Rechtsprechung
| BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 155; ; ZPO § 227 Abs. 1; ; ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 227 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anforderung an den Antrag auf Terminverlegung; Terminverlegung wegen Wechsels des Prozessvertreters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.08.1999 - X B 58/99
Kurzfristiger Antrag auf Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01
Das berührt aber nicht die Pflicht des Beteiligten, selbst die Gründe so genau anzugeben, dass sich das Gericht aufgrund ihrer Schilderung ein Urteil über deren Erheblichkeit bilden kann (BFH-Beschluss vom 26. August 1999 X B 58/99, BFH/NV 2000, 441).Deshalb hätte der Kläger von sich aus alles unternehmen müssen, damit seinem Vortrag auch in tatsächlicher Hinsicht hätte gefolgt werden können (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 441).
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01
Die schlüssige Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert insoweit auch keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Rechtsmittelführers aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802). - BVerwG, 19.12.1963 - I C 77.60
Anspruch eines privaten Versicherungsunternehmens auf Versagung der Genehmigung …
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01
Denn abgesehen davon, dass ein allgemeiner, aus Art. 3 GG abzuleitender Grundsatz verfassungsrechtlicher Chancengleichheit außer im Bereich der politischen Willensbildung und in Prüfungsverfahren nicht anerkannt ist (s. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1963 I C 77.60, BVerwGE 17, 306, m.w.N.), könnte damit auch kein Verfahrensmangel begründet werden.
- BFH, 07.12.1990 - III B 102/90
Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers …
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01
Ob erhebliche Gründe für eine Verlegung vorliegen, hängt von den Verhältnissen des Einzelfalls ab (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240), die der Beteiligte dem FG mitzuteilen hat. - BFH, 31.08.1995 - VII B 160/94
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01
Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschluss vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228). - BFH, 30.10.1997 - X B 12/97
Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 137/01
Voraussetzung ist aber, dass es sich um eine in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierige Sache handelt, der Wechsel kurz vor der mündlichen Verhandlung stattfindet und vom Kläger nicht verschuldet ist (BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 X B 12/97, BFH/NV 1998, 599, m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 15.01.2015 - 4 K 1102/14
Wohnungseigentümergemeinschaft als Betreiber eines Blockheizkraftwerks - …
- BFH, 22.04.2005 - III B 121/04
Terminsverlegung; Wechsel des Prozessvertreters
Deshalb rechtfertigen formelhafte, nicht im Einzelnen nachprüfbare Begründungen eine Terminsverlegung nicht (BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2003 IV B 137/01, BFH/NV 2003, 795;… vom 31. August 1995 VII B 160/94, BFH/NV 1996, 228).Dies setzt indes voraus, dass es sich in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht um eine schwierige Sache handelt, der Wechsel kurz vor der mündlichen Verhandlung stattfindet und vom Kläger nicht verschuldet ist (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 66; in BFH/NV 2003, 795, …und vom 30. Oktober 1997 X B 12/97, BFH/NV 1998, 599, m.w.N.).
- BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04
NZB: Terminsverlegung, rechtliches Gehör
Die schlüssige Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert insoweit keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, und Senatsbeschluss vom 30. Januar 2003 IV B 137/01, BFH/NV 2003, 795, m.w.N.). - BFH, 12.08.2008 - X S 35/08
Begrenzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch die prozessuale …
Die schlüssige Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert insoweit keine Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und dass dieser Vortrag die Entscheidung des Gerichts hätte beeinflussen können, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft in Abwesenheit des Antragstellers bzw. eines Prozessvertreters aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Januar 2003 IV B 137/01, BFH/NV 2003, 795, m.w.N.). - BFH, 20.12.2005 - IV S 13/05
NZB - Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Im Übrigen hat das FG mit der Aufforderung, erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung glaubhaft zu machen, angesichts des kurzfristigen und unsubstantiierten Antrags auf Verlegung des Verhandlungstermins alles getan, um dem Antragsteller rechtliches Gehör zu gewähren (vgl. auch Senatsbeschluss vom 30. Januar 2003 IV B 137/01, BFH/NV 2003, 795 zu 3. der Gründe).
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