Rechtsprechung
| BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Trennung der Verfahren
- openjur.de
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde; Keine Trennung der Verfahren
- Bundesfinanzhof
FGO § 69 Abs 3, FGO § 73 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 96 Abs 2, GG Art 103 Abs 1
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Trennung der Verfahren - rechtsinformationen.bund.de
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Trennung der Verfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 69 Abs 3 FGO, § 73 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der AdV bei unzulässiger Nichtzulassungsbeschwerde - Keine Trennung der Verfahren - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2
Anforderungen an die Substanziierung einer Nichtzulassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 04.02.2009 - 1 K 2567/07
- BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (13)
- BFH, 11.05.2007 - IV B 28/06
Zulassung des Revision wegen Fortbildung des Rechts; Bindung der Gerichte an …
Auszug aus BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Nach erfolgloser Klage hat der Senat die dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 11. Mai 2007 IV B 28/06 (juris) als unzulässig verworfen.Rn. 7 Während des Verfahrens betreffend die Nichtzulassungsbeschwerde IV B 28/06 bestellte sich der jetzige Prozessbevollmächtigte der Klägerinnen "zur Wahrheitsfindung als Nebenkläger".
Nachdem das FA zunächst Auskünfte verweigert hatte, legte er am 24. August 2006 unter Hinweis auf das Verfahren IV B 28/06 eine Vollmacht der Klägerinnen vor.
Rn. 8 Auch nach dem BFH-Beschluss vom 11. Mai 2007 IV B 28/06 betreffend die Feststellungsbescheide für 1997 bis 1999 und nach der Rücknahme der Einsprüche betreffend die Feststellungsbescheide 2000 bis 2003 hielt der Prozessbevollmächtigte an seinen Einwendungen dagegen fest.
- BFH, 19.07.2000 - I B 42/00
Zulässigkeit einer NZB; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
Auszug aus BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Rn. 1 I. Der Senat sieht davon ab, die Verfahren betreffend die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision einerseits und den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) andererseits zu trennen und entscheidet gemeinsam darüber (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 2000 I B 42/00, S 4/00, BFH/NV 2000, 1494).Rn. 21 IV. Der Antrag auf AdV war abzulehnen, da die angefochtenen Bescheide nicht mehr überprüft werden können (…u.a. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1999 XI S 13/99, BFH/NV 2000, 481; in BFH/NV 2000, 1494).
- BFH, 31.07.1990 - I R 173/83
An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere als gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Hinzu kommt, dass sich die erforderliche Rüge eines derartigen Verfahrensmangels (s. dazu u.a. BFH-Urteil vom 31. Juli 1990 I R 173/83, BFHE 162, 236, BStBl II 1991, 66, unter II.A.1 der Gründe) der Niederschrift über die mündliche Verhandlung, in der die Klägerinnen durch den Prozessbevollmächtigten vertreten waren, nicht entnehmen lässt.
- BFH, 10.12.1999 - XI S 13/99
AdV
Auszug aus BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Rn. 21 IV. Der Antrag auf AdV war abzulehnen, da die angefochtenen Bescheide nicht mehr überprüft werden können (u.a. BFH-Beschlüsse vom 10. Dezember 1999 XI S 13/99, BFH/NV 2000, 481;… in BFH/NV 2000, 1494). - BFH, 28.07.2003 - III B 125/02
NZB: Einheitlichkeit der Rspr.
Auszug aus BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Der Verweis auf die in einem anderen Verfahren zitierten BFH-Entscheidungen (…Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590;… vom 10. Dezember 2007 XI B 162/06, BFH/NV 2008, 384; vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445) ändert daran nichts. - BFH, 07.09.2005 - IV B 67/04
Vollmacht
Auszug aus BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Denn dazu ist es erforderlich, abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und den Urteilen andererseits, von denen die Vorinstanz abgewichen sein soll, herauszuarbeiten und einander gegenüberzustellen, so dass die behauptete Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschluss vom 7. September 2005 IV B 67/04, BFH/NV 2006, 234, m.w.N.). - BFH, 31.05.2005 - III B 143/04
InvZul: Mischbetriebe
Auszug aus BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Werden die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen dargelegt, ist die Beschwerde unzulässig (u.a. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2005 III B 143/04, BFH/NV 2005, 1632). - BFH, 07.12.2007 - VIII B 68/07
Zum Zulassungsgrund greifbarer Rechtswidrigkeit des FG-Urteils
Auszug aus BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Der Verweis auf die in einem anderen Verfahren zitierten BFH-Entscheidungen (Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590;… vom 10. Dezember 2007 XI B 162/06, BFH/NV 2008, 384;… vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445) ändert daran nichts. - BFH, 10.12.2007 - XI B 162/06
Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung - Einstimmigkeitserfordernis - …
Auszug aus BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Der Verweis auf die in einem anderen Verfahren zitierten BFH-Entscheidungen (…Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590; vom 10. Dezember 2007 XI B 162/06, BFH/NV 2008, 384;… vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445) ändert daran nichts. - BFH, 16.07.2002 - V B 152/01
Revisionszulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung
Auszug aus BFH, 25.01.2011 - IV B 35/09
Solche materielle Rechtsfehler können zwar die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO eröffnen, wenn sie von erheblichem Gewicht und geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Juli 2002 V B 152/01, BFH/NV 2002, 1600, …und vom 20. Januar 2003 III B 63/02, BFH/NV 2003, 644). - BFH, 20.01.2003 - III B 63/02
NZB - grundsätzliche Bedeutung, kumulative Begründung, Divergenz
- BFH, 31.05.2005 - VI B 93/04
Reserveoffizier; Auslandseinsatz; Werbungskostenabzug
- BFH, 26.01.2007 - VIII B 14/06
NZB: Revisionszulassungsgründe, Geldanlage bei türkischer Staatsbank
- BFH, 30.08.2011 - IV E 7/11
Erinnerung gegen den Kostenansatz; gesonderte Kostenrechnungen für …
Rn. 1 I. Mit Beschluss vom 25. Januar 2011 IV B 35/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Beschwerde der Klägerinnen, Kostenschuldnerinnen und Erinnerungsführerinnen (Kostenschuldnerinnen) gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 4. Februar 2009 1 K 2567/07 als unzulässig verworfen.Gleichzeitig --ebenfalls mit Beschluss vom 25. Januar 2011 IV B 35/09-- hat der Senat einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV), den die Kostenschuldnerinnen mit der Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde verbunden hatten und der zusätzlich weitere, gleichzeitig erhobene Nichtzulassungsbeschwerden betraf, abgelehnt.
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