Rechtsprechung
| BVerwG, 22.04.1966 - IV C 34.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erteilung einer Abbruchsverfügung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56
Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung
Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 34.65
Diese Rechtmäßigkeit sei, da das Gebäude bereits im Oktober 1958 [gemeint ist nach den vorausgehenden tatsächlichen Feststellungen offensichtlich Oktober 1959] errichtet worden sei, sowohl nach altem [zur Zeit der Errichtung geltendem] wie nach dem neuen [im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden] Recht zu prüfen und im Ergebnis die dem Kläger günstigere Regelung der Bebauung zu berücksichtigen (BVerwGE 5, 351 [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56]).Aber auch nach neuem Recht, das gemäß BVerwGE 5, 351 [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56] ebenfalls heranzuziehen sei, sei das Bauvorhaben des Klägers nicht nachträglich legalisiert worden.
- BVerwG, 28.04.1964 - I C 64.62
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Bodenverkehsgenehmigung; Geordnete …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 34.65
Wenn sie dabei gegen neue Bauten zum Zwecke der Vermeidung einer Streusiedlung im Außenbereich streng vorgeht, kann daraus unter Berufung auf Art. 3 GG kein Anspruch hergeleitet werden; der Gleichheitssatz zwingt eine Verwaltungsbehörde nicht, mit Rücksicht auf frühere abweichende Praxis eine gesetzwidrige Amtshandlung vorzunehmen (so ständige Rechtsprechung des I. Senats, zuletzt Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG I C 64.62 -, BVerwGE 18, 242 [246]). - BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64
Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG
Auszug aus BVerwG, 22.04.1966 - IV C 34.65
Daß unter die Vorhaben des § 29 BBauG auch die anzeigepflichtigen Vorhaben fallen, mit deren Ausführung erst nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Eingang der Bauanzeige begonnen werden darf, hat der früher mit der Entscheidung über Revisionen auf dem Gebiete des Baurechts befaßte I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. November 1964 (BVerwGE 20, 12 ff.) mit eingehender Begründung grundsätzlich ausgesprochen.
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG
Was insoweit einzig Schwierigkeiten bereiten kann, ist die Frage, wie eng eine solche Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muß, um sich als eine zusammenhängende Bebauung im Sinne der §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG darzustellen, d.h. unter welchen Voraussetzungen unbebaute Flächen, die zwischen den bebauten Grundstücken liegen, den Zusammenhang unterbrechen" (Beschluß vom 25. Mai 1967 - BVerwG IV G 184.66 - [s. 3]; ferner die Urteile vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 34.65 - in BBauBl. 1967, [117] und vom 14. April 1967 - BVerwG ITC 134.65 - in BRS 18, 28 [29]).Das gilt auch dafür, ob etwa eine Straße (vgl. Urteil vom 10. März 1967 - BVerwG IV C 32.66 - [S. 8] oder Geländehindernisse irgendwelcher Art (vgl. Urteil vom 22. April 1966 a.a.O.) den Bebauungszusammenhang unterbrechen oder auf ihn ohne Einfluß sind.
- BVerwG, 10.12.1971 - IV C 33.69
Zurückstellung bei Baugesuchen; Begriff der "baulichen Anlage"
Die Kostenentscheidung ergibt sich im Verfahren BVerwG IV C 33.65 aus den §§ 154 Abs. 1, 162 Abs. 3 VwGO und in den Verfahren BVerwG IV C 34.65 und BVerwG IV C 35.65 aus § 154 Abs. 1 VwGO. - BVerwG, 06.07.1967 - II C 56.64
