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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1428
BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70 (https://dejure.org/1973,1428)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1973 - IV C 56.70 (https://dejure.org/1973,1428)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1973 - IV C 56.70 (https://dejure.org/1973,1428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltungslast für die Straßenflächen und die Beleuchtungseinrichtungen - Erweiterung des Hauptbahnhofes in Duisburg - Änderung der Rechtslage durch Inkrafttreten des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) - Abgabe der Unterhaltungslast für die Bahnüberführungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70
    Es hat dementsprechend einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber einer durch Gesetz auferlegten zusätzlichen finanziellen Belastung im Rahmen ihres öffentlichen Aufgabenbereiches den Schutz des Art. 14 GG ausdrücklich versagt (Beschluß vom 2. Mai 1967 in BVerfGE 21, 362 [369 ff.]; Beschluß vom 19. Dezember 1967 in BVerfGE 23, 12 [30]).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Unfallversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70
    Es hat dementsprechend einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber einer durch Gesetz auferlegten zusätzlichen finanziellen Belastung im Rahmen ihres öffentlichen Aufgabenbereiches den Schutz des Art. 14 GG ausdrücklich versagt (Beschluß vom 2. Mai 1967 in BVerfGE 21, 362 [369 ff.]; Beschluß vom 19. Dezember 1967 in BVerfGE 23, 12 [30]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70
    Deshalb sind Vermögensbeeinträchtigungen durch Auferlegung von Geldleistungspflichten in der Regel nicht an Art. 14 GG zu messen (vgl. z.B. Beschluß vom 15. Januar 1970 in BVerfGE 27, 326 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 293/62] [343]; Beschluß vom 9. März 1971 in BVerfGE 20, 250 [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/64] [271/272]).
  • BVerwG, 06.12.1967 - IV C 93.65

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Wiederherstellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70
    So ist für einen ähnlichen Zusammenhang im Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 93.65 - (BVerwGE 28, 263 [264 f.]) ausgesprochen, ein Vertrag zwischen Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, der die Baulast einer öffentlichen Straße zum Inhalt habe, müsse seiner Natur nach heute auch dann dem öffentlichen Recht zugeordnet werden, wenn er seinerzeit als privatrechtlicher Vertrag abgeschlossen worden wäre.
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 293/62

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ersatzansprüchen für Vermögensschäden …

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70
    Deshalb sind Vermögensbeeinträchtigungen durch Auferlegung von Geldleistungspflichten in der Regel nicht an Art. 14 GG zu messen (vgl. z.B. Beschluß vom 15. Januar 1970 in BVerfGE 27, 326 [BVerfG 15.01.1970 - 1 BvR 293/62] [343]; Beschluß vom 9. März 1971 in BVerfGE 20, 250 [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/64] [271/272]).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 106.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70
    Entsprechendes gilt für die alten, seinerzeit als privatrechtlich verstandenen Vereinbarungen über straßenrechtliche Sondernutzungen, die ungeachtet ihrer Bewertung im Entstehungszeitpunkt (spätestens) mit dem Inkrafttreten des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes dem öffentlichen Recht unterworfen worden sind (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1966 - BVerwG IV C 18.65 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 3]; Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 106.68 - [Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 9]).
  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 152.65

    Übernahme der Kosten durch eine Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70
    Zum einen richtet sich die Baulast an einer Kreuzungsanlage allein nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, das, wie der erkennende Senat bereits früher ausgesprochen hat, gegenüber der im übrigen für die beteiligten Verkehrswege geltenden Baulast als Spezialrecht eine besondere Regelung trifft (vgl. Urteil vom 12. Januar 1968 - BVerwG IV C 152.65 -).
  • BVerwG, 02.12.1966 - IV C 18.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70
    Entsprechendes gilt für die alten, seinerzeit als privatrechtlich verstandenen Vereinbarungen über straßenrechtliche Sondernutzungen, die ungeachtet ihrer Bewertung im Entstehungszeitpunkt (spätestens) mit dem Inkrafttreten des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes dem öffentlichen Recht unterworfen worden sind (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1966 - BVerwG IV C 18.65 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 3]; Urteil vom 3. November 1972 - BVerwG IV C 106.68 - [Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 9]).
  • VG Saarlouis, 02.12.2020 - 5 K 1989/19

    Kostenerstattung im Eisenbahnkreuzungsrecht

    Die Abgrenzung danach, ob es sich um eine Unterhaltung oder Erneuerung einer Eisenbahnanlage oder Straßenanlage handele, sei dadurch gekennzeichnet, dass sie jede Einzelanlage einer Kreuzung entweder der Eisenbahnanlage oder der Straßenbahnanlage zuordne und dadurch für das maßgebliche Zuordnungsmerkmal auf die Funktion der Anlage für den Betrieb der Eisenbahn oder den der Straße abstelle.[BVerwG, Urteil vom 12.10.1973 - IV C 56.70 -, …

    1974, S. 613][BVerwG, Urteil vom 12.10.1973 - IV C 56.70 -, …

    Das von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1973 - IV C 56.70 - sei ersichtlich überholt und auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Rn. 220 Entscheidendes Merkmal für die Zuordnung der einzelnen Anlagen einer Kreuzung zu den Eisenbahn- oder Straßenanlagen sei ihre Funktion für den Betrieb der Eisenbahn oder der Straße.[Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 14 Rn. 2][Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 14 Rn. 2] So heiße es in dem auch von dem Kläger auf Seite 21 seiner Klageschrift zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1973 - IV C 56.70 -, juris, Rn. 24:.

