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   OLG Hamm, 06.11.2014 - III-5 RVs 98/14   

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https://dejure.org/2014,36040
OLG Hamm, 06.11.2014 - III-5 RVs 98/14 (https://dejure.org/2014,36040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.11.2014 - III-5 RVs 98/14 (https://dejure.org/2014,36040)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. November 2014 - III-5 RVs 98/14 (https://dejure.org/2014,36040)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OLG Hamm zum bedeutenden Schaden iSd § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorliegen eines "bedeutenden Schadens" bemissst sich nach wirtschaftlichen Kriterien

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfallflucht: Führerscheinentzug nur bei "bedeutendem Schaden"

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unfallflucht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bei Unfallflucht ist Schadenshöhe entscheidend für den Führerscheinentzug

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug nach Fahrerflucht: Wann ein bedeutender Schaden vorliegt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerflucht, Fremdschaden und Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

  • LG Essen - 33 Ns 33/14
  • OLG Hamm, 06.11.2014 - III-5 RVs 98/14
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19

    Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug

    Ob ein "bedeutender Schaden" vorliegt, bemisst sich somit alleine nach wirtschaftlichen Kriterien und beurteilt sich nach der Höhe des Betrages, um den das Vermögen des Geschädigten als direkte Folge des Unfalls vermindert wird (OLG Hamm, NZV 2011, 356, juris Rn. 9 m.w.N.; StRR 2015, 112, juris Rn. 12; OLG Stuttgart, StRR 2018. Nr. 9, 22, juris Rn. 30).

    Zum Teil wird diese Wertgrenze auch noch in jüngerer Zeit vertreten (vgl. OLG Hamm, StRR 2015, 112 juris Rn. 12; LG Mühlhausen, Beschluss vom 28.12.2015 - 3 Qs 212/15, juris Rn. 27; LG Schwerin, Beschluss vom 21.10.2015 - 32 Qs 56/15, juris Rn. 4; AG Linz, DAR 2018, 41, juris Rn. 28).

  • OLG Stuttgart, 27.04.2018 - 2 Rv 33 Ss 959/17

    Bedeutender Schaden, Wertgrenze, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Ob ein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorliegt, bemisst sich nach wirtschaftlichen Kriterien und beurteilt sich nach der Höhe des Betrages, um den das Vermögen des Geschädigten als direkte Folge des Unfalls vermindert wird (OLG Hamm, Beschluss vom 30. September 2010 - 3 RVs 72/10 und Beschluss vom 6. November 2014 - 5 RVs 98/14, juris).
  • OLG Hamm, 05.04.2022 - 5 RVs 31/22

    Eintausendfünfhundert Euro als Wertgrenze bei § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ; Genaue

    Diese Schadenssumme liegt nur geringfügig über der für den Schadensbetrag maßgeblichen Grenze, die im Hinblick auf die allgemeine Preissteigerung jedenfalls nicht unter 1.500 EUR anzusetzen ist (im Jahr 2014 noch für 1.300 EUR: OLG Hamm Beschluss vom 6.11.2014 - 5 RVs 98/14, BeckRS 2015, 921 Rn. 21, beck-online).

    Denn die Schadenshöhe ist sowohl nach Maßgabe des § 46 StGB im Rahmen der Strafzumessung als auch im Rahmen des Maßregelausspruches nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB im Zusammenhang mit der Frage der Entstehung eines "bedeutenden Schadens" relevant (OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2014 - III-5 RVs 98/14 -, Rn. 17, juris).

  • LG Bochum, 06.12.2022 - 1 Qs 59/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Fremdschaden, Untergrenze, Berechnung

    Dabei hat die Kammer nicht verkannt, dass nach ihrer bisherigen Rechtsprechung - orientiert auch am Beschluss des OLG Hamm vom 06.11.2014 - 5 RVs 98/14 - ein bedeutender Fremdschaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ab 1.300 Euro angenommen worden ist.

    Ob ein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorliegt, ist nach den objektiven wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, um den das Vermögen des Geschädigten als unmittelbare Folge des Unfalls gemindert wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 RVs 98/14).

  • LG Offenburg, 19.06.2017 - 3 Qs 31/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Grenzwert

    Beschluss vom 06.11.2014 - 5 RVs 98/14 -, Rdnr 23, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2013-3 Ws 225/13 -.
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