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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1967 - IV C 229.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,514
BVerwG, 24.10.1967 - IV C 229.65 (https://dejure.org/1967,514)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1967 - IV C 229.65 (https://dejure.org/1967,514)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1967 - IV C 229.65 (https://dejure.org/1967,514)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 139
  • DVBl 1968, 340
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine …

    Soweit zu diesem Zweck Rechte Dritter in Anspruch genommen werden, hat das Verzeichnis nach § 75 Abs. 1 Satz 2 VwVfG als Teil des Planfeststellungsbeschlusses an dessen rechtsgestaltender Wirkung teil (vgl. BVerwGE 28, 139 (141) [BVerwG 24.10.1967 - IV C 229/65]).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem …

    Der Schutz des "öffentlichen Wohls" in § 17 Abs. 4 FStrG dient dem Ausgleich zwischen den Bedürfnissen des Straßenverkehrs und von ihm nachteilig betroffenen anderen öffentlichen Belangen (Modifizierung von BVerwGE 26, 302 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 42.65] und BVerwGE 28, 139 [BVerwG 24.10.1967 - IV C 229.65]).

    Zum Begriff des öffentlichen Wohls im Sinne des § 17 Abs. 4 FStrG hat der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 42.65 - (BVerwGE 26, 302 = Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 2) und vom 24. Oktober 1967 - BVerwG IV C 229.65 - (BVerwGE 28, 139 = Buchholz 4074, § 17 FStrG Nr. 5) Stellung genommen.

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 100.65

    Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für Versorgungsunternehmen …

    Unter Hinweis auf diese Regelung hat der erkennende Senat für Sondernutzungen, die bei Inkrafttreten des Fernstraßengesetzes auf Grund einer bürgerlich-rechtlichen Gestaltung eingeräumt worden waren und für die nach § 24 Abs. 12 FStrG die Vorschriften über Sondernatzungen (§ 8) von einem bestimmten Zeitpunkt an gelten, in den Urteilen vom 24. Oktober 1967 - BVerwG IV C 229.65 - und vom 14. April 1967 (BVerwGE 26, 302) die Auffassung vertreten, daß die von dem Versorgungsunternehmen immer wieder den Gerichten zur Entscheidung gestellte Frage über die Folgekostentragung grundsätzlich zu Lasten der Nutzungsberechtigten zu beantworten ist.
  • BVerwG, 24.10.1967 - IV C 230.65

    Verpflichtung des Trägers der Straßenbaulast zur Errichtung einer …

    Wie im Urteil vom 24. Oktober 1967 - BVerwG IV C 229.65 - ausgeführt wird, ist die Ansicht des Berufungsgerichts, die Klage sei unzulässig, nicht haltbar.

    Auch insoweit wird auf das Urteil vom gleichen Tage in Sachen BVerwG IV C 229.65 verwiesen.

    - Insoweit kann auf die Ausführungen des Senats in Sachen BVerwG IV C 229.65 verwiesen werden.

  • BVerwG, 24.10.1967 - IV C 231.65

    Rechtsmittel

    Wieim Urteil vom 24. Oktober 1967 - BVerwG IV C 229.65 - ausgeführt wird, ist die Ansicht des Berufungsgerichts, die Klage sei unzulässig, nicht haltbar.

    Auch insoweit wird auf das Urteil vom gleichen Tage - BVerwG IV C 229.65 - verwiesen.

    - Insoweit kann auf die Ausführungen des Senats in Sachen BVerwG IV C 229.65 verwiesen werden.

  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 84.67
    - Zu den vorstehenden Ausführungen, die keiner weiteren Vertiefung mehr bedürfen, wird auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts u. a. vom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.53 - (BVerwGE 2, 36), vom 16. April 1957 - BVerwG I B 4.57 - (DÖV 1957, 667), vom 24. Oktober 1967 - BVerwG IV C 229.65 - (BVerwGE 28, 139 [143]) und vom 10. Dezember 1965 - BVerwG IV C 180.65 - (VkBl. 1966, 182) verwiesen (…vgl. auch Marschall, Bundesfernstraßengesetz, 2. Aufl. 1963, Anmerkungen zu § 17).

    Die Überprüfung der Planung darauf, ob sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, insbesondere die Überprüfung auf ihre Verhältnismäßigkeit gegenüber privaten Rechten, ist vielmehr allein dem Planfeststellungsverfahren und seiner gerichtlichen Kontrolle vorbehalten; allem im Planfeststellungsverfahren läßt sich daher prüfen, ob die Planung notwendig ist und - unter Berücksichtigung der betroffenen privaten Rechtspositionen - in einem nicht unangemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck und Erfolg steht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1967 a.a.O.).

  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 103/84

    Entschädigungsanspruch wegen Veränderung einer in einer gemeindlichen Straße …

    Auf die Folgen, die sich aus nach bürgerlichem Recht zu beurteilenden Gestattungsverträgen für die Tragung der Kosten der Verlegung des Leitungsnetzes ergeben, ist der Planfeststellungsbeschluß ohne Einfluß; ein etwaiger Hinweis im Planfeststellungsbeschluß hat - wie in Nr. 11, 3 des Beschlusses vom 3. März 1978 hervorgehoben - nur klarstellende Bedeutung (vgl. BVerwGE 28, 139, 141/142; BGH Urteil vom 5. November 1982 - V ZR 119/81 = NVwZ 1983, 632;… Kodal Straßenrecht 4. Aufl. S. 966 Rn. 49.53).
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

    Mit der Feststellung wird das Vorhaben in der Gestalt, die es in den aufgeführten Unterlagen gefunden hat, zulässig und kann damit realisiert werden (…Wysk, a.a.O., § 74 Rn. 124a; BVerwG, Urt. vom 24.10.1967, -IV C 229.65-, BVerwGE 28, 139; vom 05.03.1997 -11 A 5/96-, juris).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 37.72

    Rechtsmittel

    Geltung kommt ihnen vielmehr immer nur insoweit zu, als sie in der jeweiligen gesetzlichen Regelung konkret zum Ausdruck gebracht sind (vgl. z.B. Urteil vom 24. Oktober 1967 - BVerwG IV C 229.65 - in BVerwGE 28, 139 [144]; Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [187]; Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 56.70 - in Buchholz 407.2 Nr. 6 S. 13).
  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher …

    Mit der Feststellung wird das Vorhaben in der Gestalt, die es in den aufgeführten Unterlagen gefunden hat, zulässig und kann damit realisiert werden (…Wysk, a.a.O., § 74 Rn. 124a; BVerwG, Urt. vom 24.10.1967, -IV C 229.65-, BVerwGE 28, 139; vom 05.03.1997 -11 A 5/96-, juris).
  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 119/81

    Anspruch auf Folgekosten für die Anpassung von Rohrleitungen an eine Veränderung …

  • OLG Brandenburg, 02.10.2007 - 2 U 3/04

    Anspruch des Inhabers eines Leitungsrechts auf Ersatz der Aufwendungen für die …

  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 R 1430/86
  • OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 B 517/09

    Brauchwasserleitung; Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Leitungsrechte; …

  • OVG Saarland, 12.04.1972 - II W 11/72

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer Umgehungsstraße; …

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