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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1960 - IV C 309.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,641
BVerwG, 21.12.1960 - IV C 309.59 (https://dejure.org/1960,641)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1960 - IV C 309.59 (https://dejure.org/1960,641)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1960 - IV C 309.59 (https://dejure.org/1960,641)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.06.1958 - III C 197.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1960 - IV C 309.59
    Bestätigung der Rechtsprechung in BVerwGE 7, 100 ff.

    Nach der feststehenden Rechtsprechung beider Lastenausgleichssenate des Bundesverwaltungsgerichts (für alle BVerwGE 7, 100 ff. und die dort wiedergegebene Rechtsprechung) muß vielmehr das Bezirksverwaltungsgericht die weiteren sachlichen Erörterungen im Rahmen des Klagebegehrens von Amts wegen anstellen und darf sie nicht den Ausgleichsbehörden überlassen.

  • BVerwG, 01.03.1968 - VII C 76.66

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Beendigung von …

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann unerörtert bleiben, ob das Berufungsgericht das Schreiben der JEIA vom 11. Dezember 1950 zutreffend ausgelegt und ob diese Auslegung für das Revisionsgericht bindend ist (Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 309.59 - Buchholz BVerwG 310, § 137 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83

    Fehlerhaftigkeit der Entlassung - Beamter auf Probe - Vorherige Unterrichtung - …

    Soweit das Berufungsgericht im Hinblick auf die Begründung des Widerspruchs von einem - bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides andauernden und eine Belehrungspflicht des Beklagten auslösenden - Rechtsirrtum des Klägers ausgegangen ist, beruht dies auf einer Verletzung allgemein gültiger Auslegungs- und Würdigungsgrundsätze; diese Würdigung der festgestellten tatsächlichen Grundlagen ist deshalb für das Revisionsgericht nicht bindend, zumal das Berufungsgericht wesentlichen weiteren Auslegungsstoff nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerwGE 25, 318 [323 f.]; 47, 330 [361]; 65, 61 [69]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG 4 C 309.59 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 5]).
  • BVerwG, 27.06.1966 - I C 130.64

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen für die Gewährung einer …

    Weiterhin hat das Berufungsgericht gegen eine Auslegungsregel insofern verstoßen, als es wesentlichen Auslegungsstoff bei seiner Entscheidung außer Betracht gelassen hat (vgl. hierzu Urteil des IV. Senatsvom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 309.59 - RGZ 169, 122 [124]; RGHRR 1931 Nr. 2).
  • BVerwG, 08.07.1965 - VIII C 30.63

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht kann nachprüfen, ob die Auslegung einer Erklärung mit den Denkgesetzen vereinbar ist, ob anerkannte Auslegungsgrundsätze verletzt sind und ob wesentlicher Auslegungsstoff außer Betracht gelassen worden ist (Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 309.59 -, Buchholz BVerwG 310, § 137 Nr. 5).
  • BVerwG, 04.11.1988 - 5 B 161.88

    Rechtsmittel

    Daß Willenserklärungen, auch solche in Verträgen, durch die Verwaltungsgerichte nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen auszulegen sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.z.B. Urteile vom 21. Dezember 1960 - BVerwG 4 C 309.59 - undvom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - ) und wird, soweit ersichtlich, nirgends in Zweifel gezogen, öffentlich-rechtliche Verträge im Sinne des § 54 des hier einschlägigen Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NW.) vom 21. Dezember 1976 (GV. NW. S. 438) sind davon nicht ausgenommen.
  • BVerwG, 10.07.1975 - 7 B 42.75

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Rechtswirksamkeit eines Vergleichs - …

    Diese vom Oberverwaltungsgericht vorgenommene Auslegung der vom Kläger mit Unterzeichnung der Vollmachturkunde abgegebenen Willenserklärung bindet das Revisionsgericht nur dann nicht, wenn Denkgesetze oder Auslegungsgrundsätze verletzt worden sind (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1959 - BVerwG VII C 71.59 - DÖV 1960, 391 und vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 309.59 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 11.08.1983 - 8 B 127.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    In einem Revisionsverfahren hätte das Bundesverwaltungsgericht lediglich zu prüfen, ob diese Auslegung des privatrechtlichen Darlehensvertrages (vgl. Urteil vom 18. Januar 1978 - BVerwG 8 C 9.77 - Buchholz 454.31 § 16 WoBindG Nr. 1 S. 1 [4] = BVerwGE 55, 170) im angefochtenen Urteil mit den Denkgesetzen vereinbar ist oder ob nicht anerkannte Auslegungsgrundsätze - wie die §§ 133, 157 BGB - verletzt sind oder ob wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen worden ist (vgl. Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 309.59 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 5 S. 4 [5]).
  • BVerwG, 19.04.1967 - VII CB 150.65

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung …

    Im übrigen kann das Revisionsgericht im Revisionsverfahren nur prüfen, ob die Würdigung der Vereinbarung im Berufungsurteil mit den Denkgesetzen vereinbar ist oder ob anerkannte Auslegungsgrundsätze, wie die §§ 133, 157 BGB, verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen worden ist (vgl. Urteil des IV. Senats vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 309.59 - Buchh. 310, § 137 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 28.02.1966 - IV B 236.65

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung irrevisiblen Landesrechts …

    Tatsächliche Feststellungen und Beweiswürdigungen sind vielmehr grundsätzlich für das Revisionsgericht bindend (§ 137 Abs. 2 VwGO); sie sind nur insoweit angreifbar, als geltend gemacht wird, sie seien nur infolge einer Verletzung der Verfahrensordnung zustandegekommen, insbesondere sie beruhten auf einem Verstoß gegen Denkgesetze, auf einer Nichtbeachtung allgemeiner Erfahrungssätze oder allgemeiner Auslegungsregeln, etwa in dem Sinne, daß die tatsächlichen Schlußfolgerungen aus den erhobenen Beweisen aus logischen Gründen gänzlich unmöglich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1960 - IV C 309.59 - = Buchholz BVerwG 310, § 137 VwGO Nr. 5).
  • BVerwG, 19.06.1973 - I B 72.72

    Ausweisung eines Ausländers wegen eines Verkehrsdelikts im Zustand der …

    Das ist u.a. dann der Fall, wenn sie auf einem Verstoß gegen Denkgesetze oder auf einer Nichtbeachtung allgemeiner Erfahrungssätze sowie allgemeiner Auslegungsregeln in dem Sinne beruhen, daß sie als tatsächliche Schlußfolgerungen gänzlich unmöglich sind (vgl. Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 309.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 1:37 VwGO Nr. 5]).
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