Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 28.04.2005 - IV B 137/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14130
BFH, 28.04.2005 - IV B 137/03 (https://dejure.org/2005,14130)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2005 - IV B 137/03 (https://dejure.org/2005,14130)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2005 - IV B 137/03 (https://dejure.org/2005,14130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    StBerG § 3; ; EStG § 25 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 109 § 149; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; StBerG § 3
    Steuerberater: Beraterprivileg - eigene Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de

    Kein Privileg für Steuerberater für die Abgabe der eigenen Steuererklärung; Ausübung des Ermessens bei Festsetzung eines Verspätungszuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BFH, 28.04.2005 - IV B 137/03
    Eine Überraschungsentscheidung ist nach der Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188;… BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505, und Senatsbeschluss vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511).
  • BFH, 29.01.2003 - XI R 82/00

    Fristverlängerung für Steuererklärungen

    Auszug aus BFH, 28.04.2005 - IV B 137/03
    Mit Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00 (BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550) hat der BFH erkannt, dass das Finanzamt nicht verpflichtet ist, einem Steuerberater die Frist zur Abgabe der eigenen Steuererklärung aufgrund der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über Steuererklärungsfristen zu verlängern.
  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 28.04.2005 - IV B 137/03
    Eine Überraschungsentscheidung ist nach der Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505, und Senatsbeschluss vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511).
  • BFH, 01.07.1998 - IV B 152/97

    Voraussetzungen des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs - …

    Auszug aus BFH, 28.04.2005 - IV B 137/03
    Eine Überraschungsentscheidung ist nach der Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505, und Senatsbeschluss vom 1. Juli 1998 IV B 152/97, BFH/NV 1998, 1511).
  • FG Münster, 20.02.2013 - 6 K 187/11

    Anrechnung, Weiterleitungsfälle, Durchführung der Erstattung, Kenntnis, …

    Ein unzulässiger Ausforschungsbeweis liegt insbesondere dann vor, wenn der Antragsteller nicht darlegen kann, was die Zeugen im Falle ihrer Vernehmung ausgesagt hätten (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2005 IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482).

    Der Beklagte legt insbesondere nicht dar, was die Zeugen, die Herren und sowie der Unterzeichner der Zahlungsanweisung, im Falle einer Vernehmung ausgesagt hätten (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2005 IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482).

    Auch insofern handelt es sich zunächst um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, da der Beklagte nicht vorträgt, was die benannten Zeugen im Falle ihrer Vernehmung ausgesagt hätten (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2005 IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482).

    Im Übrigen handelt es sich auch bei dem Beweisantrag zu Ziffer 7. um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, da der Beklagte nicht darlegen kann, was die benannten Zeugen im Falle ihrer Vernehmung ausgesagt hätten (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2005 IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482).

    Im Übrigen handelt es sich auch bei dem Beweisantrag zu Ziffer 7. um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis, da der Beklagte nicht darlegen kann, was die benannten Zeugen im Falle ihrer Vernehmung ausgesagt hätten (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2005 IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482).

    Dass es sich auch insoweit um einen unzulässigen Ausforschungsbeweis handelt, wird bereits daran deutlich, dass der Beklagte nicht darlegen kann, was die Zeugen im Falle ihrer Vernehmung ausgesagt hätten (vgl. BFH-Beschluss vom 28.04.2005 IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482).

  • BFH, 27.08.2021 - VIII B 36/21

    Keine verlängerte Erklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO für Angehörige der …

    Denn nach § 25 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) haben Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abzugeben (BFH-Beschluss vom 28.04.2005 - IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482, unter 1.a).

    Angesichts dieses vom Gesetzgeber beabsichtigten Gleichlaufs mit der bisherigen, aufgrund der Ländererlasse geltenden Regelungslage ist nicht klärungsbedürftig, dass die in § 149 Abs. 3 AO i.d.F. des StModernG für Besteuerungszeiträume nach dem 31.12.2017 vorgesehene Sonderfrist (vgl. Art. 97 § 10a Abs. 4 Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung i.d.F. des StModernG) nicht auf Steuererklärungen Anwendung findet, die Angehörige der steuerberatenden Berufe als Steuerpflichtige in ihren eigenen Angelegenheiten abgeben (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1482).

    Dies gilt auch, soweit --wie im Streitfall-- ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe die Steuererklärung für seinen mit ihm nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten abgibt, da es sich bei der in den Fällen der Zusammenveranlagung nach § 25 Abs. 3 Satz 2 EStG abzugebenden gemeinsamen Steuererklärung um eine gemeinschaftliche verfahrensrechtliche Verpflichtung der Ehegatten handelt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1482; BFH-Urteil vom 09.04.1987 - IV R 192/85, BFHE 149, 418, BStBl II 1987, 540, unter 1.; vgl. auch Heuermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 149 AO Rz 11b).

  • FG München, 08.06.2021 - 5 K 379/20

    Abgabefrist für eigene Steuererklärung eines Steuerberaters

    Insoweit sei die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (- BFH -, Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BStBl II 2003, 550; Beschluss in BFH/NV 2005, 1482) zu einem auf die gleichlautenden Ländererlasse über Steuererklärungsfristen gestützten Fristverlängerungsantrag eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe entsprechend anzuwenden.

    Rn. 55 Da der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung nicht nur das BFH-Urteil in BStBl II 2003, 550, wörtlich zitiert, sondern auch darauf verwiesen hat, dass die Regelung in § 149 Abs. 3 AO im Ergebnis weitgehend die bisher in den Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder getroffenen Regelungen übernommen hat, ist auch nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber von der bisher unter Berücksichtigung der Entscheidungen des BFH in BStBl II 2003, 550 und in BFH/NV 2005, 1482 geltenden Rechtslage hätte abweichen wollen.

    Darauf, dass dem Gesetzgeber die Entscheidung in BFH/NV 2005, 1482 nicht bekannt gewesen ist, deutet nichts hin, mag er auch diese Entscheidung in seiner Begründung nicht erwähnt haben.

  • BFH, 29.05.2006 - IV S 6/06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verletzung der Gewährung …

    Eine Überraschungsentscheidung ist nach der Rechtsprechung des BFH anzunehmen, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht rechnen musste (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188; BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 VIII R 28/95, BFHE 186, 29, BStBl II 1998, 505, und Senatsbeschluss vom 28. April 2005 IV B 137/03, BFH/NV 2005, 1482).
  • FG Niedersachsen, 10.12.2025 - 3 K 203/25

    Steuererklärung; Fristverlängerung; Beraterprivileg; Verpflichtungsklage; …

    Dies gilt auch, soweit ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe die Steuererklärung für seinen mit ihm nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten abgibt, da es sich bei der in den Fällen der Zusammenveranlagung nach § 25 Abs. 3 Satz 2 EStG abzugebenden gemeinsamen Steuererklärung um eine gemeinschaftliche verfahrensrechtliche Verpflichtung der Ehegatten handelt (…BFH-Beschluss vom 27. August 2021 VIII B 36/21, BFH/NV 2021, 1461; vgl. auch BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 XI R 82/00, BFHE 201, 399, BStBl II 2003, 550 und BFH-Beschluss vom 28. April 2005, BFH/NV 2005, 1482 [BFH 28.04.2005 - IV B 137/03]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht