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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,16
BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70 (https://dejure.org/1972,16)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1972 - IV C 69.70 (https://dejure.org/1972,16)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1972 - IV C 69.70 (https://dejure.org/1972,16)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Berufungsgerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen - Besonderheiten des qualifizierten Bebauungsplans - Rangverhältnis zwischen neuen und alten Festsetzungen - Befreiung im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren - Institut der Befreiung von dem Gebot oder ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 1 Abs. 4, 20, 31 Abs. 2 BBauG.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 268
  • MDR 1973, 164
  • DÖV 1972, 822
  • DÖV 1972, 824
  • JR 1973, 78
  • BauR 1972, 358
 
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Wird zitiert von ... (128)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70
    Das bedeutet vor allem die Einräumung eines Planungsermessens (Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [304]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70
    Bei Rechtssätzen führt eine teilweise Nichtigkeit zur umfassenden Nichtigkeit nur dann, wenn die Regelung ohne den nichtigen Teil nicht sinnvoll bestehen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 - in BVerfGE 8, 274 [301] und vom 17. März 1959 - 1 BvR 53/56 - in BVerfGE 9, 213 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvR 53/56] [217 f.]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56

    Heilmittelwerbeverordnung

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70
    Bei Rechtssätzen führt eine teilweise Nichtigkeit zur umfassenden Nichtigkeit nur dann, wenn die Regelung ohne den nichtigen Teil nicht sinnvoll bestehen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. November 1958 - 2 BvL 4/56 - in BVerfGE 8, 274 [301] und vom 17. März 1959 - 1 BvR 53/56 - in BVerfGE 9, 213 [BVerfG 17.03.1959 - 1 BvR 53/56] [217 f.]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70
    Ein Verstoß gegen § 86 Abs. 1 VwGO liegt nur vor, wenn sich das Gericht eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkenntnis zuschreibt oder wenn die Begründung seines Urteils auf mangelnde Sachkunde schließen läßt (vgl. Beschluß vom 19. März 1970 - BVerwG IV B 155.69 - in DVBl. 1970, 582 [583]).
  • BVerwG, 22.07.1965 - IV B 41.65

    Genehmigung zur Teilung eines im Geltungsbereich eines qualifizierten …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70
    Das wirkt sich nicht nur im Baugenehmigungs-, sondern auch im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren aus (vgl. Beschluß vom 22. Juli 1965 - BVerwG IV B 41.65 - [Buchholz 406.11, § 19 BBauG Nr. 7]).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Zutreffend hat das Berufungsgericht ferner ausgeführt, diesen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften habe die den Beigeladenen erteilte Befreiung nicht ausräumen können, weil sie mit § 31 Abs. 2 BBauG nicht zu vereinbaren und deswegen rechtswidrig sei: Eine Befreiung setzt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats voraus, daß es sich um einen dem Schutzgut der Norm entzogenen (atypischen) Sonderfall handelt (vgl. Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 69.70 - BVerwGE 40, 268 [272]).

    Davon kann hier - zumal gerade das Hochhaus der Beigeladenen und die Planung weitgehend aufeinander abgestimmt sind - keine Rede sein: Das Erfordernis, die in dem Bebauungsplan festgesetzte Geschoßzahl und die Geschoßflächenzahl einzuhalten, stellt keine von der Planung "offenbar nicht beabsichtigte Härte" dar (vgl. auch dazu Urteil vom 14. Juli 1972 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung, …

    Der Senat hat zwar mit Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG 4 C 69.70 - (BVerwGE 40, 268 ) entschieden, daß der Antragsteller eines Bodenverkehrsgenehmigungsverfahrens keinen Anspruch darauf habe, daß bereits in diesem Verfahren geprüft und entschieden werde, ob eine beabsichtigte bauliche Nutzung durch die Bewilligung einer Befreiung ermöglicht werden könne.
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und …

    Die Zulässigkeit einer Befreiung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit setzt voraus, daß es sich in bodenrechtlicher Hinsicht um einen atypischen Sonderfall handelt (im Anschluß an das Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 69.70 - BVerwGE 40, 268).

    Das Rechtsinstitut der Befreiung von dem Gebot oder Verbot einer Norm rechtfertigt sich nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. besonders Urteil vom 14. Juli 1972 - BVerwG IV C 69.70 - BVerwGE 40, 268 [271 f.]) daraus, daß die mit einer Normierung regelmäßig verbundene Abstraktion und Verallgemeinerung unvermeidbar zu Differenzen zwischen dem Regelungsinhalt und dem hinter der Regelung stehenden Schutzgut führen können, weil und soweit sie besonders gelagerten Sachverhalten, die aus tatsächlichen Gründen - atypisch - "aus der Regel fallen", nicht gerecht werden.

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