Rechtsprechung
| BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 127/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strombelieferungsvertrag zur Grundversorgung: Billigkeitskontrolle einer bereits bei Vertragsschluss veröffentlichten Preiserhöhung; Wirksamkeit einer konkludent zu Stande gekommenen Preisvereinbarung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 305c BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 315 BGB, § 5 Abs 2 StromGVV
Strombelieferungsvertrag zur Grundversorgung: Billigkeitskontrolle einer bereits bei Vertragsschluss veröffentlichten Preiserhöhung; Wirksamkeit einer konkludent zu Stande gekommenen Preisvereinbarung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Durch die Entnahme von Energie kommt ein Stromlieferungsvertrag zwischen dem i.R.d.Grundversorgung zu beliefernden Haushaltskunden und dem Energieversorger zustande; Zustandekommen eines Stromlieferungsvertrags zwischen dem i.R.d. Grundversorgung zu beliefernden ...
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Keine Billigkeitskontrolle einer vor Vertragsschluss bereits veröffentlichten Preiserhöhung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StromGVV § 5
Zustandekommen eines Stromlieferungsvertrags zwischen dem i.R.d. Grundversorgung zu beliefernden Haushaltskunden und dem Energieversorger durch die Entnahme von Energie - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision, Preisänderung Stromversorger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 15.07.2009 - 6 C 6043/09
- LG Oldenburg, 06.05.2010 - 9 S 472/09
- BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 127/10
Papierfundstellen
- IR 2011, 181
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.03.2007 - VIII ZR 144/06
Anwendung von § 315 BGB auf Strompreise
Auszug aus BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 127/10
Der von dem Kunden zu zahlende Preis ist durch den zuvor von dem Versorger veröffentlichten Allgemeinen Preis eindeutig bestimmt und als solcher mit im Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien vereinbart (Senatsurteil vom 28. März 2007 - VIII ZR 144/06, BGHZ 171, 374 Rn. 13).
- OLG Düsseldorf, 21.12.2011 - 3 U (Kart) 4/11
Pflicht des Gerichts zur Aussetzung des Verfahrens oder zur Vorlage an den EuGH …
Der Kontrahierungszwang ist ein Eingriff in die Privatautonomie und dem Versorger folglich nur mit einer Preisanpassungsberechtigung zumutbar (so auch: Zorn, Anmerk. zu BGH, EuGH-Vorlage vom 18.05.2011, VIII ZR 71/10, IR 2011, 181; Krtschil, Anmerk. - OLG Hamm, 24.01.2014 - 19 U 77/13
Abgrenzung von Grundversorgungs- und Sonderkundenvertrag bei der Belieferung mit …
§ 5 StromGVV bezieht sich nur auf einseitige Änderungen des Allgemeinen Preises, nicht auf Preisvereinbarungen (BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az. VIII ZR 127/10).
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