Rechtsprechung
| BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § ... 81 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 94; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 155; ; ZPO § 139 Abs. 2; ; ZPO § 164 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 18.07.2003 - 15 K 3964/95
- BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Eine Überraschungsentscheidung verletzt den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (Urteil des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, BVerfGE 96, 189, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 2305). - BFH, 21.03.2002 - VII B 152/01
Sammelauskunftsersuchen zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle grundsätzlich …
Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Nach der Rechtsprechung des BFH sind Ermittlungen "ins Blaue hinein", Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen unzulässig (vgl. nur BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, m.w.N.) und begründen daher ein Verwertungsverbot (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, unter II.2.c cc). - BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99
Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung
Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Nach der Rechtsprechung des BFH sind Ermittlungen "ins Blaue hinein", Ausforschungsdurchsuchungen oder ähnliche Ermittlungsmaßnahmen unzulässig (vgl. nur BFH-Beschluss vom 21. März 2002 VII B 152/01, BFHE 198, 42, BStBl II 2002, 495, m.w.N.) und begründen daher ein Verwertungsverbot (BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl II 2000, 643, unter II.2.c cc).
- BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01
Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Zur Darlegung der Voraussetzungen einer eventuellen Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (wegen Divergenz) wäre es auch nach der Neufassung der Vorschriften über die Revisionszulassung durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) erforderlich gewesen, dass das Urteil, von dem die Vorinstanz abgewichen sein soll, und der Rechtssatz, den sie falsch ausgelegt oder angewandt haben soll, bezeichnet werden (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563). - BFH, 15.06.2001 - VII B 45/01
Beschwerde - Abweisung eines Berichterstatters - Überraschungsentscheidung - …
Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Dies ist dann nicht der Fall, wenn dieser Gesichtspunkt zuvor Gegenstand des Vorbringens der Beteiligten gewesen ist (BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 45/01, BFH/NV 2001, 1580). - BFH, 23.06.2003 - X B 165/02
Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus
Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Die Kläger hätten daher zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung konkret und substantiiert darauf eingehen müssen, inwieweit die von ihnen aufgeworfene Frage trotz der bestehenden Rechtsprechung wieder klärungsbedürftig sei, d.h. insbesondere in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten sei (BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147, …und vom 11. Februar 2003 IV B 151/01, BFH/NV 2003, 1040). - BFH, 21.03.2000 - IV B 64/99
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Eine solche Überprüfung ist allenfalls im Rahmen der zugelassenen Revision und auch dort nur in begrenztem Umfang möglich (s. etwa Senatsbeschluss vom 21. März 2000 IV B 64/99, BFH/NV 2000, 1329). - BFH, 11.02.2003 - IV B 151/01
NZB: grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Die Kläger hätten daher zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung konkret und substantiiert darauf eingehen müssen, inwieweit die von ihnen aufgeworfene Frage trotz der bestehenden Rechtsprechung wieder klärungsbedürftig sei, d.h. insbesondere in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten sei (…BFH-Beschlüsse vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147, und vom 11. Februar 2003 IV B 151/01, BFH/NV 2003, 1040). - BFH, 11.06.2004 - IV B 188/02
Anordnung Außenprüfung (Ap), Begründung
Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Hierzu muss er substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich bereits beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH bisher noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Instanzgerichte oder im Fachschrifttum gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung vorgebracht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit den Senatsbeschluss vom 11. Juni 2004 IV B 188/02, BFH/NV 2004, 1617, m.w.N.). - BFH, 24.09.2001 - IV B 132/00
Beschwerde - Ablaufhemmung - Feststellungsfrist - Einstellung - Strafverfahren - …
Auszug aus BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
Denn mit der Verfahrensrüge soll lediglich sichergestellt werden, dass die Prozessbeteiligten eine Entscheidung aufgrund eines fehlerfreien Gerichtsverfahrens erhalten (ständige Rechtsprechung, s. nur Senatsbeschluss vom 24. September 2001 IV B 132/00, BFH/NV 2002, 159, Nr. 4 a der Gründe, m.w.N.). - BFH, 14.04.1999 - IV B 99/97
Konkretisierung des WG "Bodenschatz"
- BFH, 11.07.2003 - XI B 68/01
Begrenzter Abzug von Vorsorgeaufwendungen
- BFH, 07.11.1995 - VIII B 31/95
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnisses der Befangenheit - …
- BFH, 20.05.2003 - VIII B 212/02
Verletzung des rechtlichen Gehörs; schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels wegen …
- BFH, 31.03.2010 - IV B 131/08
Zeitpunkt der Bilanzierung nicht rückzahlbarer öffentlicher Zuwendungen beim …
Denn sie ist einerseits einzelfallbezogen und gehört andererseits zum Bereich der Tatsachenfeststellungen durch das FG, an die der BFH nach § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224). - BFH, 28.06.2006 - IV B 75/05
Häusliches Arbeitszimmer
Denn sie ist einerseits einzelfallbezogen und gehört andererseits zum Bereich der Tatsachenfeststellungen durch das FG, an die der BFH nach § 118 Abs. 2 FGO grundsätzlich gebunden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224). - BFH, 29.08.2023 - X B 18/23
Rechtliches Gehör zu Einschätzungen des gerichtseigenen Prüfers
Zudem ist der aufgrund eines förmlichen Beweisbeschlusses eingesetzte gerichtseigene Prüfer als Sachverständiger anzusehen (…BFH-Beschluss vom 07.11.1995 - VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344, unter II.b aa, mit zahlreichen weiteren Hinweisen auf die ältere Rechtsprechung; BFH-Beschluss vom 02.08.2005 - IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, unter 3.e).
- BFH, 11.11.2024 - V B 52/23
Zum Erfordernis eines Schriftsatznachlasses
Rn. 10 b) Will das FG daher sein Urteil auf einen Gesichtspunkt stützen, den ein Beteiligter erkennbar übersehen oder für unwesentlich gehalten hat, muss es diesen nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 139 Abs. 2 ZPO zuvor auf den Gesichtspunkt hinweisen und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben (BFH-Beschlüsse vom 02.08.2005 - IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, unter 3.d;… vom 16.05.2012 - IV B 48/11, BFH/NV 2012, 1462, Rz 14 …und vom 24.05.2012 - IV B 58/11, BFH/NV 2012, 1466, Rz 11). - BFH, 12.05.2006 - IV B 65/05
Zur Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen die ambulante Pflege eine …
Auch die Verletzung des rechtlichen Gehörs gehört jedoch zu den verzichtbaren Verfahrensmängeln, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu rügen sind (Senatsbeschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, Nr. 3 d). - BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines …
Rn. 3 a) Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass der --wie im Streitfall-- aufgrund eines förmlichen Beweisbeschlusses eingesetzte Prüfungsbeamte beim Finanzgericht (FG) Sachverständiger ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 1995 VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344; vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224). - BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
NZB: EigZulG , Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
Diese nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen (s. unter 3.) angegriffenen Feststellungen des FG, zu denen auch die Tatsachenwürdigung wie Schlussfolgerungen tatsächlicher Art zählen (…vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526; BFH-Beschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, unter 2. a.E.), binden den Senat (vgl. § 118 Abs. 2 FGO). - BFH, 21.08.2006 - IV B 144/05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Grundsätzliche Bedeutung …
bb) Auch die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gehört zu den so genannten verzichtbaren Verfahrensmängeln, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zu rügen sind (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224, zu 3.d).
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