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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1967 - IV C 148.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1034
BVerwG, 25.10.1967 - IV C 148.65 (https://dejure.org/1967,1034)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1967 - IV C 148.65 (https://dejure.org/1967,1034)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1967 - IV C 148.65 (https://dejure.org/1967,1034)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1968, 342
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.09.1965 - IV C 180.65
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1967 - IV C 148.65
    Nach der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Entscheidung über die Streckenführung und ihre technische Ausgestaltung im Ermessen der Planungsbehörde (Beschlüsse vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 - in Buchholz, BVerwG 407.4, § 17 FStrG Nr. 1; vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in BB 1965, 1376).
  • BVerwG, 15.11.1962 - I C 89.62

    Planfeststellungsbeschluss zur Verbreiterung der Ortsdurchfahrt einer …

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1967 - IV C 148.65
    Nach der Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts liegt die Entscheidung über die Streckenführung und ihre technische Ausgestaltung im Ermessen der Planungsbehörde (Beschlüsse vom 15. November 1962 - BVerwG I C 89.62 - in Buchholz, BVerwG 407.4, § 17 FStrG Nr. 1; vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - in BB 1965, 1376).
  • BVerwG, 29.05.1967 - IV B 80.65
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1967 - IV C 148.65
    Die Anlieger von Grundstücken haben - in der Regel - etwaige Nachteile, die sich aus einer Straßenveränderung ergeben, als ein sich aus der Lage des Grundstücks ergebendes Risiko hinzunehmen (Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 29. Mai 1967 - BVerwG IV B 80.65 -).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Im Interesse von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs liegt es insbesondere, die Straßen von Sichtbeeinträchtigungen freizuhalten, Ablenkungen des fließenden Verkehrs durch Werbeanlagen oder andere bauliche Anlagen zu vermeiden und die Bundesstraßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten von Zufahrten oder Zugängen freizuhalten (vgl. neben den bereits angeführten Entscheidungen auch Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - in VkBl. 1968 S. 75 sowie Urteil vom 14. Februar 1969 - BVerwG IV C 215.65 - in BVerwGE 31, 263 [271]).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Im Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - (VkBl. 1968, 75) hat der Senat ausgeführt, daß das öffentliche Interesse an der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs - wie einschränkend hinzuzufügen ist: jedenfalls grundsätzlich - allen anderen Belangen übergeordnet ist und daß es diesen Interessen dient, Bundesstraßen soweit wie möglich von Ausfahrten - und damit auch von Einmündungen untergeordneter Straßen - freizuhalten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2023 - 4 KS 3/21

    Planfeststellungsbeschluss B 404

    Diesem Interesse dient es auch, die Bundesstraßen so weit wie möglich von Auffahrten freizuhalten (BVerwG, Urt. v. 25.10.1967 - IV C 148.65 -, juris Rn. 12;… Urt. v. 14.02.1969 - IV C 215.65 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 158.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße - …

    In diesem Rahmen obliegt es aber der planerischen Entscheidung der zuständigen Behörde, das Planziel zu bestimmen und in bezug darauf u.a. die Straßenführung sowie deren technische Ausgestaltung festzulegen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 6]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8]; Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 -).

    Das gilt jedoch offensichtlich auch für das von der Beschwerde weiter erwähnte Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - (DVBl. 1968, 342).

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

    Es entspricht dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, moderne Schnellstraßen soweit wie möglich von Ausfahrten freizuhalten (vgl. BVerwG DVBl 1968, 342).
  • BVerwG, 22.03.1973 - IV B 159.72

    Erleichterung des überörtlichen Durchgangsverkehrs durch eine Straße - …

    In diesem Rahmen obliegt es aber der planerischen Entscheidung der zuständigen Behörde, das Planziel zu bestimmen und in bezug darauf u.a. die Straßenführung sowie deren technische Ausgestaltung festzulegen (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 6]; Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 8]; Beschluß vom 17. Februar 1969 - BVerwG IV B 223.68 -).

    Das gilt jedoch offensichtlich auch für das von der Beschwerde weiter erwähnte Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - (DVBl. 1968, 342).

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV B 202.68

    Ermessen der Planungsbehörde hinsichtlich der Wahl der Streckenführung - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Wahl der Streckenführung in das Ermessen der Planungsbehörde gestellt (vgl. Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 9.66 -, Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - [VkBl. 1968, 75] jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ebensowenig ist es sachfremd, daß sie sich dabei auch vom Kosteninteresse leiten ließ (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - [S. 7]) dabei konnte sie berücksichtigen, daß die umfassende Planungsmaßnahme, die dem Kläger vorschwebt, zu Kosten führen müßte, deren Ausmaße nach aller Erfahrung nicht von vornherein mit so hinreichender Sicherheit feststellbar sein würden, um einen genauen Vergleich der für die beiden in Betracht kommenden Trassenführungen entstehenden Kosten zu ermöglichen.

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 7 LC 16/13

    Klagebefugnis eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens für die Anfechtung einer …

    Rn. 54 b) Die Behauptung der Klägerin, in ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt zu sein, kann auch nicht in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Bedeutung von Verschlechterungen der verkehrlichen Erschließung eines Betriebes im Rahmen von Planfeststellungsverfahren (vgl. etwa: BVerwG, Urt. v. 25.10.1967 - BVerwG IV C 148.65 -, Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 1, hier zitiert nach juris, Langtext Rn. 10) zur Bejahung einer Klagebefugnis führen.
  • BVerwG, 28.06.1968 - IV C 11.65

    Rechtsmittel

    1966, 182] , Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 148.65 - […
  • OVG Hamburg, 13.01.1977 - Bs II 79/76

    Bauleitplanung: Nachbarklage gegen eine Stromfreileitung, Befreiung vom …

    Im übrigen ergibt sich aus dem Wesen der Planung, daß die im Planfeststellungsbeschluß enthaltene Entscheidung über Linienführung und technische Ausgestaltung des Vorhabens im Ermessen der zuständigen Behörde steht (BVerwG in BBauBl 1966 S 209, 211; DVBl 1968 S 342; HmbOVG, Urt v 4.3.1965 - OVG Bf II 1/65; v 14.3.1968 - OVG Bf II 21/65;… Eiser/Riederer/Obernolte aaO, Anm 5d 2 zu § 11 EnergG) und daher insoweit nur auf Ermessenfehler hin zu untersuchen ist sowie auf die Beachtung des Gebots, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (BVerwG in NJW 1969 S 1968; BVerwGE 34 S 301, 307; BVerwG in DVBl 1971 S 186 und 1974 S 562).
  • OVG Saarland, 12.04.1972 - II W 11/72

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Umgehungsstraße; …

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