    Zu verweisen sei erneut auf das Urteil des BVerwG vom 12.10.1973 - IV C 56.70 -, juris, Rn. 24):.

    Auch hierzu gebe das bereits mehrfach zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1973 - IV C 56.70 -, juris, Rn. 24, die passende Antwort, wonach die kreuzungsrechtlichen Prinzipien keine rechtsverbindliche Wirkung aus sich selbst heraus hätten, sondern immer nur insoweit, als sie der konkreten gesetzlichen Regelung zugrunde lägen.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1973 - IV C 56.70 - entspreche auch weiterhin der allgemeinen Auffassung.[vgl. Machall/Schweinsberg, a.a.O., § 14 EKrG, Rn. 2][vgl. Machall/Schweinsberg, a.a.O., § 14 EKrG, Rn. 2] Die strikte Regelung in § 14 Abs. 1 EKrG, wonach jeder Beteiligte für seinen Teil der Kreuzungsanlage die Erhaltungslast trage, diene dazu, klare Verantwortlichkeiten zu schaffen.

    Rn. 295 Anhaltspunkte für die Einschätzung des Klägers, dass das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1973 - IV C 56.70 -, "ersichtlich überholt" sei, gebe es nicht.

    Im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 EKrG sind sie zurückgedrängt zugunsten des auf die Funktion abstellenden Gesichtspunktes der Zuordnung der Einzelanlage zum Betrieb der Straße oder der Eisenbahn.[BVerwG, Urteil vom 12.10.1973 - IV C 56.70 -, juris][BVerwG, Urteil vom 12.10.1973 - IV C 56.70 -, juris].

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

    Die Zuordnung einer Fläche zur Bahn- oder Straßenanlage richtet sich vielmehr nach ihrer jeweiligen objektiven Funktion und ist einer freien vertraglichen Vereinbarung der Vertragspartner nicht zugänglich (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG 4 C 56.70 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 28.90

    Eisenbahnkreuzung - Änderung - Erhaltungsmaßnahme - Kreuzungsrechtliche Baulast

    § 3 EKrG normiert eine eigenständige kreuzungsrechtliche Baulast, für die es in den kreuzungsrechtlichen Regelungen des Straßen- und des Wasserstraßenrechts keine Entsprechung gibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG 4 C 56.70 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 29.77

    Ablösung der Betriebslast - Erhaltungslast - Benutzungsdauer

    Die durch § 14 EKrG geregelte Verteilung der Betriebs- und Erhaltungslast an Kreuzungsanlagen kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen abbedungen werden (wie Urteil des Senats vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 56.70 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe nämlich in seinem Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 56.70 - (Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6) ausgeführt, daß es für die Unterhaltungslast einer gemäß einer Vereinbarung errichteten Kreuzung bei der Regelung des § 14 EKrG verbleibe, hinsichtlich derer das Gesetz eine.

    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 56.70 - (…a.a.O.) widerspreche dem nicht.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG IV C 56.70 - (Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6) im einzelnen dargelegt.

    Die in Absatz 2 enthaltene Sonderregelung für bestimmte Kreuzungsanlagen schließt - wie der Senat in seinem Urteil vom 12. Oktober 1973 (a.a.O.) ausgeführt hat - alle davon abweichenden Vereinbarungen über die Verteilung der Erhaltungslast aus; dementsprechend wird die Bedeutung des Absatzes 2 als eine Ausnahme von dem Grundsatz des Absatzes 1 EKrG 1963 verstanden, mit der Folge, daß die starre Verteilung der Erhaltungslast gemäß § 14 EKrG auch für bei Inkrafttreten des Gesetzes bestehende Kreuzungen insofern nicht gilt (…ebenso: Marschall/Schroeter/Bosch, Eisenbahnkreuzungsgesetz, 3. Aufl., § 19 Anm. 3).

  • VG Köln, 18.02.2011 - 18 K 1600/09

    Verweisung Verwaltungsrechtsweg öffentlich-rechtliche Streitigkeit öffentliches …

    Rn. 76 vgl. zu einem solchen Fall: BVerwG, Urteil vom 12.10.1973 - IV C 56.70 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6,.

    Rn. 121 vgl. BVerwG, Urteil vom 12.10.1973 a.a.O.,.

    Rn. 125 Für Letzteres: BVerwG, Urteil vom 12.10.1973 a.a.O..

    Rn. 168 vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 12.10.1973 a.a.O. und vom 02.12.1966 a.a.O.,.

  • BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvL 27/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 EKrG

    Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mitgeteilt, er habe § 14 EKrG in einer (bisher unveröffentlichten) Entscheidung vom 12. Oktober 1973 - IV C 56.70 - als verfassungsmäßig angesehen.
  • OVG Saarland, 07.11.2024 - 1 A 45/22

    Erhaltung/Änderung einer Eisenbahnkreuzung, Sanierung des Durchlasses für ein …

    Im Kreuzungsrecht ist anerkannt, dass diese Prinzipien nicht aus sich selbst heraus rechtsverbindliche Wirkung haben, sondern immer nur insoweit, als sie der konkreten gesetzlichen Regelung zugrunde liegen.[BVerwG, Urteile vom 12.10.1973 - IV C 56/70 -, juris Rn. 24, und vom 28.2.1975 - IV C 37/72 -, juris Rn. 12][BVerwG, Urteile vom 12.10.1973 - IV C 56/70 -, juris Rn. 24, und vom 28.2.1975 - IV C 37/72 -, juris Rn. 12] Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz im Eisenbahnkreuzungsgesetz, der besagt, dass Mehrerhaltungskosten zu erstatten oder abzulösen sind.[Marschall/Maas, a.a.O., § 15 Rn. 3][Marschall/Maas, a.a.O., § 15 Rn. 3] Das Eisenbahnkreuzungsgesetz zielt nicht darauf ab, etwa auf der Grundlage des Veranlassungsprinzips oder des Interessenprinzips möglichst gerechte - damit aber auch differenziertere - Regelungen zu treffen.[BVerwG, Urteil vom 11.12.1981 - 4 C 97/79 -, juris Rn. 21][BVerwG, Urteil vom 11.12.1981 - 4 C 97/79 -, juris Rn. 21] Der Kostenausgleich zwischen den öffentlichen Haushalten (einschließlich des von der Bundesrepublik Deutschland verwalteten Sondervermögens der Deutschen Bundesbahn) muss nicht in allen Einzelheiten "gerecht" sein, sondern darf - insbesondere zur Vermeidung eines größeren Verwaltungsaufwands - auch in gröberer Weise geregelt sein.[BVerwG, Urteile vom 11.12.1981, a.a.O., Rn. 21 und 23, vom 16.11.1984 - 4 C 36/81 -, juris Rn. 14, und vom 10.5.1985 - 4 C 52.82 -, juris Rn. 11, wonach es nicht Sache des Gerichts ist, eine möglicherweise gerechtere Kostenverteilung zu bewirken][BVerwG, Urteile vom 11.12.1981, a.a.O., Rn. 21 und 23, vom 16.11.1984 - 4 C 36/81 -, juris Rn. 14, und vom 10.5.1985 - 4 C 52.82 -, juris Rn. 11, wonach es nicht Sache des Gerichts ist, eine möglicherweise gerechtere Kostenverteilung zu bewirken] Es ist, so das Bundesverwaltungsgericht, nicht Aufgabe der Gerichte, eine am Interessenprinzip ausgerichtete - je nach Sachlage in einigen Fällen möglicherweise gerechtere - Verteilung der Kosten zu bewirken.[BVerwG, Urteil vom 10.5.1985 - 4 C 52/82 -, juris Rn. 11][BVerwG, Urteil vom 10.5.1985 - 4 C 52/82 -, juris Rn. 11].
  • OVG Sachsen, 19.09.2017 - 4 A 664/16

    Kreuzungsvereinbarung; Ablösebetrag; Umsatzsteuerpflicht

    Dabei folgt sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Zweck, dass diese Anlagen in vollem Umfang, d. h. hinsichtlich aller zu ihnen gehörenden Teilanlagen erfasst werden (zu § 14 und zu § 19 EKrG: BVerwG, Urt. v. 12. Oktober 1973 - IV C 56.70 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79

    Anforderungen an den Ausbau einer Bundesfernstraße in einer Ortsdurchfahrt - …

    Diese Prinzipien haben rechtsverbindliche Wirkung nicht aus sich selbst heraus, sondern immer nur insoweit, als sie in der jeweiligen gesetzlichen Regelung konkret zum Ausdruck gebracht sind(Urteil vom 12. Oktober 1973 - BVerwG 4 C 56.70 -, Buchholz 407.2 EKrG Nr. 6 S. 7 [13];Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 37.72 -, Buchholz 445.5 § 41 WaStrG Nr. 1 S. 1 [3]).
  • OVG Saarland, 29.11.2024 - 1 A 45/22

    Änderung; Anlage; Aufwendungen; Bahnlinie; drittschützend; Durchlass; Eigentümer; …

    BVerwG, Urteile vom 12.10.1973 - IV C 56/70 -, juris Rn. 24, und vom 28.2.1975 - IV C 37/72 -, juris Rn. 12 < schließen Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz im Eisenbahnkreuzungsgesetz , der besagt, dass Mehrerhaltungskosten zu erstatten oder abzulösen sind.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 37.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 74.71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2018 - 1 L 31/16

    Anordnung zur Beseitigung von Fahrbahnschäden an einem Bahnübergang; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 11 A 60/10

    Qualifizierung von Parkplatzflächen vor dem Hauptbahnhof als öffentliche …

  • VG Freiburg, 30.07.1993 - 10 K 1151/92
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