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   BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04   

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https://dejure.org/2006,11972
BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04 (https://dejure.org/2006,11972)
BFH, Entscheidung vom 03.03.2006 - IV B 127/04 (https://dejure.org/2006,11972)
BFH, Entscheidung vom 03. März 2006 - IV B 127/04 (https://dejure.org/2006,11972)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04
    Entgegen der offenbar von der Klägerin vertretenen Auffassung ist das Gericht nicht verpflichtet, sich mit jedem Argument der Beteiligten in den Urteilsgründen auseinander zu setzen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Dezember 1969 2 BvR 320/69, BVerfGE 27, 248, 252).
  • BFH, 23.11.1994 - X B 170/93

    Voraussetzungen der Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04
    Sie kann unterbleiben, wenn sich das Gericht mit Hilfe anderer Beweismittel eine Überzeugung bilden kann oder wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens erbracht ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. November 1994 I B 78/94, BFH/NV 1995, 793, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04
    d) Abgesehen davon kann die Nichtvernehmung der Beteiligten und Zeugen auch deshalb nicht mehr mit Erfolg als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, weil sie ausweislich der Akten in der mündlichen Verhandlung, in der die Klägerin durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertreten war, nicht gerügt worden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608, und vom 5. Juli 2005 VII B 7/05, juris).
  • BFH, 01.09.2005 - VI B 30/05

    Nettolohnvereinbarung; Beweiserhebung

    Auszug aus BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04
    Es hat weder einen ordnungsgemäß gestellten Beweisantrag übergangen (vgl. hierzu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. September 2005 VI B 30/05, BFH/NV 2005, 2046) noch musste sich ihm eine Beweiserhebung von Amts wegen aufdrängen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. März 2002 IV B 22/01, BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690, Nr. 1 b).
  • BFH, 05.03.2002 - IV B 22/01

    Unbebautes Grundstück: Betriebs- oder Privatvermögen?

    Auszug aus BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04
    Es hat weder einen ordnungsgemäß gestellten Beweisantrag übergangen (vgl. hierzu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. September 2005 VI B 30/05, BFH/NV 2005, 2046) noch musste sich ihm eine Beweiserhebung von Amts wegen aufdrängen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 5. März 2002 IV B 22/01, BFHE 198, 463, BStBl II 2002, 690, Nr. 1 b).
  • BFH, 27.12.2004 - IV B 16/03

    Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen

    Auszug aus BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04
    Fehlt es jedoch an einem ordnungsgemäßen Beweisantrag oder wird lediglich Beteiligtenvernehmung angeboten, ist das Gericht nicht verpflichtet, Hinweise zu erteilen, wie der aus seiner Sicht unzutreffende Vortrag eines Beteiligten glaubhafter dargestellt werden könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Dezember 2004 IV B 16/03, BFH/NV 2005, 1078).
  • BFH, 05.07.2005 - VII B 7/05

    Darlegungsanforderungen an eine Verfahrensrüge; Rüge der Verletzung der

    Auszug aus BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04
    d) Abgesehen davon kann die Nichtvernehmung der Beteiligten und Zeugen auch deshalb nicht mehr mit Erfolg als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, weil sie ausweislich der Akten in der mündlichen Verhandlung, in der die Klägerin durch Angehörige der steuerberatenden Berufe vertreten war, nicht gerügt worden ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608, und vom 5. Juli 2005 VII B 7/05, juris).
  • BFH, 23.11.1994 - I B 78/94

    Verletzung von Verfahrensvorschriften durch Unterlassen einer

    Auszug aus BFH, 03.03.2006 - IV B 127/04
    Sie kann unterbleiben, wenn sich das Gericht mit Hilfe anderer Beweismittel eine Überzeugung bilden kann oder wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens erbracht ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. November 1994 I B 78/94, BFH/NV 1995, 793, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2006 - IV B 116/04

    NZB: Sachverständigengutachten, Sachaufklärungspflicht

    Dem fachkundig vertretenen Kläger hätte es sich jedoch spätestens nach Erhalt der Einspruchsentscheidungen vom 18. März und 22. April 2003 aufdrängen müssen, dass die bereits im Einspruchsverfahren vorgelegten Verträge und Bescheinigungen nicht geeignet sein könnten, den Schluss darauf zuzulassen, er habe sich Kenntnisse angeeignet, die ihrer Breite und Tiefe nach denjenigen eines Ingenieurs entsprechen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 5. der Gründe, und vom 3. März 2006 IV B 127/04, BFH/NV 2006, 1133, unter 4. der Gründe).
  • FG München, 17.03.2014 - 7 K 1792/12

    Zur Gewerblichkeit des Goldhandels

    Sie kann unterbleiben, wenn sich das Gericht mit Hilfe anderer Beweismittel eine Überzeugung bilden kann oder wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens erbracht ist (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschl vom 3. März 2006 IV B 127/04, BFH/NV 2006, 1133 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 10.07.2013 - 4 K 1701/12

    Ermittlung des Zollwerts nach der sog. Schlussmethode

    Sie kann unterbleiben, wenn sich das Gericht mit Hilfe anderer Beweismittel eine Überzeugung bilden kann oder wenn nichts an Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit des Vorbringens erbracht ist (BFH Beschluss v. 03.03.2006 IV B 127/04, BFH/NV 2006, 1133).
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