Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.1974 - IV B 38.74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mindestmaß an Einheitlichkeit des Baugebietscharakters - Einschränkung der Werbung in bestimmten Baugebieten - Umfang der Sachaufklärung als Ermessenssache des Tatsachengerichts - Vereinbarkeit des § 15 Abs. 4 Bauordnung (BauO) NW mit Art. 3, 5 und 14 GG - Schutz des Rechts ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1973 - XI A 464/73
- BVerwG, 01.07.1974 - IV B 38.74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65
Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1974 - IV B 38.74
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - (BVerwGE 21, 251) und vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 - (BVerwGE 40, 94) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO): Entgegen der Ansicht der Beschwerde knüpfen sowohl § 15 Abs. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1962 (GV NW S. 373) - BauO NW a.F. - als auch § 15 Abs. 4 der Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 1970 (GV NW S. 96) - BauO NW - übereinstimmend an den Baugebietscharakter an; denn beide Vorschriften beziehen sich auf Kleinsiedlungsgebiete, reine und allgemeine Wohngebiete (§ 15 Abs. 4 BauO NW a.F. allerdings zusätzlich noch auf Dorfgebiete).Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - (…a.a.O.) ab; denn das, was der Senat in jenem Urteil im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG ausgeführt hat, gilt deswegen "entsprechend" für die heutige Fassung des § 15 Abs. 4 BauO NW, weil auch die heutige Fassung unter Anknüpfung an den Baugebietscharakter zu einer Einschränkung der Werbung in bestimmten Baugebieten führt und der Gesetzgeber wegen der Einheitlichkeit des Charakters dieser Baugebiete und wegen des besonders gearteten Informationsbedürfnisses der Bevölkerung in Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten diese - in Hinblick auf die Art der Werbung freilich von der früheren Regelung abweichende - Differenzierung vornehmen durfte.
Der Senat hat jedoch schon in dem ebenfalls zitierten Urteil vom 25. Juni 1965 (a.a.O., S. 257) dargelegt, daß durch Art. 12 GG grundsätzlich das Recht geschützt wird, für Dritte Werbung zu betreiben.
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69
Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten; …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1974 - IV B 38.74
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - (BVerwGE 21, 251) und vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 11.69 - (BVerwGE 40, 94) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO): Entgegen der Ansicht der Beschwerde knüpfen sowohl § 15 Abs. 4 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 1962 (GV NW S. 373) - BauO NW a.F. - als auch § 15 Abs. 4 der Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 1970 (GV NW S. 96) - BauO NW - übereinstimmend an den Baugebietscharakter an; denn beide Vorschriften beziehen sich auf Kleinsiedlungsgebiete, reine und allgemeine Wohngebiete (§ 15 Abs. 4 BauO NW a.F. allerdings zusätzlich noch auf Dorfgebiete).Die Beschwerde verkennt den Begriff des Baugebiets charakters (vgl. dazu Urteil des Senats vom 28. April 1972 a.a.O., S. 100, 101), wenn sie die Zulässigkeit einer bestimmten Art der Werbung ihrerseits als etwas ansieht, was maßgeblich den Baugebietscharakter in seiner Einheitlichkeit bestimmt.
- BVerwG, 11.12.1973 - IV B 123.73
Erfordernis der angemessenen Bestimmtheit bei der Verwendung unbestimmter …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1974 - IV B 38.74
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 11. Dezember 1973 - BVerwG IV B 123.73 - ausgeführt, daß die seinerzeit gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. April 1973 gerichtete Beschwerde im Hinblick auf das Bundesverfassungsrecht klärungsbedürftige Fragen nicht aufwerfe.
- BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76
Generelles ortsrechtliches Verbot - Reine Wohngebiete - Anbringen von …
Das hat der Senat seither mehrfach wiederholt (Beschlüsse vom 1. Juli 1974 - BVerwG IV B 38.74 - vom 24. August 1976 - BVerwG IV B 93.76 -, bestät. durch Beschl. des BVerfG vom 11. Mai 1977 - 1 BvR 465/76 - vom 6. Juni 1979 - BVerwG 4 B 123.79 -).
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