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   VGH Hessen, 12.03.1982 - IV N 14/77   

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https://dejure.org/1982,5093
VGH Hessen, 12.03.1982 - IV N 14/77 (https://dejure.org/1982,5093)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.03.1982 - IV N 14/77 (https://dejure.org/1982,5093)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. März 1982 - IV N 14/77 (https://dejure.org/1982,5093)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren; Bauplanungsrecht: Planungsrechtlicher Grundstücksbegriff; Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Lebensmittelselbstbedienungsmarkts im Innenbereich mit dem Charakter eines allgemeinen Wohngebiets

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Hessen, 18.12.1991 - 4 NG 1417/90

    Normenkontrolle - zum Nachteil - Realisierung mietvertraglicher Nutzung;

    Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müssen, gehören das Grundeigentum (Beschl. des Senats vom 13.12.1982 - IV N 14/77 -, ESVGH 32, 106) und sonstige dingliche Berechtigungen an einem Grundstück.

    Der Antragsteller kann sich auch nicht auf die grundsätzlich im Rahmen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO berücksichtigungsfähige und in Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit seinem Begehren auf positive Bescheidung seiner Bauvoranfrage als rechtlich geschütztes Interesse bzw. als abwägungserheblichen Belang (s. o.) berufen (vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. vom 12.03.1982 - IV N 14/77 -, BRS 39 Nr. 41).

  • VGH Hessen, 19.12.1990 - 4 NG 1374/90

    Zum Abwägungsgebot bei der Aufstellung eines Bebauungsplans;

    Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müssen, gehört das Grundeigentum (Beschluß des Senats vom 13.12.1982 - IV N 14/77 - in: ESVGH 32, 106 ).
  • VGH Hessen, 22.10.1991 - 4 N 670/88

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen eines Verfahrensfehlers (Auslegung des

    Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müssen, gehört das Grundeigentum (Beschluß des Senats vom 13.12.1982 - IV N 14/77 -, ESVGH 32, 106).
  • VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89

    Bekanntmachung eines Bebauungsplans - Verletzung des Entwicklungsgebotes

    Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müßte, gehört das Grundeigentum (B. des Senats vom 12.03.1982 -- IV N 14/77 -- ESVGH Nr. 32, 106 (107 m.w.N.)).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.1993 - 7 K 3633/91

    Andienung; Sonderabfälle; Altöle; Normenkontrolle; Prüfungszwecke;

    Auch deren Beeinträchtigung kann einen Nachteil i.S.v. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO begründen (ebenso: HessVGH, Beschl. v. 12.3.1982 - IV N 14/77 -, BRS 39 Nr. 41).
  • VGH Hessen, 23.11.1992 - 4 N 782/91

    Keine Beiladung im Normenkontrollverfahren

    Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. den abwägungserheblichen Belangen gehört das Grundeigentum (Beschluß des Senats vom 13.12.1982 - IV N 14/77 -, ESVGH 32, 106 ).
  • VGH Hessen, 24.01.1989 - IV N 8/82

    Mitwirkung eines Ausgeschlossenen beim Bebauungsplanbeschluß - Entwicklungsgebot

    Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müssen, gehört im übrigen auch das Grundeigentum (B. des Senats vom 12.03.1982 -- IV N 14/77 -- ESVGH 32, 106 ).
  • OVG Berlin, 06.09.2002 - 2 A 13.99

    Bauplanungsrecht: Funktionslosigkeit planerischer Festsetzungen, Einfügen eines

    An dieser weiteren Zulässigkeitsvoraussetzung fehlt es, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweist, weil die Rechtsstellung mit der Entscheidung nicht verbessert werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999, Buchholz 310 § 47 Nr. 130; Hess. VGH, Beschluss vom 12. März 1982, BRS 39 Nr. 41).
  • VGH Hessen, 25.02.1992 - 4 N 1280/85

    Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 bei Beeinträchtigung des Wohnwertes durch

    Insbesondere das Grundeigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) und seine Nutzung sind als rechtlich geschütztes Interesse bzw. als abwägungserheblicher Belang anzusehen (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 12.03.1982 - IV N 14/77 -, ESVGH Nr. 32, 106 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.10.1991 - 4 N 1815/85

    Normenkontrollantrag gegen eine Sanierungssatzung (Erforderlichkeit des

    Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müssen, gehört das Grundeigentum (Beschluß des Senats vom 13.12.1982 - IV N 14/77 - ESVGH 32, 106).
  • VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 1064/88

    Straßenplanung aufgrund straßenrechtlicher Planfeststellung oder Straßenplans

  • VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
  • OVG Niedersachsen, 15.06.1994 - 7 K 1713/93

    Rettungsdienst; Auswahlkriterium; Auswahlentscheidung; Normenkontrollverfahren;

  • VGH Hessen, 28.01.1993 - 4 N 1587/85

    Vorzeitige Aufstellung eines Bebauungsplans

  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 4 NG 222/90

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan wegen

  • VGH Hessen, 17.01.1992 - 4 N 3142/89

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Beschränkung des Nachteils auf einen Teil

  • VGH Hessen, 26.09.1986 - 4 NG 757/86

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis des Rechtsnachfolgers

  • VGH Hessen, 03.05.1990 - 4 N 13/83

    Normenkontrolle; zum Nachteil bei Festsetzung unbebaubarer Fläche durch

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