Rechtsprechung
| OLG München, 06.10.2010 - 7 U 2734/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Urkundenprozess: Klage des Vermieters auf rückständigen Mietzins beim urkundlichen Nachweis der Annahme der Mietsache als Erfüllung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 363 ; ZPO § 592 ; BGB § 536c
Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für eine Klage auf Zahlung rückständigen Mietzinses bei Geltendmachung von Mängeln - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Können ausstehende Mieten im Urkundsprozess geltend gemacht werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für eine Klage auf Zahlung rückständigen Mietzinses bei Geltendmachung von Mängeln
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Urkundenprozess: Geltendmachung rückständiger Mieten bei durch Übergabeprotokoll schriftlich belegten anfänglichen Mängeln? (IMR 2010, 541)
Verfahrensgang
- LG München I, 05.03.2010 - 14 HKO 16422/09
- LG München I, 06.10.2010 - 14 HKO 16422/09
- OLG München, 06.10.2010 - 7 U 2734/10
- OLG München, 01.12.2010 - 7 U 2734/10
Papierfundstellen
- IMR 2010, 541
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 200/08
Statthaftigkeit der Klage eines Vermieters im Urkundenprozess auf Zahlung von …
Auszug aus OLG München, 06.10.2010 - 7 U 2734/10
Demzufolge ist die Klage des Vermieters im Urkundenprozess statthaft, wenn entweder unstreitig ist, dass der Mieter die Mietsache als Erfüllung angenommen hat, oder wenn der Vermieter ein solches Verhalten des Mieters durch Urkunden - etwa ein Übergabeprotokoll oder Kontoauszüge, aus denen sich ergibt, dass der Mieter zunächst die ungeminderte Miete gezahlt hat - beweisen kann (vgl. BGH VIII ZR 200/08. VIII ZR 266/08 = NJW 2009, 3090).
- LG Köln, 30.08.2011 - 5 O 299/10
Statthaftigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung von Miete bzw. …
Statthaft ist die Klage im Urkundenprozess, wenn der Mieter, der wegen behaupteter anfänglicher Mängel der Mietsache Minderung oder die Einrede des nichterfüllten Vertrages erhebt, die Mietsache - unstreitig - als vertragsgemäße Erfüllung angenommen hat, ohne die später behaupteten Mängel zu rügen oder die vertragsgemäße Erfüllung vom Vermieter durch Urkunden bewiesen werden können (BGH, NJW 2009, 3099; OLG München, IMR 2010, 541, Flatow, Juris PR-MietR 24/2010, Anm. 2).
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