aus BGH, 22.07.2021 - III ZR 298/20
Maßgeblich ist, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - II ZB 14/19, NJW 2020, 1680 Rn. 9 und vom 28. Juli 2020 - VI ZB 94/19, NJW 2020, 3458 Rn. 7, jeweils mwN).Aus der Sicht einer Partei, gegen die ein Richter Ansprüche erhebt, kann Anlass zu der Befürchtung bestehen, dass dieser Richter die Würdigung des Sachverhalts, wie er sie dem von ihm verfolgten Anspruch gegen die Partei zugrunde gelegt hat, auf das Verfahren gegen eine andere Partei, dem der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt, überträgt und wie in der eigenen Sache urteilt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 aaO Rn. 10 und vom 28. Juli 2020 aaO Rn. 8).
- BGH, 25.03.2021 - III ZB 57/20
Richterablehnung im Schadensersatzprozess eines Kraftfahrzeugkäufers wegen …
Auszug aus BGH, 22.07.2021 - III ZR 298/20
Rn. 6 Der Anschein fehlender Unparteilichkeit kann auch dann bestehen, wenn der Richter gegen eine Prozesspartei Klage und darin den Vorwurf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung erhoben hat, sofern dieses Verfahren noch andauert oder noch nicht lange Zeit zurückliegt; mit der Beteiligung an einem solchen Verfahren nimmt der Richter gegenüber dieser Partei keine neutrale Haltung ein, sondern erscheint als deren Gegner (vgl. zu einer entsprechenden Musterfeststellungsklage Senat, Beschluss vom 25. März 2021 - III ZB 57/20, WM 2021, 1109).
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