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   BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09   

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https://dejure.org/2009,4636
BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09 (https://dejure.org/2009,4636)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2009 - IV ZB 2/09 (https://dejure.org/2009,4636)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09 (https://dejure.org/2009,4636)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG wegen Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Einfluss einer Anhörungsrüge auf den Fristenlauf gemäß § 234 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 321a; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Berufungsgericht; Bedeutung einer Anhörungsrüge für den Fristenlauf

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZR 255/05

    Beiordnung eines Notanwalts im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
    Der fehlende Einfluss von Anhörungsrügen auf den Fristenlauf entspricht gefestigter einhellig anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, nach der die Wiedereinsetzungsfrist trotz einer nach Versagung von Prozesskostenhilfe alsbald erhobenen Gegenvorstellung zu laufen beginnt (vgl. nur BGHZ 41, 1 ; BGH, Beschlüsse vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79 - VersR 1980, 86; vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01 - VersR 2002, 119 unter 2 c; vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05 - VersR 2007, 132 Tz. 8; Zöller/Greger aaO § 234 Rdn. 8; MünchKomm-ZPO/Gehrlein aaO § 234 Rdn. 10; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
    Der Kläger vermag insoweit bereits nicht aufzuzeigen, dass die von ihm dargelegten Rechtsfragen in Rechtsprechung und Rechtslehre umstritten sind und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft, wodurch das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt wird (vgl. BGHZ 154, 288, 291 ; 152, 182, 191) .
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
    Der Kläger vermag insoweit bereits nicht aufzuzeigen, dass die von ihm dargelegten Rechtsfragen in Rechtsprechung und Rechtslehre umstritten sind und die Rechtssache damit eine Rechtsfrage im konkreten Fall als entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft, wodurch das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt wird (vgl. BGHZ 154, 288, 291 ; 152, 182, 191) .
  • BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige,

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
    Das Bundesverfassungsgericht lastet "unter dem Gesichtspunkt der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG" einem Beschwerdeführer die vorherige Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens nur an, wenn dieser Rechtsbehelf offensichtlich unzulässig war; eine solche Anhörungsrüge könne die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht offen halten (BVerfG NJW 2007, 3418 = [...] Tz. 20).
  • BGH, 26.09.1979 - IV ZB 52/79

    Verspätete Einlegung der Berufung und Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist -

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
    Der fehlende Einfluss von Anhörungsrügen auf den Fristenlauf entspricht gefestigter einhellig anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, nach der die Wiedereinsetzungsfrist trotz einer nach Versagung von Prozesskostenhilfe alsbald erhobenen Gegenvorstellung zu laufen beginnt (vgl. nur BGHZ 41, 1 ; BGH, Beschlüsse vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79 - VersR 1980, 86; vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01 - VersR 2002, 119 unter 2 c; vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05 - VersR 2007, 132 Tz. 8; Zöller/Greger aaO § 234 Rdn. 8; MünchKomm-ZPO/Gehrlein aaO § 234 Rdn. 10; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1516/08

    Wegen Nichteinhaltung der Monatsfrist gemäß § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG verfristete

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
    Grundlage dieser Rechtsprechung ist die von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde geforderte Erschöpfung des Rechtsweges und die damit festgelegte Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08 - [...] Tz. 2).
  • BGH, 12.02.2004 - V ZR 125/03

    Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Berichtigung des

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
    a) Eine Anhörungsrüge hat - was auch die Beschwerde nicht verkennt - auf den Beginn von Fristen keinen Einfluss (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2004 - V ZR 125/03 - NJW-RR 2004, 712 unter II 2 = [...] Tz. 13 bezüglich der Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
    Auf die Anhörungsrüge, mit der der Verstoß gegen das Verfassungsgrundrecht aus Art. 103 Abs. 1 GG geltend gemacht werden kann, darf ein Beschwerdeführer aber dann nicht verwiesen werden, wenn dieser Rechtsbehelf offensichtlich aussichtslos ist (BVerfG EuGRZ 2006, 294 = [...] Tz. 14).
  • BGH, 25.09.2001 - VI ZA 6/01

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist nach Ablehnung des Antrags auf Beiordnung eines

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
    Der fehlende Einfluss von Anhörungsrügen auf den Fristenlauf entspricht gefestigter einhellig anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, nach der die Wiedereinsetzungsfrist trotz einer nach Versagung von Prozesskostenhilfe alsbald erhobenen Gegenvorstellung zu laufen beginnt (vgl. nur BGHZ 41, 1 ; BGH, Beschlüsse vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79 - VersR 1980, 86; vom 25. September 2001 - VI ZA 6/01 - VersR 2002, 119 unter 2 c; vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05 - VersR 2007, 132 Tz. 8; Zöller/Greger aaO § 234 Rdn. 8; MünchKomm-ZPO/Gehrlein aaO § 234 Rdn. 10; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.06.2005 - X S 12/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
    Inwieweit für eine Gegenvorstellung noch Raum neben einer Anhörungsrüge bleibt, spielt dabei keine entscheidende Rolle (vgl. dazu BFH/NV 2005, 1845 = [...] Tz. 5; BayVGH, Beschluss vom 3. August 2005 - 25 CS 5.1605 - [...]; vgl. ferner MünchKomm-ZPO/Musielak aaO § 321a Rdn. 14).
  • BGH, 18.12.1963 - IV ZR 97/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VGH Bayern, 15.10.2008 - 12 ZB 08.2468

