Rechtsprechung
| BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - Verursachung eines Verkehrsunfalls durch einen Angehörigen der französischen Stationierungsstreitkräfte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249, 252, 842, 705, 706
Umfang des Erwerbsschadens der dauerhaft arbeitsunfähigen Ehefrau bei Zusage einer Beteiligung an beruflichen und gewerblichen Einkünften des Ehemanns - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1973, 35
- VersR 1973, 54
- DB 1972, 2201
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwischen Ehegatten eine (Innen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bestehen, wenn sich beide Teile in den Dienst einer gemeinsamen, über die Verwirklichung der eigentlichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Aufgabe gestellt und außer der Lebensgemeinschaft eine Berufsgemeinschaft gebildet haben (BGHZ 8, 249; 31, 197 [BGH 23.11.1959 - II ZR 193/57] ; 47, 157, 162 [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65] ; BGH LM BGB § 705 Nr. 5 = FamRZ 1954, 136; LM BEG (1956) § 66 Nr. 14; BGH FamRZ 1961, 301).Es widerspricht nicht dem Wesen der Ehe, sondern gibt der durch diese verwirklichten Schicksalsgemeinschaft vielmehr sinnfälligen Ausdruck, wenn Ehegatten den Willen erklären, sich während der Ehe in der ihren Verhältnissen entsprechenden Weise in die Erträge ihrer gemeinsamen Erwerbstätigkeit zu teilen (vgl. BGHZ 8, 249, 253) [BGH 20.12.1952 - II ZR 44/52] .
- BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59
Gesellschaft zwischen Ehegatten
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwischen Ehegatten eine (Innen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bestehen, wenn sich beide Teile in den Dienst einer gemeinsamen, über die Verwirklichung der eigentlichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Aufgabe gestellt und außer der Lebensgemeinschaft eine Berufsgemeinschaft gebildet haben (BGHZ 8, 249; 31, 197 [BGH 23.11.1959 - II ZR 193/57] ; 47, 157, 162 [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65] ; BGH LM BGB § 705 Nr. 5 = FamRZ 1954, 136; LM BEG (1956) § 66 Nr. 14; BGH FamRZ 1961, 301).Für die Frage, ob das Verhältnis der zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenarbeitenden Ehegatten im Innenverhältnis ein gesellschaftsrechtliches war, ist es im übrigen nicht entscheidend, ob die Beteiligten sich dessen bewußt waren, daß ihre Beziehungen rechtlich in dieser Weise beurteilt werden konnten (BGH FamRZ 1960, 104, 105; 1961, 212, 214; 301; 522; 1962, 110; BGHZ 31, 197, 201 [BGH 28.10.1959 - IV ZR 91/59] ; BGH LM BGB § 705 Nr. 5).
- BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Soweit auch bei einer rein familienrechtlichen Wertung des Vertrages die zugesagte fortlaufende Gewinnbeteiligung als "Äquivalent" oder "Lohn" der von der Klägerin eingebrachten Arbeitskraft aufzufassen wäre, bestehen keine Bedenken, diese Beteiligung als ein Entgelt für "tatsächliche Arbeitsleistung" (vgl. BGHZ 54, 45, 51) [BGH 05.05.1970 - VI ZR 212/68] anzusehen, und ihr Ausbleiben wegen Wegfalls der Arbeitsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt erlittener Nachteile für den Erwerb (§ 842 BGB) zu entschädigen (…vgl. Staudinger/Schäfer, BGB, 10./11. Aufl., § 842 Rdnr 14).
- BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung …
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Bei der Erforschung dessen, was nach der Willensrichtung der Vertragsbeteiligten zur Zeit des Vertragsschlusses als von ihnen gewollt anzusehen ist, sofern sie vorausschauend das spätere Ereignis bedacht haben würden (vgl. BGH LM BGB § 157 (D) Nr. 1, Nr. 5 a.E.; BGHZ 16, 71, 76) [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54] , wird hier möglicherweise von besonderer Bedeutung sein, daß die Klägerin ihre Arbeitskraft unverschuldet auf einer Geschäftsreise eingebüßt, sich also im Interesse des gemeinsamen Zwecks "aufgeopfert" hat (vgl. auch BGHZ 17, 299, 301) [BGH 21.05.1955 - IV ZR 7/55] . - BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Der Revision kann auch nicht darin gefolgt werden, daß der Ehevertrag seinem Wortlaut nach so "eindeutig" sei, daß dem Berufungsgericht eine Heranziehung weiterer Umstände außerhalb der Vertragsurkunde zur Ermittlung des Willens der Vertragsschließenden verwehrt gewesen sei (vgl. RGZ 158, 119, 124; BGHZ 32, 60, 63) [BGH 10.01.1960 - V ZR 39/58] . - BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65
Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwischen Ehegatten eine (Innen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bestehen, wenn sich beide Teile in den Dienst einer gemeinsamen, über die Verwirklichung der eigentlichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Aufgabe gestellt und außer der Lebensgemeinschaft eine Berufsgemeinschaft gebildet haben (BGHZ 8, 249; 31, 197 [BGH 23.11.1959 - II ZR 193/57] ; 47, 157, 162 [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65] ; BGH LM BGB § 705 Nr. 5 = FamRZ 1954, 136; LM BEG (1956) § 66 Nr. 14; BGH FamRZ 1961, 301). - BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Ebensowenig liegt eine Schenkung vor, wenn die der Klägerin zugesagte Beteiligung an den Reineinkünften ihres Ehemannes sich in einem Rahmen hielt, der mit Rücksicht auf dessen Einkommensverhältnisse einerseits und die Art und Dauer der von der Klägerin in der Ehe geleisteten Mitarbeit als angemessen erscheinen kann (vgl. BGH NJW 1972, 580). - BGH, 21.05.1955 - IV ZR 7/55
Handelsunternehmen einer Erbengemeinschaft
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Bei der Erforschung dessen, was nach der Willensrichtung der Vertragsbeteiligten zur Zeit des Vertragsschlusses als von ihnen gewollt anzusehen ist, sofern sie vorausschauend das spätere Ereignis bedacht haben würden (vgl. BGH LM BGB § 157 (D) Nr. 1, Nr. 5 a.E.; BGHZ 16, 71, 76) [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54] , wird hier möglicherweise von besonderer Bedeutung sein, daß die Klägerin ihre Arbeitskraft unverschuldet auf einer Geschäftsreise eingebüßt, sich also im Interesse des gemeinsamen Zwecks "aufgeopfert" hat (vgl. auch BGHZ 17, 299, 301) [BGH 21.05.1955 - IV ZR 7/55] . - BGH, 23.11.1959 - II ZR 193/57
Ausschließung eines Aufsichtsratsmitgliedes aus einer Genossenschaft
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwischen Ehegatten eine (Innen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bestehen, wenn sich beide Teile in den Dienst einer gemeinsamen, über die Verwirklichung der eigentlichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Aufgabe gestellt und außer der Lebensgemeinschaft eine Berufsgemeinschaft gebildet haben (BGHZ 8, 249; 31, 197 [BGH 23.11.1959 - II ZR 193/57] ; 47, 157, 162 [BGH 22.02.1967 - IV ZR 331/65] ; BGH LM BGB § 705 Nr. 5 = FamRZ 1954, 136; LM BEG (1956) § 66 Nr. 14; BGH FamRZ 1961, 301). - BGH, 24.06.1965 - III ZR 219/63
Freigabe eines Anspruchs aus der Konkursmasse durch den Konkursverwalter - …
Auszug aus BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70
Bei der Haftung aus Amtspflichtverletzung soll der zu leistende Schadensersatz die Vermögenslage herstellen, die bei pflichtgemäßem Verhalten des Beamten eingetreten wäre (BGH WM 1965, 1054, 1062; WM 1966, 229, 233;… BGB-RGRK a.a.O. § 839 Anm. 50). - BGH, 15.01.1963 - VI ZR 79/62
- RG, 25.10.1912 - II 326/12
Gesellschaft
- RG, 24.06.1938 - III 183/37
1. Kann der nach § 2 Preuß. Gesetzes, betr. die Erweiterung des Rechtsweges, vom …
- BGH, 02.02.2017 - III ZR 41/16
Amtshaftung: Schadenersatzanspruch wegen des Erwerbs eines Grundstücks im …
Rn. 40 Der im Rahmen der Amtshaftung zu leistende Schadenersatz soll die Vermögenslage herstellen, die bei pflichtgemäßem Verhalten des Beamten eingetreten wäre (z.B. Senat, Urteile vom 25. September 1972 - III ZR 97/70, juris, Rn. 34 und vom 2. Oktober 1986 - III ZR 93/85, NJW-RR 1987, 246;… Stein/Itzel/Schwall, Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts, 2. Aufl. 2012, Rn. 168). - OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08
Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei …
Der zu leistende Schadensersatz soll die Vermögenslage herstellen, die bei pflichtgemäßem Verhalten des Beamten eingetreten wäre (…Staudinger/Wurm, a.a.O., § 839 Rn. 238; BGH NJW 2003, 3693 [3697]; BGH MDR 1973, 35). - OLG Köln, 16.10.1990 - 9 U 104/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 2 W 6/18
Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidriger Erteilung einer …
Danach soll der zu leistende Schadensersatz diejenige Vermögenslage herstellen, die bei pflichtgemäßem Handeln des Beamten eingetreten wäre (BGH MDR 1973, 35). - OLG Hamm, 31.10.1979 - 8 U 114/78 Dabei ist es ohne Belang, ob sich die Beteiligten bewußt waren, daß ihre stillschweigend vereinbarten vertraglichen Beziehungen rechtlich als Innengesellschaft zu beurteilen sind (BGH, Betrieb 72, 2201).
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