Rechtsprechung
| BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
EStG § 10d; ; FGO § 51 Abs. 1; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 42 Abs. 1 und 2
- Wolters Kluwer
Früherer Tätigkeit als Rechtsanwalt - Verlustabzug - Nachträgliche Betriebsausgaben - Werbungskosten - Einkünfte aus Kapitalvermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BFH, 04.07.1985 - V B 3/85
Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00
Dies ist der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei objektiver und vernünftiger Betrachtung davon ausgehen darf, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, …und vom 16. November 1999 IV B 63/99, BFH/NV 2000, 724, m.w.N.).Die Äußerung eines Richters über die Erfolgsaussichten einer Klage rechtfertigt deshalb die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn zu befürchten ist, dass sich der betreffende Richter eine abschließende Meinung gebildet hat (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555;… auch Senatsbeschluss vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410).
- BFH, 27.07.1992 - VIII B 59/91
Befangenheit von Richtern - Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheides zur …
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00
Rechts- und Verfahrensfehler können nur ausnahmsweise, und zwar dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, m.w.N., und in BFH/NV 1995, 410).Dies gilt insbesondere für die Rüge von Rechtsverstößen, die dem Gericht in einem früheren Verfahrensabschnitt oder in einem Parallelverfahren unterlaufen sein sollen (BFH-Beschluss in BFH/NV 1993, 112).
- BFH, 11.08.1994 - IV B 98/93
Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens - Befangenheit von …
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00
Die Äußerung eines Richters über die Erfolgsaussichten einer Klage rechtfertigt deshalb die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn zu befürchten ist, dass sich der betreffende Richter eine abschließende Meinung gebildet hat (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555; auch Senatsbeschluss vom 11. August 1994 IV B 98/93, BFH/NV 1995, 410).Rechts- und Verfahrensfehler können nur ausnahmsweise, und zwar dann eine Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 1992 VIII B 59/91, BFH/NV 1993, 112, m.w.N., und in BFH/NV 1995, 410).
- BFH, 16.03.1999 - IV B 137/97
Verwirkung
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00
Außerdem entfaltet nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung die rechtliche Beurteilung bestimmter Aufwendungen in einem Veranlagungszeitraum keine Bindungswirkung für einen anderen Veranlagungszeitraum (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 1999 IV B 137/97, BFH/NV 1999, 1188). - BFH, 25.03.1999 - IV B 82/98
Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00
Denn damit wurden keine dem Kläger unbekannten Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet (vgl. Senatsbeschluss vom 25. März 1999 IV B 82/98, BFH/NV 1999, 1466). - BFH, 16.11.1999 - IV B 63/99
Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00
Dies ist der Fall, wenn ein am Verfahren Beteiligter von seinem Standpunkt aus bei objektiver und vernünftiger Betrachtung davon ausgehen darf, dass der Richter nicht unvoreingenommen entscheiden werde (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1985 V B 3/85, BFHE 144, 144, BStBl II 1985, 555, und vom 16. November 1999 IV B 63/99, BFH/NV 2000, 724, m.w.N.). - BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00
Ebenso bedarf die Beschwerde keiner Begründung; es genügt, dass ihr Ziel --wie hier-- erkennbar ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526). - BFH, 15.06.1993 - VII B 108/93
Ablehnung eines Richters (§ 51 FGO )
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00
Es ist nicht zu beanstanden, dass das FG die unerledigten Verfahren nach der zeitlichen Reihenfolge der Klageeingänge bearbeitet (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juni 1993 VII B 108/93, BFH/NV 1994, 185). - BFH, 21.09.1989 - IX B 88/89
Einstellung einer Zwangsvollstreckung aus steuerlichen Feststsellungsbescheiden
Auszug aus BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00
Dass die Beschwerde bereits vor der Zustellung des Beschlusses über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs eingelegt wurde, steht ihrer Zulässigkeit nicht entgegen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. September 1989 IX B 88/89, BFH/NV 1990, 253;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 129 Anm. 4).
- VGH Bayern, 12.01.2015 - 10 ZB 14.1874
Besorgnis der Befangenheit; Verfahrensfehler; Anspruch auf rechtliches Gehör; …
Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruht (…vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; B.v. 15.9.2000 - IV B 59/00 - juris Rn. 19). - BFH, 22.05.2003 - IV B 150/01
Keine Vertretung eines Beteiligten, wenn Prozessbevollmächtigter nicht geladen …
Durch Beschluss vom 15. September 2000 IV B 59/00 (juris) wies der beschließende Senat die Beschwerde zurück.Denn auch aus dem Beschluss des Senats vom 15. September 2000 IV B 59/00 ergibt sich, dass Rechtsanwalt S als Prozessbevollmächtigter in diesem Verfahren aufgetreten ist und nach § 62 Abs. 3 Satz 5 FGO auch zur mündlichen Verhandlung vor dem FG hätte geladen werden müssen.
- VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
Unbegründete Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit
Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruht (…vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; B. v. 15.9.2000 - IV B 59/00 - juris Rn. 19). - OLG München, 27.09.2016 - 19 W 1618/16
Richterablehnung - Entscheidungserlass vor Ablauf einer eingeräumten Frist zur …
Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, daß die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruht (…vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; B.v. 15.9.2000 - IV B 59/00 - juris Rn. 19).
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