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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,40
BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67 (https://dejure.org/1968,40)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1968 - IV C 27.67 (https://dejure.org/1968,40)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1968 - IV C 27.67 (https://dejure.org/1968,40)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 127 VwGO; § 28 Abs. 1 EVwVerfG 1963; § 2 RGaO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RGaO §§ 2, 6, 58; VwGO § 86 Abs. 3, § 127
    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und Auflage, Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 261
  • NJW 1968, 1842
  • DVBl 1968, 992
  • DÖV 1968, 730
 
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Wird zitiert von ... (71)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.03.1957 - I C 125.56

    Anwendbarkeit der Reichsgaragenordnung auf Wiederaufbauten - Befreiung von der …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - in BVerwGE 2, 122 [125 f.]; Urteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56 - Urteil vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 27.65 - [BBauBl. 1966, 365]) und dies damit begründet, daß Vorschriften wie § 2 RGaO das Bauwerk als solches zum Gegenstand hätten, daher kein Bodenrecht im Sinne des Art. 74 Nr. 18 GG seien und mithin nicht unter die Bundeskompetenz fielen.

    Deswegen hat der I. Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56 - auch eingeräumt, die Vorschrift des § 10 RGaO, wonach zur Schaffung von Gemeinschaftseinstellplätzen oder Gemeinschaftsgaragen für mehrere Grundstücke in den dafür in Betracht kommenden Plänen gemeinsame Flächen ausgewiesen werden konnten, möge Bundesrecht sein.

  • BVerwG, 04.10.1965 - IV C 27.65

    Rechtmäßigkeit einer in einer Baugenehmigung auferlegten Verpflichtung zur …

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - in BVerwGE 2, 122 [125 f.]; Urteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56 - Urteil vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 27.65 - [BBauBl. 1966, 365]) und dies damit begründet, daß Vorschriften wie § 2 RGaO das Bauwerk als solches zum Gegenstand hätten, daher kein Bodenrecht im Sinne des Art. 74 Nr. 18 GG seien und mithin nicht unter die Bundeskompetenz fielen.

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 27.65 - (BBauBl. 1966, 365) gehört die Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nicht zum Begriff des Verwaltungsakts, sondern zur Frage seiner Rechtmäßigkeit, und ist daher nur revisibel, wenn Grundlage des Verwaltungsakts eine bundesrechtliche Vorschrift ist.

  • BGH, 27.03.1961 - III ZR 6/60

    Verträge zur Reichsgaragenordnung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Der Kläger strebe mit der Nutzungsänderung lediglich eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit seines Hauses an; sei er nicht in der Lage, die dafür nötigen Einstellplätze zu schaffen, so müsse er entweder auf die Nutzungsänderung verzichten und sich mit der genehmigten Nutzung auf Grund der Erlaubnis vom 22. September 1960 begnügen oder er müsse - entsprechend einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW 1961, 1355) - versuchen, durch Abschluß einer Vereinbarung mit der Beklagten über die "Ablösung" der Einstellplatzpflicht durch Geldleistung die Voraussetzungen für die Erteilung eines Dispenses nach § 58 Abs. 2 RGaO zu schaffen.
  • BVerwG, 10.06.1965 - II C 195.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Die Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO wurde nicht dadurch ausgeräumt, daß der Kläger anwaltlich vertreten war und daß bei anwaltlich vertretenen Beteiligten der Umfang der Belehrungspflicht geringer ist als sonst (vgl. Urteil vom 10. Juni 1965 - BVerwG II C 195.62 - [BVerwGE 21, 217 f. [BVerwG 10.06.1965 - II C 195/62]] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Urteil vom 26. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - in BVerwGE 2, 122 [125 f.]; Urteil vom 14. März 1957 - BVerwG I C 125.56 - Urteil vom 4. Oktober 1965 - BVerwG IV C 27.65 - [BBauBl. 1966, 365]) und dies damit begründet, daß Vorschriften wie § 2 RGaO das Bauwerk als solches zum Gegenstand hätten, daher kein Bodenrecht im Sinne des Art. 74 Nr. 18 GG seien und mithin nicht unter die Bundeskompetenz fielen.
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvO 2/52

    Reichsgesetz über den Finanzausgleich

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Denn nicht eine jede beliebige verfassungsrechtliche Meinungsverschiedenheit rechtfertigt einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht; vielmehr besteht die Pflicht und die Möglichkeit zur Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts nach § 86 Abs. 2 BVerfGG nur dann, wenn das erkennende Gericht die Beantwortung der Fortgeltungsfrage für ernstlich zweifelhaft hält (BVerfGE 4, 358 [369]).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 164.59
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Abgesehen davon, daß der Anschlußrechtsmittelkläger durch das von ihm im Anschlußwege angefochtene Urteil nicht beschwert zu sein braucht (vgl. Urteil vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 164.59 - [DÖV 1962, 754]), war der Kläger hier durch die Zurückweisung seines Hauptantrages durch das Verwaltungsgericht beschwert worden.
  • BVerwG, 14.10.1958 - I CB 32.58
    Auszug aus BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67
    Das gleiche gilt für die den § 2 RGaO ergänzende Vorschrift des § 6 RGaO sowie für § 58 RGaO (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I CB 32.58 - [BBauBl. 1959, 16]), deren Verletzung der Kläger ebenfalls rügt.
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen in dem Nichtabhilfebeschluß des Berufungsgerichts vom 23. April 1996 kommt es dagegen nicht an (vgl. auch Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG 4 C 27.67 - BVerwGE 29, 261 (268) [BVerwG 29.03.1968 - IV C 27/67]).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …

    Als "andere Gründe" im Sinne dieser Vorschrift kommen nur solche in Betracht, für die das angegriffene Urteil bereits hinreichende tatsächliche Feststellungen enthält (§ 137 Abs. 2 VwGO; vgl. BVerwGE 29, 261 [269]).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des …

    Diese Belastung des Grundstückseigentümers, die im Ergebnis zu einer Beschränkung seines Eigentums führt, dient der Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr und ist unter diesem Gesichtspunkt - wie der Senat zu § 2 Reichsgaragenordnung entschieden hat - mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG 4 C 27.67 - BVerwGE 29, 261 [267]).
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