Rechtsprechung
| BFH, 23.04.2025 - IV B 46/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
Zur Darlegung einer Divergenz und einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung
- rechtsinformationen.bund.de
Zur Darlegung einer Divergenz und einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 116 Abs 3 S 3 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Zur Darlegung einer Divergenz und einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2, § 139 Abs. 4 FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Darlegung einer Divergenz und einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung
- rechtsportal.de
Zur Darlegung einer Divergenz und einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung
- datenbank.nwb.de
Zur Darlegung einer Divergenz und einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde - und die Darlegung der Divergenz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde - und Darlegung einer verfahrensfehlerhaften Überraschungsentscheidung
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 16.10.2024 - 3 K 908/21
- BFH, 23.04.2025 - IV B 46/24
- BFH, 23.09.2025 - IV S 9/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 11.11.2020 - IX B 40/20
Grundsätzliche Bedeutung; Anwendbarkeit des § 255 Abs. 2 HGB im gesamten …
Auszug aus BFH, 23.04.2025 - IV B 46/24
Dabei muss das FG seinem Urteil einen entscheidungserheblichen (tragenden) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11.11.2020 - IX B 40/20, Rz 7, m.w.N.).Dies erfordert auch die Darlegung, dass es sich im Streitfall um einen gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt handelt, sodass sich in der angefochtenen Entscheidung und in der Divergenzentscheidung dieselbe Rechtsfrage stellt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11.11.2020 - IX B 40/20, Rz 8, m.w.N.).
- BFH, 23.02.2017 - IX B 2/17
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 23.04.2025 - IV B 46/24
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23.02.2017 - IX B 2/17, Rz 15; vom 12.01.2023 - IX B 29/22, Rz 2). - BFH, 12.01.2023 - IX B 29/22
Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 23.04.2025 - IV B 46/24
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (z.B. BFH-Beschlüsse vom 23.02.2017 - IX B 2/17, Rz 15; vom 12.01.2023 - IX B 29/22, Rz 2). - BFH, 17.11.2022 - IX B 82/21
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines …
Auszug aus BFH, 23.04.2025 - IV B 46/24
Mit der Rüge materiell fehlerhafter Rechtsanwendung kann die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels jedoch nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 17.11.2022 - IX B 82/21, Rz 10). - BFH, 26.05.2000 - XI B 56/99
Begründungsanforderungen - Wahlrecht bei Betriebsverpachtung - Fortsetzung des …
Auszug aus BFH, 23.04.2025 - IV B 46/24
Mit diesem Vorbringen legt sie jedoch keine Divergenz im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO dar (z.B. BFH-Beschluss vom 26.05.2000 - XI B 56/99, Rz 2).
- BFH, 23.09.2025 - IV S 9/25
Anhörungsrüge: Fristberechnung und Glaubhaftmachung der Kenntniserlangung bei …
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 23.04.2025 - IV B 46/24 wird als unzulässig verworfen.Rn. 1 Die Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) hat mit Schriftsatz vom 12.05.2025, der am 13.05.2025 beim Bundesfinanzhof (BFH) eingegangen ist, Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 23.04.2025 - IV B 46/24 über die Zurückweisung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde erhoben.
Der Beschluss vom 23.04.2025 - IV B 46/24 ist den im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde für die Klägerin tätig gewesenen Prozessbevollmächtigten am 24.04.2025 um 14:07 Uhr formlos als elektronisches Dokument über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) übermittelt worden.
Rn. 3 Zur Frage der Wahrung der Rügefrist gemäß § 133a Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) trägt die Klägerin --nach einem Hinweis der Senatsvorsitzenden, insbesondere auf das Erfordernis, den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Gehörsverletzung glaubhaft zu machen-- vor, ihre neue Prozessbevollmächtigte habe den Beschluss vom 23.04.2025 - IV B 46/24 erst am 06.05.2025 von ihren vormaligen Vertretern erhalten.
Es fehlt bereits an einem Vortrag dazu, wann die im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde für sie tätig gewesenen Prozessbevollmächtigten von dem BFH-Beschluss vom 23.04.2025 - IV B 46/24 Kenntnis erlangt haben.
Rn. 14 bb) Im Streitfall wurde die Anhörungsrüge jedoch nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des als elektronisches Dokument formlos über das EGVP übermittelten BFH-Beschlusses vom 23.04.2025 - IV B 46/24, gegen den sich die Anhörungsrüge richtet, erhoben.
Denn mit ihren Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit des Senatsbeschlusses vom 23.04.2025 - IV B 46/24 legt die Klägerin keine Verletzung rechtlichen Gehörs dar (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 03.05.2023 - IX S 17/21, BFH/NV 2023, 986, Rz 9).
- BFH, 19.01.2026 - V B 56/24
Wiedereinsetzung aufgrund fehlender Verfügbarkeit des beSt
Auf rechtliche Umstände, die ein Beteiligter selbst hätte sehen können und müssen, muss er nicht hingewiesen werden (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 10.03.2016 - X B 198/15, BFH/NV 2016, 1042, Rz 13;… vom 20.06.2016 - X B 167/15, BFH/NV 2016, 1577, Rz 38; vom 23.04.2025 - IV B 46/24, BFH/NV 2026, 13, Rz 8).
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