Rechtsprechung
| BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 4 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 93 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Land- und Forstwirtschaft - Verlust - Betriebseinnahmen - Schätzung - Revisionszulassung - Rechtliches Gehör - Divergenz - Bezeichnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98
Deshalb kommt in besonders gelagerten Fällen eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör in Betracht, wenn das Gericht die Beteiligten nicht auf eine Rechtsauffassung hinweist, die es seiner Entscheidung zugrunde legen will (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Juli 1997 1 BvR 1934/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW 1997, 2305).Können die Beteiligten bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt Beweismittel benennen, ist das Gericht grundsätzlich nicht verpflichtet, seine vorläufige Beweiswürdigung während des Verfahrens offenzulegen (BVerfG-Beschluß in NJW 1997, 2305).
- BFH, 10.06.1998 - IV B 114/97
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Befangenheit - Erstmalige …
Auszug aus BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98
Der Kläger behauptet aber nicht, daß er und sein Bevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung nicht zu Wort gekommen seien (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Juni 1998 IV B 114/97, BFH/NV 1999, 57).Der Kläger hat indes weder konkret vorgetragen, was der Zeuge bekunden könne noch dessen Vernehmung beantragt noch die Nichterhebung anderer Beweise beanstandet (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1999, 57).
- BFH, 21.03.1996 - XI R 82/94
1. Schiffssachverständiger ist nicht freiberuflich tätig, wenn er überwiegend …
Auszug aus BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98
Vielmehr genügt es, daß die Beteiligten die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten (BFH-Urteil vom 21. März 1996 XI R 82/94, BFHE 180, 316, BStBl II 1996, 518, m.w.N.).
- BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98
Dazu hätte u.a. gehört, daß er mit der Beschwerde abstrakte, entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und abstrakte Rechtssätze aus Entscheidungen des BFH oder des BVerfG andererseits so genau wiedergegeben und einander gegenübergestellt hätte, daß die behauptete Abweichung aus dem Beschwerdevorbringen ohne weiteres erkennbar geworden wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, …und vom 30. Juni 1998 X B 10-11/98, BFH/NV 1998, 1509, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98
Das ist z.B. der Fall, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen (oder tatsächlichen) Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, …und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325). - BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95
Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe - …
Auszug aus BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98
Hierzu hätte der Kläger mit der Beschwerde vortragen müssen, warum die angebliche Verletzung nicht bereits in der mündlichen Verhandlung beanstandet worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1979 I R 247/78, BFHE 129, 524, BStBl II 1980, 299 sowie Beschluß vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143). - BFH, 17.10.1979 - I R 247/78
Unsachliches Verhalten eines Richters - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98
Hierzu hätte der Kläger mit der Beschwerde vortragen müssen, warum die angebliche Verletzung nicht bereits in der mündlichen Verhandlung beanstandet worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 17. Oktober 1979 I R 247/78, BFHE 129, 524, BStBl II 1980, 299 …sowie Beschluß vom 9. Juli 1996 VII S 16/95, BFH/NV 1997, 143). - BFH, 30.06.1998 - X B 10/98
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
Auszug aus BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98
Dazu hätte u.a. gehört, daß er mit der Beschwerde abstrakte, entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und abstrakte Rechtssätze aus Entscheidungen des BFH oder des BVerfG andererseits so genau wiedergegeben und einander gegenübergestellt hätte, daß die behauptete Abweichung aus dem Beschwerdevorbringen ohne weiteres erkennbar geworden wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 30. Juni 1998 X B 10-11/98, BFH/NV 1998, 1509, jeweils m.w.N.). - BFH, 31.07.1997 - III B 31/95
Auszug aus BFH, 03.02.1999 - IV B 43/98
Das ist z.B. der Fall, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen (oder tatsächlichen) Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein kundiger Beteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (…BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, und vom 31. Juli 1997 III B 31/95, BFH/NV 1998, 325). - BFH, 11.09.1996 - VIII B 58/95
- BFH, 14.06.2000 - X B 129/99
Steuererklärungsfristen - Ungleichbehandlung - Vertretung
Er hat vielmehr offen gelassen, was im Einzelnen an Entscheidungserheblichem noch hätte vorgetragen werden sollen und infolge des behaupteten Verfahrensverstoßes nicht vorgetragen werden konnte (…vgl. die BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1998 I B 29/98, BFH/NV 1999, 627, 628;… vom 25. November 1998 VIII B 46/98, BFH/NV 1999, 656, und vom 3. Februar 1999 IV B 43/98, BFH/NV 1999, 959;… Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 65 und § 120 Rz. 37 ff.).
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