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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3285
OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16 (https://dejure.org/2017,3285)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.01.2017 - 30 U 107/16 (https://dejure.org/2017,3285)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Januar 2017 - 30 U 107/16 (https://dejure.org/2017,3285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    EuGVVO Art. 5 Nr. 1 a; EuGVVO Art. 5 Nr. 1 b; EuGVVO Art. 7
    Darlehen, Internationale Zuständigkeit, Auszahlungsort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Darlehensrückzahlungsansprüche bei teilweiser Auszahlung eines Darlehens auf ein ausländisches Bankkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Darlehensrückzahlungsansprüche bei teilweiser Auszahlung eines Darlehens auf ein ausländisches Bankkonto; Begriff des Erfüllungsorts i.S. von Art. 5 lit.a , b EuGVVO a.F.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IPRax 2018, 57
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.02.2012 - XI ZR 9/11

    Internationale Zuständigkeit nach EuGVVO: Darlehensgewährung als Dienstleistung; …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
    Auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.02.2012, Az. XI ZR 9/11, sei maßgeblich nicht der Ort, an dem der Erfolg der Dienstleistung eintrete, sondern der Ort, an dem der zur Dienstleistung Verpflichtete seine Tätigkeit entfalte.

    Die Darlehensgewährung durch eine Bank ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie auch nach der Auffassung des Senats eine Dienstleistung im Sinne des gemeinschaftsrechtlich autonom auszulegenden Art. 5 Nr. 1 lit. b) 2. Spiegelstrich EuGVVO a.F. (BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11 -, Rn. 15, juris), und zwar auch bei Berücksichtigung der früheren Regelung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ.

    Das ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Vorschrift, einen einheitlichen Gerichtsstand für sämtliche Klagen aus dem Dienstleistungsvertrag zu schaffen (BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11 - Rn. 23, juris m.w.N.).

    Rn. 38 (b) Bei dem durch die Klägerin behaupteten Darlehensvertrag hatte die Klägerin als die zur Dienstleistung verpflichtete Partei die charakteristische Leistung der Kredithingabe zu erbringen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11 -, Rn. 24, juris).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem dortigen Fall entschieden, dass die charakteristische Leistung der Kredithingabe ausschließlich in München erbracht wurde (BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - XI ZR 9/11 -, Rn. 24, juris).

  • BGH, 02.03.2006 - IX ZR 15/05

    Begriff des Erfüllungsorts bei einem Vertrag mit einem ausländischen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
    Bei einer gemeinschaftsrechtlichen Auslegung sind unter einer Dienstleistung Leistungen zu verstehen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit von Personen unterliegen (BGH NJW 2006, 1806).

    Soweit Art. 5 Nr. 1 lit. b 2. Spiegelstrich EuGVVO a.F. sowohl darauf abstellt, wo die Dienstleistung nach dem Vertrag erbracht worden ist, als auch darauf, wo sie hätte erbracht werden müssen, ist zwar in der Literatur streitig, in welchem Verhältnis der rechtliche zum tatsächlichen Erfüllungsort steht (vgl. BGH NJW 2006, 1806 m.w.N.).

    Rn. 39 (c) Dieser Erfüllungsort für die charakteristische Leistung der Kredithingabe - der nicht mehr nach dem in den jeweiligen Mitgliedstaaten gültigen internationalen Privatrecht, sondern losgelöst von rechtlichen Kategorien der einzelnen Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich autonom, also nach "rein faktischen" Kriterien, zu bestimmen ist (BGH NJW 2006, 1806; OLG München NJW-RR 2010, 789) - lag in Deutschland.

    Für den Schwerpunkt der Dienstleistung kommt es nicht auf den Leistungserfolg, sondern auf den Ort der Entfaltung der Dienstleistungstätigkeit, also den Tätigkeitsschwerpunkt an (BGH NJW 2006, 1806 Tz. 22;… Geimer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 30. Aufl. 2014, Anh I Art. 5 EuGVVO Rn 4b; Staudinger/Hausmann (2016), Verfahrensrecht für internationale Verträge Internationale Zuständigkeit für Vertragsklagen;… Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen, Rn. 118;… Gottwald in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2013, EuGVO Art. 5 Rn. 26f.; vgl. auch EuGH NJW 2009, 2801).

  • OLG München, 23.12.2009 - 20 U 3515/09

    Internationale Zuständigkeit für Gewährleistungsansprüche gegen ein im Ausland …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
    Rn. 39 (c) Dieser Erfüllungsort für die charakteristische Leistung der Kredithingabe - der nicht mehr nach dem in den jeweiligen Mitgliedstaaten gültigen internationalen Privatrecht, sondern losgelöst von rechtlichen Kategorien der einzelnen Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich autonom, also nach "rein faktischen" Kriterien, zu bestimmen ist (BGH NJW 2006, 1806; OLG München NJW-RR 2010, 789) - lag in Deutschland.

