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Rechtsprechung
   BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9337
BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98 (https://dejure.org/1999,9337)
BFH, Entscheidung vom 17.08.1999 - IV B 155/98 (https://dejure.org/1999,9337)
BFH, Entscheidung vom 17. August 1999 - IV B 155/98 (https://dejure.org/1999,9337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 79b Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Amtsermittlungsgrundsatz - Einkünfte aus selbständiger Arbeit - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Praxiseinnahmen - Vermietung und Verpachtung - Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen - Geldverkehrsrechnung - Lebenshaltungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1, § 96 Abs. 1, 2; GG Art. 103
    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.02.1991 - II R 87/88

    - Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der …

    Auszug aus BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98
    Das FG konnte daher seine Sachprüfung auf die strittigen Punkte beschränken (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459;… vom 24. November 1993 X R 12/89, BFH/NV 1994, 766).
  • BFH, 24.11.1993 - X R 12/89

    Gewinnermittlung aus dem Betrieb einer Schankwirtschaft - Ermittlung eines …

    Auszug aus BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98
    Das FG konnte daher seine Sachprüfung auf die strittigen Punkte beschränken (BFH-Urteile vom 6. Februar 1991 II R 87/88, BFHE 163, 471, BStBl II 1991, 459; vom 24. November 1993 X R 12/89, BFH/NV 1994, 766).
  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98
    Denn es ist grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will (BFH-Beschluß vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290), so daß der gerügte Verstoß an sich als materiell-rechtlicher Fehler zu werten ist, der indes wie die Nichtbeachtung anerkannter Schätzungsgrundsätze, der Denkgesetze und Erfahrungssätze grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen kann (…BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 17.12.1998 - VII B 239/97

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Verletzung des rechtlichen Gehörs; …

    Auszug aus BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98
    Dazu hätten die Kläger u.a. darlegen müssen, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs in bezug auf die nach ihrer Ansicht zu Unrecht nicht berücksichtigten Werbungskosten und Betriebsausgaben vorgetragen hätten, und weiter, daß bei Zugrundelegung dieses Sachvortrages eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1998 VII B 239/97, BFH/NV 1999, 1093, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.1996 - X B 188/95

    Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation

    Auszug aus BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98
    Denn es ist grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz, welcher Schätzungsmethode sie sich bedienen will (…BFH-Beschluß vom 3. September 1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290), so daß der gerügte Verstoß an sich als materiell-rechtlicher Fehler zu werten ist, der indes wie die Nichtbeachtung anerkannter Schätzungsgrundsätze, der Denkgesetze und Erfahrungssätze grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschluß vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747).
  • BFH, 25.02.1999 - VI B 374/98

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 17.08.1999 - IV B 155/98
    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, das Finanzgericht (FG) habe gegen den Amtsermittlungsgrundsatz verstoßen, so muß u.a. schlüssig dargelegt werden, welche Beweise das FG nicht erhoben hat, warum das FA nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat und warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag habe aufdrängen müssen (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1999 VI B 374/98, BFH/NV 1999, 1121).
  • FG Köln, 20.04.2010 - 8 K 3038/08

    Einkommenssteuerpflichtigkeit des Verkaufserlöses einer Domain

    Ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 22 Nr. 3 EStG sind Veräußerungsvorgänge und veräußerungsähnliche Vorgänge, bei denen ein Entgelt dafür erbracht wird, dass ein Vermögensgegenstand in seiner Substanz endgültig aufgegeben wird (BFH- Urteil vom 14.September 1999 IX R 89/95, BFH/NV 2000, 438: Dort eine Leistung verneint für die vorzeitige Aufgabe der Mieterrechte gegen Entgelt).
  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Im Übrigen ist die Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht des FG bei Schätzungen als materiell-rechtlicher Fehler zu werten, der grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision führen kann (…BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 2005 VIII B 294/03, BFH/NV 2005, 1832; vom 17. August 1999 IV B 155/98, BFH/NV 2000, 438).
  • BFH, 31.03.2006 - IV B 189/04

    Nämlichkeit der Wohnung für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 …

    Wird mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht, das FG habe gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 76 FGO) verstoßen, so muss u.a. schlüssig dargelegt werden, welche Beweise das FG nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat oder warum sich dem FG eine Beweiserhebung auch ohne besonderen Antrag habe aufdrängen müssen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. August 1999 IV B 155/98, BFH/NV 2000, 438).
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