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Rechtsprechung
   BFH, 27.08.1998 - IV B 20/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7578
BFH, 27.08.1998 - IV B 20/96 (https://dejure.org/1998,7578)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1998 - IV B 20/96 (https://dejure.org/1998,7578)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1998 - IV B 20/96 (https://dejure.org/1998,7578)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EStG § 18; ; FGO § 76

  • Wolters Kluwer

    Divergenz - Darlegungsanforderungen - Autodidaktisch erworbene Kenntnisse - Ingenieur - Nachweis durch Hochschulabschluß - Anerkennung des Sachverständigen - Ähnlicher Beruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.05.1998 - 1 BvL 23/97

    Unzulässige gerichtliche Vorlagen zu Vorschriften des Gewerbesteuer- und des …

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV B 20/96
    Der Senat teilt --mit der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG-- auch nicht die Auffassung, Gewerbetreibende dürften aus verfassungsrechtlichen Gründen (Verschonung von Freiberuflern und Landwirten) nicht zur Gewerbesteuer herangezogen werden (a.A.: Vorlagebeschluß des niedersächsischen FG --Einzelrichter-- vom 23. Juli 1997 IV 317/91, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1456; aus formellen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluß vom 5. Mai 1998 1 BvL 23/97, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst --DStRE-- 1998, 536; erneut vorgelegt durch den IV. Senat des Niedersächsischen FG mit Beschluß vom 24. Juni 1998).

    Er verweist lediglich darauf, daß das BVerfG mit Beschluß vom 5. Mai 1998 1 BvR 450/98 die Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluß vom 14. Januar 1998 IV B 48/97 (…BFH/NV 1998, 706), in dem es um die Gewerbesteuerpflicht eines Apothekers ging, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

  • BFH, 10.11.1988 - IV R 63/86

    Kfz-Sachverständiger, der mathematisch-technische Kenntnisse anwendet, kann …

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV B 20/96
    Die geltend gemachte Divergenz zum Senatsurteil vom 10. November 1988 IV R 63/86 (BFHE 155, 109, BStBl II 1989, 198) ist nicht in zulässiger Weise dargetan.

    Die Beschwerdebegründung enthält zwar einen Rechtssatz aus dem Senatsurteil in BFHE 155, 109, BStBl II 1989, 198, sie enthält jedoch keinen vom Finanzgericht (FG) aufgestellten abstrakten Rechtssatz, der dem widerspräche.

  • BFH, 09.12.1992 - IV B 115/92

    Kfz-Sachverständiger als Freiberufler? (§§ 15 , 18 EStG )

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV B 20/96
    Eine entsprechende Entscheidung findet sich im Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1992 IV B 115/92 (BFH/NV 1994, 321, 322).

    Zudem kam eine Beweisaufnahme über den Kenntnisstand des Klägers schon deshalb nicht in Betracht, weil jedenfalls die Tätigkeit des Klägers der eines Ingenieurs nicht ähnlich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil in BFH/NV 1994, 321, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV B 20/96
    Der Senat teilt --mit der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG-- auch nicht die Auffassung, Gewerbetreibende dürften aus verfassungsrechtlichen Gründen (Verschonung von Freiberuflern und Landwirten) nicht zur Gewerbesteuer herangezogen werden (a.A.: Vorlagebeschluß des niedersächsischen FG --Einzelrichter-- vom 23. Juli 1997 IV 317/91, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1456; aus formellen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen durch BVerfG-Beschluß vom 5. Mai 1998 1 BvL 23/97, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst --DStRE-- 1998, 536; erneut vorgelegt durch den IV. Senat des Niedersächsischen FG mit Beschluß vom 24. Juni 1998).
  • BFH, 14.01.1998 - IV B 48/97

    Einordnung einer Apotheke als gewerbesteuerpflichtiger Betrieb - Einordnung als …

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV B 20/96
    Er verweist lediglich darauf, daß das BVerfG mit Beschluß vom 5. Mai 1998 1 BvR 450/98 die Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluß vom 14. Januar 1998 IV B 48/97 (BFH/NV 1998, 706), in dem es um die Gewerbesteuerpflicht eines Apothekers ging, nicht zur Entscheidung angenommen hat.
  • BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 146/90
    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV B 20/96
    Die Differenzierung zwischen Kfz-Sachverständigen, die überwiegend Schadensgutachten erstellen, und solchen, die sich überwiegend mit der Begutachtung von Schadensursachen befassen, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. Oktober 1990 2 BvR 146/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1991, 614).
  • BFH, 22.04.2025 - VIII B 88/24

    Tätigkeit eines Kfz-Meisters als Kfz-Sachverständiger als ingenieurähnliche …

    Rn. 5 b) Unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit als ingenieurähnlich dem Anwendungsbereich von § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterliegen kann, ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits hinreichend geklärt (vgl. auch Beschlüsse vom 27.08.1998 - IV B 20/96, juris;… vom 09.12.1992 - IV B 115/92, BFH/NV 1994, 321; Urteile vom 09.07.1992 - IV R 132/90, juris; vom 10.11.1988 - IV R 63/86, BFHE 155, 109, BStBl II 1989, 198).

    Ein Kfz-Sachverständiger, der eine Berufsausbildung, wie sie in den Ingenieurgesetzen der Länder vorgeschrieben ist, nicht besitzt, kann vielmehr nachweisen, dass er vergleichbare Kenntnisse im Wege des Selbststudiums oder in anderer Weise als durch einen Hochschulabschluss erworben hat (BFH-Beschluss vom 27.08.1998 - IV B 20/96, juris, unter 1. [Rz 4]).

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