Rechtsprechung
| FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Außensteuerrecht - Zur Frage, ob für den Wegfall der Besteuerung des Vermögenszuwachses nach § 6 Abs. 3 AStG ein Rückkehrwille zum Zeitpunkt des Wegzugs erforderlich ist und wie dieser ggf. nachzuweisen ist
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht
- nrw.de (Pressemitteilung)
Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht
- datev.de (Kurzinformation)
Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht
- pwc.de (Kurzinformation)
Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Wegfall der Wegzugsbesteuerung bei Rückkehrabsicht? - Keine Steuervergünstigungen für gescheiterte Auswanderer
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Rückwirkender Wegfall der Wegzugsbesteuerung nur bei anfänglichem Rückkehrwillen
- pwc.de (Kurzinformation)
Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wegzugsbesteuerung bei vorübergehender Abwesenheit
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Entfallen der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrabsicht des Steuerpflichtigen
Besprechungen u.ä.
- deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)
Wegfall der Wegzugsbesteuerung nur bei Rückkehrwille
Verfahrensgang
- FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E
- BFH, 21.12.2022 - I R 55/19
Papierfundstellen
- ISR 2020, 15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- EuGH, 23.02.2006 - C-513/03
van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag …
Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Eine Wohnsitzverlegung ist keine Kapitalbewegung im Sinne der Kapitalverkehrsfreiheit, denn für sich genommen umfasst die Wohnsitzverlegung keine finanziellen Transaktionen oder die Übertragung von Eigentum und weist auch keine anderen Merkmale einer Bewegung von Kapital auf (EuGH-Urteil vom 23. Februar 2006 C-513/03, EU:C:2006:131, "van Hilten - van der Heijden", BFH/NV 2006, Beilage 3, 229).Eine nationale Regelung, deren Wirkung darin besteht, einen Staatsangehörigen von der Verlegung seines Wohnsitz in einen anderen Staat abzuhalten und somit sein Freizügigkeitsrecht zu beeinträchtigen, kann deshalb keine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne der durch Art. 65 Abs. 1 AEUV gewährleisteten Kapitalverkehrsfreiheit sein (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - C-513/03 , EU:C:2006:131, "van Hilten - van der Heijden", BFH/NV 2006, Beilage 3, 229; auch FG Baden-Württemberg, Vorlagebeschluss v. 14.06.2017, 2 K 2413/15, EFG 2018, 18 (nachfolgend EuGH Rs. C-581/17 v. 26.02.2019, DStR 19, 326 "Wächtler", der einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz v. 21.6.99 (ABl EG 2002 Nr. L 114, 6, BGBl II 01, 811) moniert))).
- BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01
VuV: Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Bei der Absicht, ein Haus oder eine Wohnung zu veräußern, fehlt es an der Einkünfteerzielungsabsicht auch dann, wenn der Verkauf später nicht vollzogen wird (BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 - IX R 56/01 -, BFH/NV 2005, 37;… Schmidt/Kulosa, § 21 EStG, Rn. 129). - EuGH, 26.02.2019 - C-581/17
Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen …
Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Eine nationale Regelung, deren Wirkung darin besteht, einen Staatsangehörigen von der Verlegung seines Wohnsitz in einen anderen Staat abzuhalten und somit sein Freizügigkeitsrecht zu beeinträchtigen, kann deshalb keine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne der durch Art. 65 Abs. 1 AEUV gewährleisteten Kapitalverkehrsfreiheit sein (vgl. EuGH…, Urteil vom 23. Februar 2006 - C-513/03 , EU:C:2006:131, "van Hilten - van der Heijden", BFH/NV 2006, Beilage 3, 229; auch FG Baden-Württemberg, Vorlagebeschluss v. 14.06.2017, 2 K 2413/15, EFG 2018, 18 (nachfolgend EuGH Rs. C-581/17 v. 26.02.2019, DStR 19, 326 "Wächtler", der einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz v. 21.6.99 (ABl EG 2002 Nr. L 114, 6, BGBl II 01, 811) moniert))).
- BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Die Einzelfallumstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind in erster Linie ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279, m.w.N.). - BFH, 22.06.2011 - I R 26/10
Gewöhnlicher Aufenthalt kraft Aufenthaltsdauer
Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Dabei stehen bspw. übliche Familienheimfahrten und urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten einem zusammenhängenden Aufenthalt nicht entgegen (BFH, Urteil vom 4. Juni 1975 I R 250/73, BStBl II 1975, 708; BFH, Urteil vom 22. Juni 2011 - I R 26/10 -, BFH/NV 2011, 2001). - BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580;… BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 - IX R 21/12 -, BFH/NV 2013, 778). - FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
EuGH-Vorlage zur sofortigen Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des …
Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Eine nationale Regelung, deren Wirkung darin besteht, einen Staatsangehörigen von der Verlegung seines Wohnsitz in einen anderen Staat abzuhalten und somit sein Freizügigkeitsrecht zu beeinträchtigen, kann deshalb keine Beschränkung des Kapitalverkehrs im Sinne der durch Art. 65 Abs. 1 AEUV gewährleisteten Kapitalverkehrsfreiheit sein (vgl. EuGH…, Urteil vom 23. Februar 2006 - C-513/03 , EU:C:2006:131, "van Hilten - van der Heijden", BFH/NV 2006, Beilage 3, 229; auch FG Baden-Württemberg, Vorlagebeschluss v. 14.06.2017, 2 K 2413/15, EFG 2018, 18 (nachfolgend EuGH Rs. C-581/17 v. 26.02.2019, DStR 19, 326 "Wächtler", der einen Verstoß gegen das Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz v. 21.6.99 (ABl EG 2002 Nr. L 114, 6, BGBl II 01, 811) moniert))). - EuGH, 21.05.2015 - C-560/13
Wagner-Raith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Ausnahme - …
Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Da Art. 63 Abs. 1 AEUV im Wesentlichen Art. 1 der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Art. 67 des Vertrags (ABl. Nr. L 178 vom 8. Juli 1988, Seite 5) entspricht, behält die Nomenklatur für den Kapitalverkehr im Anhang zu dieser Richtlinie den Hinweischarakter für die Definition des Begriffs des Kapitalverkehrs, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. EuGH-Urteil vom 21. Mai 2015 C-560/13, EU:C:2015:347, "Wagner-Raith", IStR 2015, 516, m.w.N.). - BFH, 09.07.2013 - IX R 21/12
Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl II 2003, 580; BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 - IX R 21/12 -, BFH/NV 2013, 778). - BFH, 04.06.1975 - I R 250/73
Natürliche Person - Gewöhnlicher Aufenthalt - Unbeschränkte Steuerpflicht - …
Auszug aus FG Münster, 31.10.2019 - 1 K 3448/17
Dabei stehen bspw. übliche Familienheimfahrten und urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten einem zusammenhängenden Aufenthalt nicht entgegen (BFH, Urteil vom 4. Juni 1975 I R 250/73, BStBl II 1975, 708; BFH…, Urteil vom 22. Juni 2011 - I R 26/10 -, BFH/NV 2011, 2001). - EuGH, 26.05.2016 - C-48/15
NN (L) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Freier …
- BFH, 07.07.2014 - X B 135/13
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Zahlung in ein Drittland
- BFH, 06.12.2012 - XI B 89/11
Durchführung der mit einem Kreditvertrag verbundenen Sacharbeit keine …
- BFH, 21.12.2022 - I R 55/19
Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit"
Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 19.10.2017 aufgehoben.Die dagegen vom Kläger erhobene Klage war insoweit erfolgreich, als bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb der Ansatz steuerpflichtiger Veräußerungsgewinne gemäß § 17 EStG auf … EUR herabgesetzt wurde (Finanzgericht --FG-- Münster, Urteil vom 31.10.2019 - 1 K 3448/17 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2020, 19).
Ob es mit Blick auf die abkommensrechtliche Lage (tatbestandliche Voraussetzungen einer Ansässigkeit in den VAE) zu einer Beschränkung des inländischen Besteuerungsrechts gekommen ist (s. dazu --unter Hinweis auf Art. 13 Abs. 5 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Unterabs. i des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 01.07.2010, BGBl II 2011, 540, BStBl I 2011, 943 [DBA-VAE]-- Häck, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2020, 118, 119;… derselbe in Hummel/Kaminski, Neue Herausforderungen im Internationalen Steuerrecht, 2022, S. 1, 5; Hörnicke/Quilitzsch, Internationale Steuer-Rundschau --ISR-- 2020, 152, 155; s.a. Weiss, ISR 2020, 15, 17), ist ohne Bedeutung (s. dazu allgemein Senatsurteil vom 08.12.2021 - I R 30/19, BFHE 275, 331, BStBl II 2022, 763).
Demgegenüber wird in der Literatur auch im Sinne einer "objektiven Theorie" ein Rückkehrwille als Tatbestandserfordernis abgelehnt, da das Merkmal der "vorübergehenden Abwesenheit" allein das gesetzgeberische Motiv für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung benenne, ohne dass dies als absichtsbegründete eigentliche Tatbestandsvoraussetzung verstanden werden könne (…z.B. Kraft in Kraft, Außensteuergesetz, 2. Aufl., § 6 Rz 435; Beinert/Oertel, StbJb 2020/2021, 139, 147 f. [Beinert]), bzw. es wird im Sinne einer "(eingeschränkten) objektiven Theorie" die Auffassung vertreten, dass auch unter Berücksichtigung einer Rückkehrabsicht die "fristgemäße Rückkehr" des Steuerpflichtigen für das Entfallen der Wegzugsbesteuerung zumindest in den Fällen ausreicht, in denen die Rückkehr innerhalb von fünf Jahren (Situation in § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG) erfolgt (s. ausführlich Häck in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, § 6 AStG Rz 442 [Altkommentierung]; derselbe, IStR 2020, 118, 119 f.;… derselbe in Hummel/Kaminski, a.a.O., S. 1, 6; s.a. Brandis/Heuermann/Pohl, § 6 AStG a.F. Rz 73 a.E.;… Hecht in Fuhrmann, Außensteuergesetz, 3. Aufl., § 6 Rz 39;… Müller-Gosoge in Haase, AStG/DBA, 3. Aufl., § 6 AStG Rz 142;… Schaumburg in Schaumburg, Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., Rz 6.430; Wilke in eKommentar, § 6 AStG Rz 60; Hörnicke/Quilitzsch, ISR 2020, 152, 155; Weber-Grellet, Deutsches Steuerrecht 2007, Beihefter zu Heft 39, 43; wohl auch Strunk/Kaminski in Strunk/Kaminski/Köhler, AStG/DBA, § 6 AStG Rz 172; Weiss, ISR 2020, 15, 17; Escher/Grzella, Betriebs-Berater 2020, 540, 542).
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