Rechtsprechung
| BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 94; ; FGO § 105 ... Abs. 2 Nr. 5; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; FGO § 119 Nr. 6; ; EStG § 4 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Beweiskraft des Protokolls bezüglich der Besetzung des Gerichts - Beweiskraft eines berichtigten Protokolls bei unterbliebener Berichtigung der programmgesteuerten Fassung - Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage - Voraussetzungen für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde zur steuerlichen Anerkennung eines Arbeitsvertrags unter Angehörigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2003 - 6 K 2094/01
- BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (15)
- BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02
Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Schließlich leidet das angefochtene Urteil des FG nicht an einem derart schwerwiegenden Rechtsfehler, der eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO gebieten würde (s. hierzu den Senatsbeschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25).In der Rechtsprechung des BFH ist jedoch inzwischen anerkannt, dass es sich dabei um eine Entscheidung des FG handeln muss, die objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (Senatsbeschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und in BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25, jeweils m.w.N.).
- BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
b) In seiner Entscheidung vom 21. Januar 1999 IV R 15/98 (BFH/NV 1999, 919;… s. auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390) hat der Senat erkannt, angesichts des bei Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten lägen Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen nur dann vor, wenn sichergestellt sei, dass die Vertragsbeziehung und die auf ihr beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen und nicht --z.B. als Unterhaltsleistungen-- dem privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1 und 2 EStG) zuzurechnen seien.Die Beschwerdebegründung geht jedoch in keiner Weise auf die Entscheidungen des Senats in BFH/NV 1999, 919 und in BFH/NV 2001, 1390 ein und versäumt es daher auch, neue Gesichtspunkte zu dem vom Kläger im Ergebnis allein beanstandeten Erfordernis der Vorlage von Stundenzetteln vorzubringen.
- BFH, 17.05.2001 - IV B 71/00
Verfahrensmangel - Beweisantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
b) In seiner Entscheidung vom 21. Januar 1999 IV R 15/98 (…BFH/NV 1999, 919; s. auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390) hat der Senat erkannt, angesichts des bei Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes und der daraus resultierenden Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten lägen Betriebsausgaben i.S. des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bei Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen nur dann vor, wenn sichergestellt sei, dass die Vertragsbeziehung und die auf ihr beruhenden Leistungen tatsächlich dem betrieblichen und nicht --z.B. als Unterhaltsleistungen-- dem privaten Bereich (§ 12 Nrn. 1 und 2 EStG) zuzurechnen seien.Die Beschwerdebegründung geht jedoch in keiner Weise auf die Entscheidungen des Senats in BFH/NV 1999, 919 und in BFH/NV 2001, 1390 ein und versäumt es daher auch, neue Gesichtspunkte zu dem vom Kläger im Ergebnis allein beanstandeten Erfordernis der Vorlage von Stundenzetteln vorzubringen.
- BFH, 17.05.1995 - I R 147/93
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der …
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Entgegen der Auffassung des Klägers weicht das Urteil des FG auch nicht von der Entscheidung des BFH vom 17. Mai 1995 I R 147/93 (BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204) ab. - BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
In der Rechtsprechung des BFH ist jedoch inzwischen anerkannt, dass es sich dabei um eine Entscheidung des FG handeln muss, die objektiv willkürlich erscheint oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (Senatsbeschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837, und in BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25, jeweils m.w.N.). - BFH, 29.01.2004 - IV B 95/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Liegen bereits Entscheidungen des BFH zu dem Problemkreis vor, so ist insbesondere auszuführen, welche neuen Gesichtspunkte zu der aufgezeigten Rechtsfrage vorgebracht werden, die der BFH noch nicht geprüft hat (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngster Zeit Senatsbeschluss vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949). - BFH, 24.07.1996 - I R 74/95
Grenzzone bei Grenzgängern
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Ein solcher Mangel liegt jedoch nicht schon dann vor, wenn die vom FG gegebene Begründung lückenhaft ist (BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 I R 74/95, BFHE 181, 410, BStBl II 1997, 132, m.w.N.). - BFH, 02.10.2001 - IX R 25/99
Steuerbegünstigung - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - …
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363;… BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106, …und vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 02.02.1999 - II R 91/97
Verfahrensmängel gem. § 116 Abs. 1 FGO
