Rechtsprechung
| BFH, 13.05.1998 - IV B 104/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 79; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 51 Abs. 1; ; FGO § 79 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 79 Abs. 1 Nr. 2; ; FGO § 79b Abs. 2; ; ZPO § 42 Abs. 2
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
Auszug aus BFH, 13.05.1998 - IV B 104/97
Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629).Anders verhält es sich nur, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780; in BFH/NV 1995, 629, jeweils m.w.N.).
- BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 13.05.1998 - IV B 104/97
Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlaß hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, …und vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629). - BFH, 27.03.1997 - XI B 190/96
Auszug aus BFH, 13.05.1998 - IV B 104/97
Anders verhält es sich nur, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür beruht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. März 1997 XI B 190/96, BFH/NV 1997, 780;… in BFH/NV 1995, 629, jeweils m.w.N.).
- BFH, 15.06.2000 - IV B 6/99
Nachträgliche bekannt gewordene neue Tatsachen
Wegen der Einzelheiten verweist der Senat auf seine Entscheidung vom 13. Mai 1998 IV B 104/97 (BFH/NV 1999, 46), mit dem er die Beschwerde gegen den das Ablehnungsgesuch abweisenden Beschluss des FG zurückgewiesen hat. - BFH, 04.08.1999 - III B 30/99
Richterablehnung wegen Befangenheit
Rechtsfehler können nur ausnahmsweise eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder gar auf Willkür beruht (BFH-Beschluß vom 13. Mai 1998 IV B 104/97, BFH/NV 1999, 46, 48, m.w.N.). - BFH, 24.02.2000 - IV S 16/99
Richterablehnung; Wiederholung eines bereits zurückgewiesenen Ablehnungsgrundes
Zudem verspricht die eingelegte Beschwerde deshalb keine Aussicht auf Erfolg, weil für eine unsachliche Einstellung (…vgl. zur möglichen Befangenheit bei einer langdauernden Nichtbearbeitung Senatsbeschluss vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410;… siehe auch Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629, und vom 13. Mai 1998 IV B 104/97, BFH/NV 1999, 46) der als befangen abgelehnten Richter A, B und C weder der Antragsteller etwas substantiiert vorgetragen hat noch sonst etwas ersichtlich ist. - BFH, 24.02.2000 - IV S 15/99
Richterablehnung; Ablehnung des gesamten Spruchkörpers
Die eingelegte Beschwerde verspricht auch deshalb keine Aussicht auf Erfolg, weil für eine unsachliche Einstellung (…vgl. zur möglichen Befangenheit bei einer langdauernden Nichtbearbeitung Senatsbeschluss vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410;… siehe auch Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 1995 IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629, und vom 13. Mai 1998 IV B 104/97, BFH/NV 1999, 46) der als befangen abgelehnten Richter X, Y und Z weder der Antragsteller substantiiert vorgetragen hat noch sonst etwas ersichtlich ist. - FG München, 10.03.2017 - 2 K 2216/14
Streit um steuerliche Belastung aus einer Taekwondo Schule
Damit hat die Berichterstatterin insbesondere der Klägerin effektiv und umfassend rechtliches Gehör gewährt und ihr dadurch ermöglicht, ggf. für eine abweichende Sachverhaltsdarstellung noch Nachweise zu erbringen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Mai 1998 IV B 122/97, BFH/NV 1998, 1500, und IV B 104/97, BFH/NV 1999, 46, …und vom 10. März 2000 I B 52/99, BFH/NV 2000, 1114; Beschlüsse des Finanzgerichts Hamburg vom 11. März 2011 3 V 15/11, juris, und vom 22. Mai 2014 3 K 207/13, juris).
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