    Wiedereinsetzungsantrag

  • VGH Bayern, 03.08.2005 - 25 CS 05.1605
  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15

    Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das

    Die Anhörungsrüge betrifft damit einen Fall der gesetzlich angeordneten Rechtskraftdurchbrechung (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2005 - III ZR 263/04, NJW 2005, 1432; vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, WM 2010, 1424 Rn. 17 f; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. § 321a Rn. 2); es handelt sich um einen Rechtsbehelf eigener Art, durch den das Gericht von der Bindungswirkung des § 318 ZPO sowie von der formellen und materiellen Rechtskraft freigestellt wird (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09, r+s 2010, 40 Rn. 15; Musielak/Voit/Musielak, ZPO, 13. Aufl. § 321a Rn. 2).
  • BGH, 19.03.2013 - VI ZB 68/12

    Berufungs- und Berufungsbegründungsfristversäumung nach Prozesskostenhilfegesuch:

    Der fehlende Einfluss einer Anhörungsrüge auf den Fristenlauf, insbesondere auch auf die Wiedereinsetzungsfrist gemäß § 234 Abs. 1 ZPO, ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde geklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09, r+s 2010, 40, 41 f. mwN).
  • BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19

    Verhältnis von Nichtzulassungsbeschwerde und Anhörungsrüge

    Das Gegenteil ist vielmehr der Fall: Die Anhörungsrüge hat keinen Einfluss auf den Beginn von Fristen (BGH 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09 - Rn. 13 ff. mwN) und damit auch keinen Einfluss auf den Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG.
  • BGH, 14.06.2022 - VI ZB 26/21

    Anhörungsrüge: Einfluss auf den Ablauf prozessualer Fristen

    Die Erhebung einer Anhörungsrüge hat keinen Einfluss auf den Ablauf prozessualer Fristen und hindert den Eintritt der formellen Rechtskraft nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, NJW-RR 2022, 346 Rn. 7; vom 13. April 2021 - VIII ZB 80/20, juris Rn. 15; vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09, juris Rn. 12; BAGE 168, 235 Rn. 8; MünchKomm-ZPO/Musielak, 6. Aufl., ZPO § 321a Rn. 6 a.E.; jew. mwN).
  • BSG, 18.10.2012 - B 11 AL 99/12 B
    Denn die Anhörungsrüge hat keinen Einfluss auf den Lauf der Frist des § 67 Abs. 2 S 1 SGG (ebenso zu § 234 Abs. 1 Zivilprozessordnung Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24.6.2009 - IV ZB 2/09 - RuS 2010, 40, veröffentlicht auch in Juris).

    Die zu §§ 90 und 93 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach der Lauf der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG unter Umständen erst mit der Verwerfung der Anhörungsrüge beginnen kann (vgl ua BVerfG EuGRZ 2006, 294 und NJW 2009, 3710), ist nicht auf § 67 Abs. 2 S 1 SGG zu übertragen, weil ihr der Subsidiaritätsgrundsatz des § 90 Abs. 2 S 1 BVerfGG zugrunde liegt, der bei den Regelungen zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keine Rolle spielt (vgl BGH, Beschluss vom 24.6.2009 aaO, Juris RdNr 17 ff).

  • BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig

    Für die Anhörungsrüge, deren Erhebung den Eintritt der formellen Rechtskraft ebenfalls nicht hindert, gilt nichts Anderes (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09, juris Rn. 14 f. sowie vom 12. Februar 2004 - V ZR 125/03, NJW-RR 2004, 712 unter II 2).
  • BGH, 25.04.2018 - XI ZR 589/17

    Prüfung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen einer Anhörungsrüge;

    Denn die Anhörungsrüge gemäß § 321a ZPO hat keinen Einfluss auf den Beginn der Wiedereinsetzungsfrist gemäß § 234 Abs. 1 ZPO (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09, r+s 2010, 40 Rn. 12 ff. und vom 19. März 2013 - VI ZB 68/12, NJW 2013, 1684 Rn. 12; MünchKommZPO/ Musielak, 5. Aufl., § 321a Rn. 4).
  • KG, 16.10.2015 - 4 W 16/15

    Neuer Prozesskostenhilfeantrag nach bestandskräftiger Zurückweisung eines Gesuchs

    Die bestandskräftigen Zurückweisung eines gestellten Prozesskostenhilfeantrags erwächst nicht in materieller Rechtskraft (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 -, Rn. 15; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09 - Rn. 9; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 - Rn. 31; jeweils nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 KG 1/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Auch die Einlegung der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung führt nicht zum Vorliegen eines erheblichen Grundes für eine Vertagung, stellen beide doch außerordentliche Rechtsbehelfe dar, denen weder ein Suspensiv- noch ein Devolutiveffekt zukommt (vgl. dazu etwa BGH Beschluss v. 24.06.2009 - IV ZB 2/09 = juris Rn. 15).
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZA 5/21

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Erhebung einer Anhörungsrüge

    Eine Anhörungsrüge gegen den oben genannten Beschluss, mit dem der Senat die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin abgelehnt hat, ist zwar statthaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09, RuS 2010, 40 Rn. 12 mwN; vom 25. April 2017 - VIII ZA 1/17, und VIII ZA 2/17, juris Rn. 14).
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