Rücksichtnahme auf einen während der Vordienstzeit erworbenen Rentenanspruch - …
15 S. 814] und Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 34.65 - [Freie Wohnwirtschaft 1967 S. 116]).
- BVerwG, 28.09.1967 - II C 115.64
Berechnung des Witwengeldes aufgrund der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des …
Das Gebot der allgemeinen Gleichbehandlung läßt vielmehr den Behörden die Möglichkeit, auf Grund neuer Erkenntnisse und Erfahrungen sachgerechte neue Wege zu beschreiten, also die bisherige Verwaltungsübung für die Zukunft generell durch eine neue Verwaltungsübung zu ersetzen, sofern sie nur künftig an dieser Übung gleichmäßig festhalten (vgl. das vorerwähnteUrteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 56.64 - mit Hinweis u.a. auf dieUrteile vom 7. November 1962 - BVerwG VI C. 144.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 32 BBG Nr. 6; VRspr. Bd. 15 S. 814] undvom 22. April 1966 - BVerwG IV C 34.65 - [Freie Wohnwirtschaft 1967 S. 116]). - VG Frankfurt/Oder, 28.01.1999 - 7 L 747/98
Genehmigung aufgrund eines unwirksamen Bebauungsplans; Notwendigkeit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 10.05.1968 - IV C 20.67
Rechtsmittel
Umständen kann auch die Berufung auf angebliche Zusagen (Beschlüsse vom 2. November 1964 - BVerwG I B 115.64 - und vom 8. November 1967 - BVerwG IV B 41.66 -), auf die Behandlung des Falles Schönemann in Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG IV C 34.65 -) und auf die Befürwortung der beigeladenen Gemeinde (Beschlüsse vom 16. Dezember 1965 - BVerwG IV B 104.65 - und vom 27. Dezember 1965 - BVerwG IV B 206.65 -) die Klage nicht zum Erfolg führen. - BVerwG, 12.06.1986 - 4 B 121.86
Berücksichtigung topographischer Gründe bei der Prüfung einer Unterbrechung eines …
Das Berufungsurteil beruht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von den Urteilen des Senats vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 34.65 - (BRS 17 Nr. 35) und vom 8. November 1967 - BVerwG 4 C 19.66 - (BRS 20 Nr. 67): In den genannten Entscheidungen hat der Senat ausgeführt, daß "Baulücken" den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 BBauG nicht notwendigerweise unterbrechen, sofern die Grundstücke in der Baulücke noch an dem Eindruck der Geschlossenheit teilnehmen, und daß geprüft werden müsse, ob topographische Gründe das jeweils in Rede stehende Grundstück von dem Bebauungszusammenhang abtrennen. - BVerwG, 29.11.1984 - 4 B 248.84
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Vorlage einer bestimmten …
Das Oberverwaltungsgericht weicht damit nicht von dem Urteil des Senats vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 34.65 - (BRS Bd. 17, Nr. 35) ab, wonach die rechtliche Bewertung eines Geländehindernisses als Abgrenzungsmerkmal zwischen Innen- und Außenbereich eine sorgfältige Prüfung dieses Lagemerkmals erfordert; denn das Oberverwaltungsgericht bezieht in die Prüfung eine Reihe weiterer Umstände ein, wie den Verlauf der Böschung, ihren dichten Bewuchs und eine Pappelreihe. - BVerwG, 24.05.1984 - 4 B 102.84
Nachprüfbarkeit des bei Abrissverfügungen auf Grund landesrechtlicher …
Ob die Genehmigung eines oder einiger Bauvorhaben einer Abrißverfügung entgegensteht, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab (vgl. z.B. Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 34.65 - BRS 17 Nr. 35 oder Beschluß vom 28. Juli 1966 - BVerwG 4 B 91.66 - BRS 17 Nr. 141). - BVerwG, 09.08.1985 - 4 B 146.85
Revisibilität von Landesrecht
Was als rechtfertigender Grund sachbezogener Differenzierung in der Ausübung des Ermessens zu gelten hat, bestimmt sich für den Bereich des § 104 Abs. 1 der Landesbauordnung wiederum nach der landesgesetzlichen Zielsetzung und nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1966 - BVerwG 4 C 34.65 - BRS 17 Nr. 35, Beschluß vom 28. Juli 1966 - BVerwG 4 B 91.66 - BRS 17 Nr. 141). - BVerwG, 22.01.1971 - IV B 133.70
Revisionszulassung bei fehlender Rüge der Verletzung von Bundesrecht - Begriff …
- BVerwG, 30.04.1968 - IV B 162.67
Erteilung einer Abbruchsverfügung - Errichtung eines Wochenendhauses ohne …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".