    Zur Bestimmung des örtlichen Schwerpunktes der vertragscharakteristischen Leistungen bedarf es einer Abwägung von Zeitaufwand und Bedeutung der Tätigkeitsanteile (OLG München, Urteil vom 23.12.2009 - 20 U 3515/09, NJW-RR 2010, 789).

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 256/04

    Rechtsfolgen der Rüge der internationalen Unzuständigkeit; Bestimmung des …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt in einer Rüge der örtlichen Zuständigkeit im Zweifel auch eine Rüge der internationalen Zuständigkeit (BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 256/04, NJW-RR 2005, 1518).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-19/09

    Wood Floor Solutions Andreas Domberger - Gerichtliche Zuständigkeit und …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
    Rn. 44 Ist die Dienstleistung in verschiedenen Mitgliedstaaten erbracht worden, ist maßgebend, wo der nach wirtschaftlichen Kriterien zu ermittelnde örtliche Schwerpunkt der Dienstleistung bzw. der Ort der hauptsächlichen Dienstleistungserbringung liegt (EuGH NJW 2009, 2801, Tz. 36 ff.; NJW 2010, 1189, Tz. 33).
  • OLG München, 25.10.2010 - 19 U 2004/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
    Da aber sowohl die Darlehensgeberin ihren Sitz in München hatte, als auch das Darlehen in München auszuzahlen war, weil dort das Kreditkonto geführt und die Kreditraten von dem dort geführten Konten einzuziehen waren (so die Feststellungen der Vorinstanz OLG München, Urteil vom 25. Oktober 2010 - 19 U 2004/10 -, Rn. 17, juris), lässt sich daraus nichts für die Richtigkeit der Auffassung des Beklagten für die Beurteilung des hier streitigen Falles einer - teilweisen - Auslandsüberweisung ableiten, in dem Tätigkeits- und Erfolgsort zum Teil auseinanderfallen.
  • BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 216/84

    Anfechtbarkeit der Abgabe an das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
    In der Berufungsinstanz muss eine Verweisung durch Urteil unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils erfolgen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1405; NJW 1986, 1994;… Greger, in Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 281 ZPO Rn. 9;… Prütting, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 281 ZPO Rn. 39 m.w.N.).
  • BGH, 15.06.1988 - I ARZ 331/88

    Bindungswirkung einer Abgabe oder Verweisung in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
    In der Berufungsinstanz muss eine Verweisung durch Urteil unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils erfolgen (vgl. BGH NJW-RR 1988, 1405; NJW 1986, 1994;… Greger, in Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 281 ZPO Rn. 9;… Prütting, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 281 ZPO Rn. 39 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 20.12.2002 - 2 W 5/02

    Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit bei dinglichen Rechten

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
    In dem Urteil des OLG Naumburg (NJOZ 2003, 2672), welches der Bundesgerichtshof in dem genannten Urteil zitiert, wird vielmehr entsprechend der Auffassung des Senates der Ort als maßgeblich angesehen, an dem das Darlehen durch den Darlehensgeber bereitgestellt und sein Konto belastet wird.
  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen …

    Auszug aus OLG Hamm, 11.01.2017 - 30 U 107/16
    Eines besonderen Nachweises dieser sogenannten doppelrelevanten Tatsachen bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - VIII ZB 45/08 Tz. 12 m.w.N.;… Vollkommer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 12 ZPO, Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.06.1966 - 2 U 55/66
  • BayObLG, 01.09.2023 - 102 AR 130/23

    Keine Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamem besonderem Gerichtsstand

    Als "Dienstleistung" anzusehen ist nach der notwendigen autonomen Auslegung auch die Gewährung eines verzinslichen Darlehens durch eine Bank (…EuGH, Urt. v. 15. Juni 2017, C-249/16, ZIP 2017, 1734 Rn. 36 f.;… BGH, Urt. v. 12. Mai 2020, XI ZR 371/18, ZIP 2020, 1629 Rn. 13 [zu Art. 5 Nr. 1 Buchst. b) zweiter Spiegelstrich LugÜ II]; Urt. v. 28. Februar 2012, XI ZR 9/11, NJW 2012, 1817 Rn. 16 ff.) oder durch eine Privatperson (OLG Hamm, Urt. v. 11. Januar 2017, 30 U 107/16, IPRax 2018, 57 [juris Rn. 32]).
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