Rechtsprechung
| BFH, 10.06.2005 - IV B 44/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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FGO § 56; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 09.12.2004 - 10 K 336/01
- BFH, 10.06.2005 - IV B 44/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.12.1984 - VIII R 131/76
Eine Verständigung über schwierig zu ermittelnde tatsächliche Umstände ist …
Auszug aus BFH, 10.06.2005 - IV B 44/05
Dient der Vergleich vorrangig der Verfahrensbeschleunigung und dem Rechtsfrieden (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1984 VIII R 131/76, BFHE 142, 549, BStBl II 1985, 354), so beruht das Urteil auf der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung des Gerichts unter Beachtung der Grundsätze der Beweislast (§ 76 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO) und des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 FGO). - BFH, 15.05.1997 - IV B 74/96
Auszug aus BFH, 10.06.2005 - IV B 44/05
a) Soweit die Kläger eine mangelhafte Sachaufklärung wegen unterlassener Beweisaufnahme rügen, haben sie nicht --wie erforderlich (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668, Nr. 3 der Gründe)-- dargelegt, warum sie diesen Mangel nicht bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem FG gerügt haben. - BFH, 18.10.1995 - V B 50/95
Verfahrensmangel bei nichterhebung des gebotenen Beweises durch Einschaltung …
Auszug aus BFH, 10.06.2005 - IV B 44/05
Es ist daher von einem Rügeverzicht auszugehen (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1995 V B 50/95, BFH/NV 1996, 333; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. April 1996 1 BvR 2640/95, Steuer-Eildienst 1996, 411). - BVerfG, 29.04.1996 - 1 BvR 2640/95
Auszug aus BFH, 10.06.2005 - IV B 44/05
Es ist daher von einem Rügeverzicht auszugehen (…vgl. etwa BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1995 V B 50/95, BFH/NV 1996, 333; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 29. April 1996 1 BvR 2640/95, Steuer-Eildienst 1996, 411).
- BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B Eine Überraschungsentscheidung in dem Sinne, dass ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter mit ihr nicht zu rechnen brauchte (BSG vom 5.12.2001 - B 7 AL 166/01 B, Juris RdNr 6), liegt nämlich bereits dann nicht mehr vor, wenn sich das LSG im Urteil (entweder seinem Vergleichsvorschlag oder aber dem) Standpunkt eines der Beteiligten angeschlossen hat; hiermit muss ein sorgfältiger Prozessbevollmächtigter rechnen (vgl Bundesverfassungsgericht vom 13.6.1990 - 2 BvR 673/90; Bundesfinanzhof vom 15.6.2007 - IX B 20/07, Juris RdNr 3; vom 10.6.2005 - IV B 44/05, Juris RdNr 8 f; vom 19.4.2005 - XI B 243/03, Juris RdNr 41 f: keine Überraschungsentscheidung bei Abweichung von einem in einem Erörterungstermin oder in der mündlichen Verhandlung unterbreiteten Vergleichsvorschlag; Oberlandesgericht Koblenz vom 11.7.2005 - 12 U 702/04, Juris RdNr 17).
- BFH, 15.06.2007 - IX B 20/07
NZB: Überraschungsentscheidung, Schuldzinsenabzug bei VuV
Ein Urteil ist nicht schon deshalb eine unzulässige Überraschungsentscheidung, weil es von Verständigungsvorschlägen abweicht, die das Finanzgericht (FG) in der mündlichen Verhandlung unterbreitet hat, denen die Beteiligten aber nicht gefolgt sind (so BFH-Beschluss vom 10. Juni 2005 IV B 44/05, juris).
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