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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1973 - IV B 201.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1113
BVerwG, 12.06.1973 - IV B 201.72 (https://dejure.org/1973,1113)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1973 - IV B 201.72 (https://dejure.org/1973,1113)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1973 - IV B 201.72 (https://dejure.org/1973,1113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Inzidente Erteilung einer Bebauungsgenehmigung mit einer Baugenehmigung - Irrevisibilität von Landesrecht

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 29 Satz 1 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 36
    Bindungswirkung von Bebauungsgenehmigungen als irrevisible Frage des Landesrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 201.72
    Das Bundesrecht erfaßt die Bebauungsgenehmigung nur darin, daß es - obgleich es das Gegenteil hätte tun können (vgl. den Wortlaut von § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG) - ihrer (landesrechtlichen) Abspaltung nicht "entgegensteht" (Urteil vom 29. April 1964 - BVerwG I C 30.62 - in BVerwGE 18, 247 [248]) und darüber hinaus ihrer (landesrechtlichen) Regelung und Ausgestaltung gewisse Grenzen setzt.
  • BVerwG, 10.05.1968 - IV C 8.67

    Wesen einer Bebauungsgenehmigung - Bebauungsgenehmigung als eine auf bestimmte …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - IV B 201.72
    Dazu ist, ohne daß dabei klärungsbedürftige Fragen, des Bundesrechts berührt würden, folgendes zu sagen: Bei der sogenannten Bebauungsgenehmigung handelt es sich um einen abgesplitterten Teil der umfassenderen Baugenehmigung (vgl. Urteil vom 10. Mai 1968 - BVerwG IV C 8.67 - in BRS 20, 215 [216]).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 1181/02

    Windkraftanlage - Verunstaltung des Landschaftsbildes

    Der Erlass eines Bauvorbescheids als vorweggenommener Teil einer Baugenehmigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.06.1973 - IV B 201.72 - BRS 27 Nr. 139) scheidet deshalb aus (…vgl. zu allem BVerwG, Urt. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 - BauR 2002, 751 = PBauE § 35 Abs. 1 BauGB Nr. 48); vielmehr kommt auf einen entsprechenden Antrag nur noch der Erlass eines Vorbescheids nach § 9 BImSchG in Betracht.
  • BVerwG, 01.10.1980 - 4 B 165.80

    Anforderungen an die Darlegung bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - …

    (Vgl. dazu Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 - BVerfGE 3, 407 [430 ff.]; Beschlüsse des Senats vom 14. Januar 1972 - BVerwG IV B 172.70 vom 6. Januar 1972 - BVerwG IV B 112.71 -, vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV B 201.72 -, vom 21. September 1973 - BVerwG IV B 144.73 - und vom 19. Juni 1974 - BVerwG IV B 195.73 -) Der Beschwerdebegründung fehlt mithin die in § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO vorgeschriebene Darlegung einer Rechtsfrage, deren Klärungsfähigkeit der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung verleihen könnte.
  • BVerwG, 22.10.1975 - 4 B 98.75

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Ob dagegen von Baugenehmigungen - im Sinne der ersten Voraussetzung - bestimmte Bindungen ausgehen, beurteilt sich nach dem für das Baugenehmigungsverfahren maßgebenden Landesrecht (vgl. Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG IV B 201.72 - [Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 11]) und ließe sich daher in einem Revisionsverfahren nicht klären (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO).
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