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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.12.1966 - IV C 18.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,988
BVerwG, 02.12.1966 - IV C 18.65 (https://dejure.org/1966,988)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1966 - IV C 18.65 (https://dejure.org/1966,988)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1966 - IV C 18.65 (https://dejure.org/1966,988)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 223.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1966 - IV C 18.65
    Die Planfeststellung regelt daher einheitlich und umfassend alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen, wobei anzumerken ist, daß es letztlich nicht die Planfeststellung selbst ist, die die einheitliche Sachentscheidung sichert und alle weiteren behördlichen Verfahren überflüssig macht, sondern bereits die grundgesetzliche Kompetenzverteilung, aus der das Fernstraßengesetz lediglich die entsprechenden Folgerungen zieht (vgl. das in anderem Zusammenhang ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1956 - BVerwG I C 223.54 - [DÖV 1956, S. 729]).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Denn mehr als eine einheitliche Sachentscheidung kann aus den Kompetenzzuweisungen in Art. 73 Nr. 6 GG und Art. 87 Abs. 1 GG nicht entnommen werden; eine weitergehende Aussage findet sich in dem Urteil des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1966 - BVerwG IV C 18.65 -, das die Beklagte für sich in Anspruch nehmen will, nicht (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1968 - BVerwG IV C 11.65 - [S. 6]).
  • VG Köln, 18.02.2011 - 18 K 1600/09

    Verweisung Verwaltungsrechtsweg öffentlich-rechtliche Streitigkeit öffentliches …

    Rn. 94 vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 02.12.1966 - IV C 18.65 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 3,.

    Rn. 168 vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 12.10.1973 a.a.O. und vom 02.12.1966 a.a.O.,.

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten …

    Des weiteren fallen darunter Zufahrten auf Grund solcher Nutzungsrechte, die nach altem Recht entweder im Sinne des § 8 Abs. 9 FStrG unwiderruflich bestehen oder im Sinne des § 24 Nr. 12 FStrG auf einem (noch) nicht kündbaren bürgerlich-rechtlichen Vertrag beruhen (vgl. zu letzterem Urteil vom 2. Dezember 1966 - BVerwG IV C 18.65 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 2 und Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 106.68 - in Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 9).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79

    Anforderungen an den Ausbau einer Bundesfernstraße in einer Ortsdurchfahrt - …

    An einer mit dieser Ansicht übereinstimmenden Entscheidung hat sich das Berufungsgericht freilich im Hinblick auf dasUrteil des erkennenden Senats vom 2. Dezember 1966 - BVerwG 4 C 18.65 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 3 S. 9 [14]) gehindert gesehen.
  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70

    Unterhaltungslast für die Straßenflächen und die Beleuchtungseinrichtungen - …

    Entsprechendes gilt für die alten, seinerzeit als privatrechtlich verstandenen Vereinbarungen über straßenrechtliche Sondernutzungen, die ungeachtet ihrer Bewertung im Entstehungszeitpunkt (spätestens) mit dem Inkrafttreten des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes dem öffentlichen Recht unterworfen worden sind (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1966 - BVerwG IV C 18.65 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 3]; Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 106.68 - [Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 9]).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 106.68

    Rechtsmittel

    Diese Bestimmung, die das hier zur Rede stehende, jederzeit kündbare und deshalb unmittelbar mit Inkrafttreten des Bundesfernstraßengesetzes übergeleitete (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1966 - BVerwG IV C 18.65 - [Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 3]) alte Sondernutzungsrecht trifft, läßt keinen Raum für die Annahme, sie wolle die alten Nutzungsrechte nur in bezug auf ihre materiellrechtliche Abwicklung, nicht dagegen auch in bezug auf ihre verfahrensrechtliche Behandlung dem neuen Recht unterwerfen.
  • VG Würzburg, 11.10.2024 - W 5 K 23.790

    Erfolgreiche Klage der Standortgemeinde gegen Ersetzung des Einvernehmens - …

    Mit Rücksicht auf den weitreichenden Sicherungszweck des gemeindlichen Beteiligungsrechts nach § 36 BauGB, insbesondere wegen des mit dieser Vorschrift bezweckten Schutzes der Planungszuständigkeit der Gemeinden, führt bereits die Genehmigung ohne das erforderliche Einvernehmen zur Klagebefugnis der Gemeinde (…vgl. Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand: 154. EL April 2024, § 36 Rn. 47; BVerwG, U.v. 19.11.1965 - 4 C 18.65 - juris).
  • VG Würzburg, 20.12.2018 - W 5 K 17.422

    Erfolglose Gemeindeklage gegen Baugenehmigung für Spielhalle - BauNVO 1977

    Mit Rücksicht auf den weitreichenden Sicherungszweck des gemeindlichen Beteiligungsrechts nach § 36 BauGB, insbesondere wegen des mit dieser Vorschrift bezweckten Schutzes der Planungszuständigkeit der Gemeinden, führt bereits die Genehmigung ohne das erforderliche Einvernehmen zur Klagebefugnis der Gemeinde (…Söfker, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, Baugesetzbuch, Stand 131. EL Okt. 2018, § 36 Rn. 47; unter Bezugnahme auf die Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, so U. v. 19.11.1965 - 4 C 18.65 - juris).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV B 202.68

    Ermessen der Planungsbehörde hinsichtlich der Wahl der Streckenführung - …

    Das bedeutet, daß die von der Planungsbehörde angestrebte Lösung und der damit verbundene Eingriff in die Rechte des oder der Betroffenen nicht außer Verhältnis zum Planziel stehen darf und das den Betroffenen zugemutete Opfer notwendig sein muß, um jenes Ziel zu erreichen (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG IV C 84.67 - [S. 7], ferner Urteil vom 2. Dezember 1966 - BVerwG IV C 18.65 - [S. 12] und Beschluß vom 1. September 1965 - BVerwG IV C 180.65 - [S. 13]).
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