Rechtsprechung
| BFH, 30.03.2006 - IV B 202/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 76; ; FGO § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz; ; AO 1977 § 90 Abs. 2; ; AO 1977 § 160
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 22.11.2004 - II 429/02
- BFH, 30.03.2006 - IV B 202/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83
Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im …
Auszug aus BFH, 30.03.2006 - IV B 202/04
Die Frage der Zulässigkeit der Verfahrensrüge kann jedoch dahinstehen, denn nach Auffassung des Senats haben die rechtskundig vertretenen Kläger jedenfalls auf ihr Recht, das Übergehen eines Beweisantrags zu rügen, verzichtet (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung; s. auch Senatsurteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, zu 1.a der Entscheidungsgründe). - BFH, 09.07.1998 - V R 68/96
Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf
Auszug aus BFH, 30.03.2006 - IV B 202/04
Sie haben aber nicht dargelegt, in welchem Schriftsatz der Beweisantritt erfolgt ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637, zu II.1. der Entscheidungsgründe). - BFH, 15.09.2004 - IV B 105/02
Rügeverzicht bei Verfahrensmangel unterlassener Zeugenvernehmung
Auszug aus BFH, 30.03.2006 - IV B 202/04
Damit kommt der Verzicht auf mündliche Verhandlung einem ausdrücklichen Verzicht auf das Rügerecht gleich (Senatsbeschluss vom 15. September 2004 IV B 105/02, juris, zu 2.a der Gründe). - BFH, 15.10.1996 - X B 32/96
Hinreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage der …
Auszug aus BFH, 30.03.2006 - IV B 202/04
Es kann dann auch nicht mehr auf die Frage ankommen, ob sich dem FG etwa eine Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (…Senatsbeschluss vom 23. Juni 1997 IV B 88/96, BFH/NV 1997, 884; s. auch BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1996 X B 32/96, BFH/NV 1997, 414, zu c der Entscheidungsgründe). - BFH, 23.06.1997 - IV B 88/96
Voraussetzungen für die berufliche Veranlassung einer Bürgschaftsübernahme
Auszug aus BFH, 30.03.2006 - IV B 202/04
Es kann dann auch nicht mehr auf die Frage ankommen, ob sich dem FG etwa eine Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (Senatsbeschluss vom 23. Juni 1997 IV B 88/96, BFH/NV 1997, 884;… s. auch BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1996 X B 32/96, BFH/NV 1997, 414, zu c der Entscheidungsgründe).
- FG Hamburg, 28.11.2016 - 3 K 24/16
Prozessrecht: Keine Befangenheit durch Justiz-Kontakte
Rn. 3 Ausgehend vom gerichtsüblichen Sprachgebrauch, hier gegenüber dem als Prozessbevollmächtigten auftretenden Berufsträger im Sinne von § 62 Abs. 2 FGO, ist der Hinweis auf die Möglichkeit, etwaige Zeugen zur Verhandlung zu "sistieren", eindeutig im Sinne der Möglichkeit, die Zeugen zum Termin mitzubringen oder zu stellen (…vgl. z. B. BFH, Beschlüsse vom 07.07.2008 VIII B 106/07, BFH/NV 2008, 2028; vom 30.03.2006 IV B 202/04, Juris).Rn. 4 Durch einen solchen Hinweis wird einem Beteiligten rechtzeitig Gelegenheit zur entsprechenden Beweisvorsorge gegeben (vgl. Beschlüsse BVerfG vom 29.03.2007 2 BvR 547/07, Juris; BFH vom 30.03.2006 IV B 202/04, Juris).).
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