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Er ist vielmehr nur dann gegeben, wenn es entweder an Urteilsgründen überhaupt fehlt oder das FG ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen hat oder wenn die gegebene Begründung so substanzlos ist, dass sie die maßgeblichen Feststellungen und Erwägungen des FG nicht erkennen lässt (…BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 25/99, BFH/NV 2002, 363; BFH-Beschlüsse vom 2. Februar 1999 II R 91/97, BFH/NV 1999, 1106, …und vom 21. Dezember 2001 VII R 24/01, BFH/NV 2002, 660). - BFH, 19.10.2001 - V B 48/01
Restaurator - Umsatzsteuer - Änderungsbescheid - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - IV B 140/03
Das Fehlen der erforderlichen Begründung ist ein Verfahrensmangel, der gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 2001 V B 48/01, BFH/NV 2002, 369, …und vom 25. März 2002 VI B 98/01, BFH/NV 2002, 810). - BFH, 21.12.2001 - VII R 24/01
Zulassungsfreie Revision
- BFH, 14.08.2003 - I B 27/03
Grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 25.03.2002 - VI B 98/01
Nicht mit Gründen versehenes Urteil
- FG Baden-Württemberg, 16.03.1995 - 14 K 323/91
- FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 15 K 1449/93
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten; Anforderungen an die …
- BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter …
Dies gilt auch für den weiteren von der Vorinstanz und dem FA angeführten BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03 (juris, unter 2.b), in dem die Tatsacheninstanz die tatsächliche Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung durch die Angehörigen-Arbeitnehmer ebenfalls nicht hatte feststellen können. - BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12
Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur …
Rn. 24 b) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Angehörige eines Gesellschafters im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Arbeitsverhältnisses gewinnmindernd als Betriebsausgabe der Gesellschaft oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag mit den Angehörigen sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris, unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919;… BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390). - BFH, 21.10.2014 - VIII R 32/12
Verdeckte Gewinnausschüttung infolge der Übernahme der Kaufpreiszahlung für ein …
Rn. 29 b) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder dessen Angehörige als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Vertragsverhältnisses oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919;… BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390).
- BFH, 21.10.2014 - VIII R 31/12
Folgeänderungen nach § 32a KStG - nachträglich bekannt gewordene Tatsache - …
Rn. 46 bb) Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder dessen Angehörige als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Vertragsverhältnisses oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919;… BFH-Beschluss vom 17. Mai 2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390). - FG Köln, 14.09.2023 - 6 K 1522/21
Berücksichtigen von verdeckten Gewinnausschüttungen als Kapitaleinkünfte
Rn. 42 Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder dessen Angehörige als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Vertragsverhältnisses oder als verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH, Beschluss vom 11.05.2005 - IV B 140/03 -, unter Bezugnahme auf das BFH Urteil vom 21.01.1999 - IV R 15/98 -, BFH/NV 1999, 919; BFH…, Beschluss vom 17.05.2001 - IV B 71/00 -, BFH/NV 2001, 1390). - FG Düsseldorf, 10.02.2022 - 9 K 1598/20
Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) im Zusammenhang mit der …
Rn. 33 Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und ihm bestehenden Vertragsverhältnisses oder als vGA zugunsten des Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH Beschluss vom 11.5.2005 IV B 140/03, juris unter Bezugnahme auf das BFH Urteil vom 21.1.1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919;… BFH Beschluss vom 17.5.2001 IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390). - VG Augsburg, 14.04.2016 - Au 2 K 15.1400
Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz - Scheinvertrag
Wie im Einkommenssteuerrecht (vgl. dazu BFH, B. v. 11.5.2005 - IV B 140/03 - juris; U. v. 21.1.1999 - IV R 15/98 - juris; U. v. 18.6.1997 - III R 81/96 - juris; U. v. 9.12.1993 - IV R 14/92 - juris) besteht nämlich auch hier angesichts des bei nahen Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes die Gefahr des Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. - VG Freiburg, 22.01.2006 - 2 K 1826/05
Unterhaltsvorschuss bei nicht anerkennenswertem Arbeitsverhältnis unter …
Wie im Einkommenssteuerrecht (dazu vgl. BFH, Beschl. v. 11.5.2005 - IV B 140/03 - in juris;… Urt. v. 21.1.1999 - IV R 15/98 - in juris;… Urt. v. 18.6.1997 - III R 81/96 - in juris;… Urt. v. 9.12.1993 - IV R 14/92 - in juris;… Nieders. FG, Urt. v. 18.1.1994 - VIII 150/91 - in juris; jew. m.w.N.) besteht nämlich auch hier angesichts des bei nahen Angehörigen vielfach fehlenden Interessengegensatzes die Gefahr des Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. - FG München, 11.09.2025 - 11 K 85/23
Zur Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Hingabe von Darlehen, …
Ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft an Gesellschafter oder dessen Angehörige als Aufwendungen im Rahmen eines zwischen Gesellschaft und Angehörigen bestehenden Vertragsverhältnisses oder als vGA zugunsten dieses Gesellschafters zu erfassen sind, ist nach der Rechtsprechung zur Vermeidung steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere danach zu beurteilen, ob der jeweilige Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 IV B 140/03, juris).
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