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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2402
BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77 (https://dejure.org/1979,2402)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1979 - III ZR 72/77 (https://dejure.org/1979,2402)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - III ZR 72/77 (https://dejure.org/1979,2402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung der Bundesrepublik an eine Entschließung des Amtes für Verteidigungslasten - Berechnung des Unterhaltsschadens eines Vaters und seiner minderjährigen Kinder - Aufteilung des Unterhaltsschadens eines Vaters und seiner minderjährigen Kinder - Verbot der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 650
  • VersR 1979, 423
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 93/69

    Entschließung - Schadenfall - Schuldanerkenntnis - Vergleich

    Auszug aus BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77
    Im übrigen gelten auch hier die Erwägungen des erkennenden Senats zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Bindung der Bundesrepublik an eine von dem Berechtigten nicht angefochtene Entschließung entfallen kann (vgl. Senatsurteile in NJW 1970, 1418 = VersR 1970, 518 und VersR 1970, 665 sowie Pagendarm in LM NATO-TruppenstatutG Nr. 5).

    Der erkennende Senat hat in seinem vorerwähnten, in NJW 1970, 1418 und VersR 1970, 518 veröffentlichten Urteil die Frage aufgeworfen, ob nicht § 242 BGB schon dann eingreife, wenn der Schadensfall noch nicht endgültig abgewickelt und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschädigten und der Behörde nicht abschließend geregelt seien, so etwa in Fällen, in denen dem Betroffenen eine noch laufende Rente zugebilligt worden sei.

    Das Verwaltungsverfahren zur Regelung von Truppenschäden ist dazu bestimmt, Schadensfälle möglichst rasch und abschließend abzuwickeln und damit eine endgültige Befriedung unter den Beteiligten herbeizuführen (Senatsurteil NJW 1970, 1418, 1421 = VersR 1970, 518, 521).

  • BGH, 02.05.1972 - VI ZR 80/70

    Bemessung des ersatzfähigen Unterhalts- und Haushaltsführungsschadens des …

    Auszug aus BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77
    Denn der (entzogene) Unterhaltsanspruch kann nicht nur von dem eigenen Bedarf des Berechtigten, sondern auch von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und dem Vorhandensein weiterer Unterhaltsberechtigter bestimmt sein (BGH NJW 1972, 1716).
  • BGH, 14.03.1972 - VI ZR 160/70

    Ersatzanspruch des Witwers wegen Entziehung der Haushaltsführung durch die …

    Auszug aus BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77
    Die von den unterhaltsgeschädigten Angehörigen eines Getöteten erhobenen Schadensersatzansprüche nach § 844 Abs. 2 BGB stehen - auch wenn die Anspruchsberechtigten Teilgläubiger und nicht Gesamtgläubiger sind (BGH NJW 1972, 1130 und 1716) - doch ihrer Höhe nach in wechselseitiger Abhängigkeit zueinander.
  • BGH, 08.07.1976 - III ZR 109/74

    Bindungswirkung einer behördlichen Entschließung sowohl für den …

    Auszug aus BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77
    Der erkennende Senat ist hierzu in seinem Urteil vom 8. Juli 1976 (III ZR 109/74 = LM NATO-Truppenstatut Nr. 6 = VersR 1976, 1156 = MDR 1977, 124) von folgenden Grundsätzen ausgegangen: Mit dem Erlaß der Entschließung tritt eine materiell-rechtliche Bindung der Bundesrepublik (und des von ihr vertretenen Entsendestaats) an die Entschließung ein.
  • BGH, 20.11.1969 - III ZR 234/68

    AfV - Ersatzberechtigte - Anfechtung - Anerkenntnisbescheid - Treu und Glauben - …

    Auszug aus BGH, 18.01.1979 - III ZR 72/77
    Im übrigen gelten auch hier die Erwägungen des erkennenden Senats zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Bindung der Bundesrepublik an eine von dem Berechtigten nicht angefochtene Entschließung entfallen kann (vgl. Senatsurteile in NJW 1970, 1418 = VersR 1970, 518 und VersR 1970, 665 sowie Pagendarm in LM NATO-TruppenstatutG Nr. 5).
  • OLG Celle, 28.03.2006 - 14 U 200/05

    Wahlrecht des Geschädigten ; Ersatzbeschaffung bzw. Reparatur oder fiktiver …

    Die Entschließung des Amtes für Verteidigungslasten bzw. wie hier des Landkreises legt den Anspruch des Berechtigten dem Grunde und der Höhe nach verbindlich fest (vgl. BGH MDR 1977, 124; VersR 1979, 423).
  • BGH, 23.06.1994 - III ZR 167/93

    Zur Berechnung des Unterhaltsschadens der Witwe, die mit dem getöteten Ehemann …

    Die vom Berufungsgericht gegen die Auffassung der beklagten Bundesrepublik verneinte und für rechtsgrundsätzlich erachtete Frage, ob die Bindungswirkung der unangefochten gebliebenen Vorbescheide einer Änderung des Berechnungsmodus entgegenstehe (vgl. zur Frage der Bindungswirkung unangefochten gebliebener AVL-Bescheide bei laufenden Rentenzahlungen die Senatsurteile vom 6. November 1986 - III ZR 193/85 - VersR 1987, 409; vom 18. Oktober 1979 - III ZR 137/78 - NJW 1980, 883 und vom 18. Januar 1979 - III ZR 72/77 - VersR 1979, 423), stellt sich vorliegend nicht.
  • BGH, 19.10.1995 - III ZR 2/95

    Vereinbarung eines Musterprozesses bei Stationierungsschäden - Zulässigkeit einer …

    In besonders gelagerten Ausnahmefällen, etwa bei einem Vorliegen der Voraussetzungen des § 826 BGB, kann die Entschließung sogar zum Nachteil des Antragstellers abgeändert werden (Senatsurteil vom 20. November 1969 - III ZR 93/69 - NJW 1970, 1418; vgl. auch Senatsurteile vom 8. Juli 1976 - III ZR 109/74 - VersR 1976, 1156 und vom 18. Januar 1979 - III ZR 72/77 - VersR 1979, 423).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Unterhaltsschadens der …

    Im Vergleich zu den von dem AVL festgesetzten Beträgen von 487, 39 DM und 190, 99 DM (Jeweils ohne Krankenkassenbeiträge) stehen daher der Witwe monatlich 0, 95 DM und Jedem Kind monatlich 23, 97 DM mehr zu.Hier nach tritt die von dem Berufungsgericht - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - erörterte Frage, ob Überzahlungen an die Witwe auf die Ansprüche der Kinder verrechnet werden können oder dem die Bindung an die Entschließungen des AVL entgegensteht, nicht auf (vgl. da zu Senatsurteil vom 18. Januar 1979 - III ZR 72/77 = VersR 1979, 423).
  • BGH, 18.10.1979 - III ZR 137/78

    Verbindlichkeit eines als unrichtig und ungerechtfertigt erkannten Bescheides …

    Ob eine weitere Bindung an einen von dem Berechtigten hingenommenen Bescheid den Beteiligten unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes von Treu und Glauben noch zuzumuten ist, wenn sich - wie hier - nachträglich herausstellt, daß das AVL die materielle Rechtslage im Festsetzungsbescheid zu Lasten des Berechtigten unverschuldet unrichtig beurteilt hat, hängt nach der Rechtsprechung des Senats wesentlich davon ab, ob der Schadensfall schon endgültig abgewickelt ist und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschädigten und der Behörde bereits abschließend geregelt sind (Senatsurteilevom 18. Januar 1979 - III ZR 72/77 - VersR 1979, 423;vom 8. Juli 1976 - III ZR 109/74 - LM NATO-TruppenstatutG Nr. 6 = VersR 1976, 1156 …und vom 20. November 1969 a.a.O.).
  • OLG Köln, 24.09.1992 - 7 U 68/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …

    Rn. 35 Aus der Entscheidung BGH VersR 1979, 423, in der ausgeführt wird, es sprächen Gesichtspunkte dafür, daß die Berufung des dortigen Klägers auf die Bindungswirkung der Entschließung des Amtes für Verteidigungslasten gegen § 242 BGB verstoße, vermag die Beklagte vorliegend nichts herzuleiten.
  • OLG Hamm, 06.02.1987 - 9 U 143/85

    Anspruch auf Naturalunterhalt; Volljähriges Kind

    Auch dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. Januar 1979 (VersR 1979, 423) kann nichts anderes entnommen werden.
  • BGH, 27.02.1986 - III ZB 34/85

    Antrag auf die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    W. und D., den Kläger unverzüglich über die Urteilszustellung, deren Zeitpunkt, das zulässige Rechtsmittel und dessen formelle Erfordernisse zu unterrichten (BGH VersR 1979, 423; 1981, 851).
  • BGH, 27.02.1986 - III ZB 15/85

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Es war Aufgabe des Verkehrsanwalts Dr. D., die Klägerin unverzüglich über die Urteilszustellung, deren Zeitpunkt, das zulässige Rechtsmittel und dessen formelle Erfordernisse zu unterrichten (BGH VersR 1979, 423; 1981, 851).
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