Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1954 - III ZR 51/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1954, 1081
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.05.1951 - III ZR 184/50
Sparverordnung Nordrhein-Westfalen
Auszug aus BGH, 28.01.1954 - III ZR 51/53
Dass die Sparverordnung, auch wenn sie auf Grund einer Ermächtigung der Besatzungsmacht ergangen ist, deutsches Recht ist und von den deutschen Gerichten im Rahmen ihrer Prüfungsbefugnis auf ihr formell ordnungsmässiges Zustandekommen, sowie darauf, dass sie sich im Rahmen der Ermächtigung hält, sowie auf ihre Vereinbarkeit mit übergeordnetem deutschen Recht geprüft werden kann, ist Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe BGHZ 2, 117 [126 ff]; DVerwBl 1952, 730; 6, 208 [210] = JW 1952, 933).Zwar besagt der in § 139 BGB niedergelegte, nach ständiger Rechtsprechung des Senats allgemein auf das öffentliche Recht und insbesondere auch auf Gesetze anzuwendende Rechtsgrundsatz, dass die Teilnichtigkeit den ganzen Akt ergreift, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde (vgl. BGHZ 2, 117 [128]; 7, 1 [10]; 9, 359 = JW 53, 1257).
Bei der vom Gesetzgeber getroffenen unterschiedlichen Regelung darf nur weder Willkür noch Ermessensmissbrauch walten (so auch BGHZ 2, 117 [129 f]).
- BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50
Honorarabführung durch Klinikdirektoren
Auszug aus BGH, 28.01.1954 - III ZR 51/53
Zwar besagt der in § 139 BGB niedergelegte, nach ständiger Rechtsprechung des Senats allgemein auf das öffentliche Recht und insbesondere auch auf Gesetze anzuwendende Rechtsgrundsatz, dass die Teilnichtigkeit den ganzen Akt ergreift, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde (vgl. BGHZ 2, 117 [128]; 7, 1 [10]; 9, 359 = JW 53, 1257).Mit dem Gleichheitsgrundsatz ist auch vereinbar (vgl. BGHZ 7, 1 [23 f]), dass den Empfängern höherer Ruhegehälter absolut und relativ höhere Abzüge als den ohnehin sozial schwächeren Ruhestandsbeamten mit geringeren Ruhegeldern auferlegt werden.
- BGH, 26.03.1953 - III ZR 209/51
Umfang der Ermächtigung nach § 27 UmstG
Auszug aus BGH, 28.01.1954 - III ZR 51/53
Zwar besagt der in § 139 BGB niedergelegte, nach ständiger Rechtsprechung des Senats allgemein auf das öffentliche Recht und insbesondere auch auf Gesetze anzuwendende Rechtsgrundsatz, dass die Teilnichtigkeit den ganzen Akt ergreift, wenn nicht anzunehmen ist, dass er auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde (vgl. BGHZ 2, 117 [128]; 7, 1 [10]; 9, 359 = JW 53, 1257).Wie im besonderen der Senat in seinem Urteil vom 20. März 1953 - III ZR 209/51 - (BGHZ 9, 359 ff = JW 1953, 1257) in Bezug auf das Deutsche Beamtengesetz und das Reichsbesoldungsgesetz dargelegt hat, waren die Ruhegelder, soweit sie unter Zugrundelegung bestimmter ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge und einer bestimmten ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu berechnen waren (§§ 80, 81, 89 DBG) unbeschränkt erworbene Rechte; auch der dem Beamten in § 89 DBG gewährte Hundertsatz der entsprechend der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu zahlenden ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge war ein solches Recht.
- BGH, 16.04.1953 - III ZR 365/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1954 - III ZR 51/53
Der standesgemässe Unterhalt, die Aufrechterhaltung einer seiner Stellung, seinem Rang und seiner mit dem Amt verbundenen Verantwortung entsprechenden Lebensführung musste nämlich dem Beamten, ebenso dem Ruhestandsbeamten, wenn anders ihm nicht ein wohlerworbenes Recht beeinträchtigt wurde, erhalten bleiben (vgl. dazu RGZ 134, [14, 15] sowie das zum Abdruck vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 28. Januar 1954 - III ZR 365/51 -).
- BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 158/63 Die Frage, ob das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, daß beide Gesetze entsprechend den bei ihrem Zustandekommen geltenden hamburgischen Verfassungsbestimmungen ausgefertigt worden seien, ist somit nicht nachprüfbar (vgl. BGH NJW 1954, 1081).
Auch insoweit ist das Revisionsgericht zur Nachprüfung befugt (ebenso BGH Urt. v. 28. Januar 1954 - III ZR 51/53 - Urteilsausfertigung 5.6 betr. Art. 3 GG, insoweit in NJW 1954, 1081 nicht abgedruckt; RGZ 102, 161, 165 betr.
- BGH, 24.03.1988 - III ZR 11/87
Gleichbehandlung von Straßenanliegern im Hinblick auf für die Straßenreinigung zu …
In derartigen Fällen ist die revisionsrechtliche Überprüfung mit der Maßgabe eröffnet, ob das Berufungsgericht die Anwendung der höherrangigen Norm zutreffend vorgenommen hat (Senatsurteil vom 28. Januar 1954 - III ZR 51/53 - BGHZ 13, 378, 382; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1966 - VIII ZR 78/64 = JR 1967, 184; Urteil vom 19. Juni 1970 - V ZR 151/67 = WM 1970, 933, 934; BayObLGZ 1960, 325, 329). - BGH, 16.03.1967 - III ZR 83/64
Einziehung eines Grundstücks im Rahmen eines Umlegungsverfahrens - Abfindung …
Die allgemein in der Bundesrepublik kraft eines höherrangigen Grundsatzes geforderte Kundbarmachung eines Gesetzes oder einer gesetzesvertretenden Verordnung soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, von dem Inhalt des Gesetzes Kenntnis zu nehmen (BVerfG in NJW 1963, 1443 [BVerfG 02.04.1963 - 2 BvL 22/60] /4; Urt. v. 28. Januar 1954 III ZR 51/53 S. 7 = NJW 1954, 1081).
- BGH, 14.12.1966 - VIII ZR 78/64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Diese Rechtsnorm ist revisibel, so daß die Revision auf die Verletzung dieser Vorschrift gestützt werden kann (vgl. RGZ 100, 211; BGH Urteil vom 28. Januar 1954 - III ZR 51/53 - NJW 1954, 1081 und vom 16. März 1966 - Ib ZR 158/63 - LM GG Art. 82 Nr. 2). - BGH, 09.02.1968 - 3 StR 24/66
Revision wegen Verletzung des sachlichen Rechts - Voraussetzungen der Tatbestände …
Bei der Straftat nach § 90 a Abs. 1 StGB handelt es sich um die über bloße Betätigung als Mitglied hinausgehende wesentliche Förderung der verbotenen Partei durch einen ihrer Angehörigen, Unterstützung ist dagegen die zur Täterschaft verselbständigte Beihilfe durch ein Nichtmitglied (vgl. hierzu BGHSt 20, 89, 90 [BGH 30.10.1964 - 3 StR 45/64]; BGH NJW 1954, 1082 [BGH 28.01.1954 - III ZR 51/53] Nr. 10; BGH 3 StR 44/64 vom 1. Dezember 1964). - BGH, 06.07.1960 - IV ZR 28/60
Rechtsmittel
Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die Ausgabe des Gesetzblattes erst mit der Anlieferung der Stücke beim Postamt (so RGSt 57, 49, 51; Maunz/Dürig, Kommentar zum GG Art. 82 Anm. 3) oder schon dann erfolgt ist, wenn die Exemplare beim Verlag zum Verkauf an jeden, der sich um Kenntnisnahme bemüht, bereitgestellt sind (so BGH Urteil vom 28. Januar 1954 - III ZR 51/53 -, abgedruckt in NJW 1954, 1081 Nr. 3). - BGH, 04.07.1955 - III ZR 16/54
Rechtsmittel
Dass der Kläger in den Zeiten der Not auch eine - vorübergehende - Kürzung auf 68 v.H. hinnehmen musste, ergeben im übrigen die Ausführungen, die der Senat in seinen Entscheidungen vom 28. Januar 1954 - III ZR 356/51 (BGHZ 12, 161 [185]) und III ZR 51/53 (insoweit in NJW 1954, 1081 nicht abgedruckt) gemacht hat.
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