Rechtsprechung
| BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 5a, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
Gewinnermittlung nach der Tonnage bei Gesellschaft, die mehrere Schiffe betreibt
- rechtsinformationen.bund.de
Gewinnermittlung nach der Tonnage bei Gesellschaft, die mehrere Schiffe betreibt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5a EStG 2002, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 5 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
Gewinnermittlung nach der Tonnage bei Gesellschaft, die mehrere Schiffe betreibt - IWW
§ 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 5a EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 4 Abs. 1, § 5 EStG, § 5a Abs. 2 Satz 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2, § 139 Abs. 4 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Gewinnermittlung einer mehrere Schiffe betreibenden Personengesellschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung
- Betriebs-Berater
Gewinnermittlung nach der Tonnage bei Gesellschaft, die mehrere Schiffe betreibt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 5a, § 4 Abs. 1, § 5
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Gewinnermittlung einer mehrere Schiffe betreibenden Personengesellschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung - rechtsportal.de
EStG § 5a, § 4 Abs. 1, § 5
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Gewinnermittlung einer mehrere Schiffe betreibenden Personengesellschaft mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
Gewinnermittlung nach der Tonnage bei Gesellschaft, die mehrere Schiffe betreibt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Tonnagebesteuerung - bei einer Gesellschaft, die mehrere Schiffe betreibt
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 20.12.2019 - 6 K 114/18
- BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10
Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die …
Auszug aus BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20
Rn. 11 b) Ebenso ist in der Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass die Gewinnermittlung nach § 5a EStG die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraussetzt und dass diese Absicht zu dem Zeitpunkt gegeben sein muss, zu dem erstmals auch alle übrigen Voraussetzungen des § 5a EStG vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 26.09.2013 - IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253, und IV R 45/11, BFHE 243, 367, BStBl II 2015, 296).Gleiches ergibt sich aus der Rechtsprechung des BFH, der zufolge eine Gesellschaft nicht etwa deshalb mit dem Einsatz eines Schiffes bereits die Voraussetzungen des § 5a EStG erfüllt, weil sie den Erlös aus der Veräußerung dieses Schiffes für den Erwerb eines weiteren Schiffes verwendet, das dann (erstmals) alle Voraussetzungen des § 5a EStG erfüllt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253).
- BFH, 20.10.2015 - IV B 80/14
Keine Schlussbesprechung bei Verzicht des Steuerpflichtigen auf ihre Durchführung …
Auszug aus BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20
Rn. 7 2. Die Revision ist auch nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) oder zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO), einem Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.12.2020 - IV B 27/20), zuzulassen (zu den Voraussetzungen dieser Zulassungsgründe und den Anforderungen an ihre Darlegung z.B. BFH-Beschluss vom 20.10.2015 - IV B 80/14). - BFH, 26.09.2013 - IV R 45/11
Teilweise Kürzung des Gewinns einer Einschiffsgesellschaft um den auf den Einsatz …
Auszug aus BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20
Rn. 11 b) Ebenso ist in der Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass die Gewinnermittlung nach § 5a EStG die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraussetzt und dass diese Absicht zu dem Zeitpunkt gegeben sein muss, zu dem erstmals auch alle übrigen Voraussetzungen des § 5a EStG vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 26.09.2013 - IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253, und IV R 45/11, BFHE 243, 367, BStBl II 2015, 296).
- BFH, 14.12.2020 - IV B 27/20
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bei einem Solarpark
Auszug aus BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20
Rn. 7 2. Die Revision ist auch nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) oder zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO), einem Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.12.2020 - IV B 27/20), zuzulassen (zu den Voraussetzungen dieser Zulassungsgründe und den Anforderungen an ihre Darlegung z.B. BFH-Beschluss vom 20.10.2015 - IV B 80/14). - BFH, 16.01.2014 - IV R 15/13
Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage - …
Auszug aus BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20
Rn. 13 So hat der BFH bereits entschieden, dass eine Gewinnermittlung nach der Tonnage "frühestens möglich ist, wenn der Steuerpflichtige Handelsschiffe i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 1 EStG betreibt, d.h. wenn (mindestens) ein Schiff bereits entsprechend eingesetzt wird" (BFH-Urteil vom 16.01.2014 - IV R 15/13, BFHE 244, 364, BStBl II 2014, 774, Rz 22 f.). - FG Hamburg, 20.12.2019 - 6 K 114/18
Langfristiges Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr bei der …
Auszug aus BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20
Die Beschwerde der Klägerinnen wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 20.12.2019 - 6 K 114/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 06.02.2025 - IV R 3/25
Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr - …
Diese langfristige Betriebsabsicht muss zu dem Zeitpunkt gegeben sein, zu dem erstmals auch alle übrigen Voraussetzungen des § 5a EStG vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 26.09.2013 - IV R 45/11, BFHE 243, 367, BStBl II 2015, 296, Rz 22, 27; BFH-Beschluss vom 22.04.2021 - IV B 16/20, Rz 11, m.w.N.).So ist nach der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass das Erfordernis der langfristigen Betriebsabsicht nicht nur für Ein-Schiff-Gesellschaften, sondern ebenso für Gesellschaften gilt, die mehrere Schiffe in zeitlicher Hinsicht nacheinander oder gleichzeitig betreiben (BFH-Beschluss vom 22.04.2021 - IV B 16/20, Rz 12).
Auch bei solchen Gesellschaften kommt die Gewinnermittlung nach § 5a EStG erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, zu dem die Voraussetzungen des § 5a EStG (jedenfalls) für ein Schiff gegeben sind, was auch die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb dieses Schiffs als Handelsschiff im internationalen Verkehr voraussetzt (BFH-Beschluss vom 22.04.2021 - IV B 16/20, Rz 12).
- BFH, 06.02.2025 - IV R 7/22
Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach der Tonnage für ein Folgejahr - …
Diese langfristige Betriebsabsicht muss zu dem Zeitpunkt gegeben sein, zu dem erstmals auch alle übrigen Voraussetzungen des § 5a EStG vorliegen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 26.09.2013 - IV R 45/11, BFHE 243, 367, BStBl II 2015, 296, Rz 22, 27; BFH-Beschluss vom 22.04.2021 - IV B 16/20, Rz 11, m.w.N.).So ist nach der Rechtsprechung des BFH geklärt, dass das Erfordernis der langfristigen Betriebsabsicht nicht nur für Ein-Schiff-Gesellschaften, sondern ebenso für Gesellschaften gilt, die mehrere Schiffe in zeitlicher Hinsicht nacheinander oder gleichzeitig betreiben (BFH-Beschluss vom 22.04.2021 - IV B 16/20, Rz 12).
Auch bei solchen Gesellschaften kommt die Gewinnermittlung nach § 5a EStG erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, zu dem die Voraussetzungen des § 5a EStG (jedenfalls) für ein Schiff gegeben sind, was auch die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb dieses Schiffs als Handelsschiff im internationalen Verkehr voraussetzt (BFH-Beschluss vom 22.04.2021 - IV B 16/20, Rz 12).
- BFH, 19.01.2026 - V B 56/24
Wiedereinsetzung aufgrund fehlender Verfügbarkeit des beSt
- BFH, 13.04.2026 - V B 64/25
Kein Anspruch auf eine Schlussbesprechung nach Einleitung eines …
- BFH, 02.08.2024 - IV B 1/24
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG
Damit kann die Zulassung der Revision jedoch grundsätzlich nicht erreicht werden (vgl. nur BFH-Beschluss vom 22.04.2021 - IV B 16/20, Rz 3).
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