Rechtsprechung
| BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 48; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 4; ; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Beiladung - Kommanditistin - Mitberechtigte - Fehlende Klagebefugnis - Betriebsausgaben - Absetzungen für Abnutzung - Beratervertrag - Entgeltlich erworbenes Wirtschaftsgut - Gewinnminderung - Höhe der Steuerbilanzgewinne
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BFH, 23.10.1996 - I R 71/95
Zur wirksamen Befreiung des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer …
Auszug aus BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97
Die Rüge, die Vorentscheidung weiche von der Entscheidung des BFH vom 23. Oktober 1996 I R 71/95 (BFHE 181, 328) ab, ist nicht ordnungsgemäß erhoben worden.Die Rüge, der Fremdvergleich sei aufgrund des BFH-Urteils in BFHE 181, 328 anders als im Urteil des FG zu beurteilen, beinhaltet keine Darlegung einer Divergenz, sondern erschöpft sich in der Geltendmachung eines im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlichen Rechtsanwendungsfehlers.
- BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92
Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne …
Auszug aus BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97
Danach stellt ein Wettbewerbsverbot nur dann ein selbständiges Wirtschaftsgut dar, wenn es sich, gemessen an den sonstigen Abreden, in seiner wirtschaftlichen Bedeutung heraushebt und wenn dieser Umstand in den getroffenen Vereinbarungen, vor allem in der Bemessung eines besonderen Entgelts neben anderen Vergütungen, klar zum Ausdruck kommt (vgl. Urteile vom 26. Juli 1972 I R 146/70, BFHE 107, 118, BStBl II 1972, 937;… vom 30. März 1989 I R 130/85, BFH/NV 1989, 780, und vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409). - BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97
Dem ist ein abweichender tragender Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, …und vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348).
- BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94
Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln
Auszug aus BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97
Die Beschwerdeschrift enthält keine Darlegungen dazu, bezüglich welcher Tatsachen sich dem FG eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen, welches Beweismittel insoweit in Betracht gekommen wäre und warum das FG zu weiterer Sachaufklärung von Amts wegen verpflichtet gewesen sein soll, obwohl die Klägerin keinen Beweisantrag gestellt oder auch nur angekündigt hat (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 1989 II B 45/89, BFH/NV 1990, 576, und vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817;… ferner Senatsbeschluß vom 14. Juli 1995 IV S 11/94, BFH/NV 1996, 152). - BFH, 22.11.1995 - IV B 50/95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zu der Fristsetzung nach § 65 Abs. 2 …
Auszug aus BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97
Dem ist ein abweichender tragender Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348). - BFH, 26.07.1972 - I R 146/70
Betriebsveräußerer - Zeitlich begrenzte Verpflichtung - Unterlassung des …
Auszug aus BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97
Danach stellt ein Wettbewerbsverbot nur dann ein selbständiges Wirtschaftsgut dar, wenn es sich, gemessen an den sonstigen Abreden, in seiner wirtschaftlichen Bedeutung heraushebt und wenn dieser Umstand in den getroffenen Vereinbarungen, vor allem in der Bemessung eines besonderen Entgelts neben anderen Vergütungen, klar zum Ausdruck kommt (vgl. Urteile vom 26. Juli 1972 I R 146/70, BFHE 107, 118, BStBl II 1972, 937;… vom 30. März 1989 I R 130/85, BFH/NV 1989, 780, und vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409). - BFH, 22.11.1995 - VIII B 13/95
Auszug aus BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97
Dem ist ein abweichender tragender Rechtssatz aus einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH gegenüberzustellen (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 22. November 1995 VIII B 13/95, BFH/NV 1996, 348). - BFH, 30.03.1989 - I R 130/85
Vorliegen eines getrennt zu bilanzierenden abschreibungsfähigen Wirtschaftsgutes …
Auszug aus BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97
Danach stellt ein Wettbewerbsverbot nur dann ein selbständiges Wirtschaftsgut dar, wenn es sich, gemessen an den sonstigen Abreden, in seiner wirtschaftlichen Bedeutung heraushebt und wenn dieser Umstand in den getroffenen Vereinbarungen, vor allem in der Bemessung eines besonderen Entgelts neben anderen Vergütungen, klar zum Ausdruck kommt (vgl. Urteile vom 26. Juli 1972 I R 146/70, BFHE 107, 118, BStBl II 1972, 937; vom 30. März 1989 I R 130/85, BFH/NV 1989, 780, und vom 13. Februar 1996 VIII R 39/92, BFHE 180, 278, BStBl II 1996, 409). - BFH, 17.05.1994 - X B 280/93
Anforderungen an die schlüssige Erhebung der Rüge mangelhafter Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97
Die schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels, speziell auch einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht, erfordert im übrigen Ausführungen dazu, daß die Vorentscheidung, ausgehend vom Rechtsstandpunkt des FG, ohne den Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluß vom 17. Mai 1994 X B 280/93, BFH/NV 1995, 114). - BFH, 17.10.1985 - IV R 34/84
Klagebefugnis hinsichtlich der gesonderten Gewinnfeststellung für eine KG
Auszug aus BFH, 06.08.1998 - IV B 123/97
Der Senat hat demgemäß mit Urteil vom 17. Oktober 1985 IV R 34/84 (BFH/NV 1987, 374) entschieden, daß auch bei einem Streit darüber, ob und ggf. in welchem Umfang der Steuerbilanzgewinn einer KG um Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen zu erhöhen ist, Gegenstand des Klageverfahrens Fragen sind, die nur die Gesellschaft als solche, nicht aber auch die Gesellschafter persönlich angehen, sofern --wie hier-- unstrittig ist, nach welchem Schlüssel der Steuerbilanzgewinn bzw. die Entnahmen den Gesellschaftern anteilig zuzurechnen sind. - BFH, 07.11.1994 - VIII B 34/94
Behauptung eines Verstoßes gegen die Denkgesetze als dem sachlichen Recht …
- BFH, 14.07.1995 - IV S 11/94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BFH, 17.05.1989 - II B 45/89
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 28.09.2017 - IV R 17/15
Einspruchsbefugnis eines Gesellschafters bei Streit über die Höhe eines …
Rn. 23 cc) Entsprechend diesen Grundsätzen ist bei einem Streit um die Höhe des Steuerbilanzgewinns der Gesellschaft und um dessen Erhöhung wegen Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen grundsätzlich nur die Gesellschaft nach § 352 Abs. 1 Nr. 1 AO einspruchsbefugt bzw. nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO klagebefugt (BFH-Urteil vom 17. Oktober 1985 IV R 34/84, BFH/NV 1987, 374, unter 2., sowie BFH-Beschlüsse vom 6. August 1998 IV B 123/97, und in BFHE 204, 44, BStBl II 2004, 239, unter 2.a aa).Die Einspruchs- bzw. Klagebefugnis gemäß diesen Regelungen steht einem Gesellschafter in einem Verfahren betreffend die Erhöhung des Steuerbilanzgewinns einer Gesellschaft in Folge einer Entnahme ebenso wenig zu, wenn er sich lediglich auf die unzutreffende Verbuchung der Entnahmen auf den Kapitalkonten der Gesellschafter beruft und die Zurechnung des Steuerbilanzgewinns bzw. des Entnahmegewinns auf die Gesellschafter unstrittig ist (BFH-Beschluss vom 6. August 1998 IV B 123/97).
- BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01
Klagebefugnis eines Mitunternehmers
Auf dieses Urteil stützt sich die Entscheidung des beschließenden Senats vom 6. August 1998 IV B 123/97, juris. - FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 3 K 393/13
Isolierte Anfechtung der den Einspruch als unzulässig verwerfenden …
Der BFH hat mit Urteil vom 17. Oktober 1985 (…IV R 34/84, BFH/NV 1987, 374) ausgeführt, dass bei einem Streit um die Höhe des Steuerbilanzgewinns einer Personengesellschaft und um dessen Erhöhung wegen Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen grundsätzlich nur die Gesellschaft klagebefugt ist, sofern unstreitig ist, nach welchem Schlüssel der Steuerbilanzgewinn oder die Entnahmen den Gesellschaftern anteilig zuzurechnen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 06. August 1998 IV B 123/97, juris;… BFH-Urteil vom 20. April 1999 VIII R 81/94, BFH/NV 1999, 1457 ). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2014 - 3 K 393/13
Einspruchs- und Klagebefugnis des allein betroffenen Gesellschafters hinsichtlich …
Der BFH hat mit Urteil vom 17. Oktober 1985 (…IV R 34/84, BFH/NV 1987, 374) ausgeführt, dass bei einem Streit um die Höhe des Steuerbilanzgewinns einer Personengesellschaft und um dessen Erhöhung wegen Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen grundsätzlich nur die Gesellschaft klagebefugt ist, sofern unstreitig ist, nach welchem Schlüssel der Steuerbilanzgewinn oder die Entnahmen den Gesellschaftern anteilig zuzurechnen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 06. August 1998 IV B 123/97, juris;… BFH-Urteil vom 20. April 1999 VIII R 81/94, BFH/NV 1999, 1457 ).
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