Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,417
BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67 (https://dejure.org/1971,417)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1971 - IV C 83.67 (https://dejure.org/1971,417)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1971 - IV C 83.67 (https://dejure.org/1971,417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung für eine Gebührenverordnung - Benutzungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WasHG) - Bayerische Verordnung über die Gebühren für die Benutzung staatseigener Gewässer - Gebühren für die Ausübung eines Altrechts - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1971, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
    Es handelt sich bei dieser Formulierung nicht nur - wie der Oberbundesanwalt meint - um einen Ausdruck des Äquivalenzprinzips, das dem Begriff der Gebühr immanent ist (vgl. BVerfGE 20, 257 [270]) und nur besagt, daß die Gebühren in keinem Mißverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen dürfen (…BVerfGE a.a.O.).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Beschluß vom 11. Oktober 1966, auf den sich die Revision hauptsächlich bezieht (BVerfGE 20, 257), genügen lassen, wenn die Ermächtigung ein Minimum von materieller Regelung enthält, die dem Verordnungsgeber als Programm und als Rahmen dienen soll und kann und ihm auch Grenzen setzt (…a.a.O. S. 270).

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Konkretisierung durch EG-Normen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
    Wohl aber müsse die gesetzliche Ermächtigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, innerhalb welcher Grenzen dem Verordnungsgeber diese Freiheit zustehe; ihr müsse ein bestimmtes 'Programm' an die Hand gegeben und damit die Grenze der von ihm zu erlassenden Regelungen festgesetzt werden (…BVerfGE a.a.O. jeweils mit weiteren Nachweisen; ähnlich auch neuestens Beschluß vom 13. Oktober 1970 in NJW 1970, 2155 [BVerfG 13.10.1970 - 2 BvR 618/68] [2156]).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
    Im übrigen geht der Hinweis der Revision auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1961 (BVerwGE 12, 162 [170]) fehl, wonach Gebühren keine abschreckende Wirkung haben dürfen, denn nach den tatsächlichen und den Senat gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts hat die Höhe der Gebühr hier keinen merklichen Einfluß auf den Strompreis.
  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
    Der Senat hat allerdings Bedenken dagegen, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG überhaupt auf Verordnungsermächtigungen in Landesgesetzen anzuwenden (a. A. BVerwGE 21, 258 [260] sowie Vorlagebeschluß des II. Senats vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - in DVBl. 1970, 676 [678]), wofür als Grundlage allenfalls die sogenannte Homogenitätsklausel des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG in Betracht kommt.
  • BVerfG, 14.05.1969 - 1 BvR 615/67

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Berufsschadensausgleichs nach dem BVG

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, das Erfordernis der Bestimmtheit in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG bedeute nicht, daß dem Verordnungsgeber überhaupt keine Ermessens- und Beurteilungsfreiheit zugebilligt werden dürfe (vgl. z.B. BVerfGE 26, 16 [30]).
  • StGH Hessen, 15.07.1970 - P.St. 548

    Grundrechtsklage; Grundrechtsfähigkeit; Gesetzlicher Richter; Antragsbefugnis; …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
    Möglichkeiten entwickelt haben, die Einhaltung der Grenze zwischen Gesetzgebungsgewalt und Verordnungsgewalt der Exekutive zu garantieren und zu überwachen (vgl. z.B. Art. 47 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung von Berlin; weiter Art. 118 der Hessischen Verfassung, vgl. dazu zuletzt die Entscheidung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 15. Juli 1970 - P.St. 548/563 - Leitsatz d in NJW 1970, 1915; für Bayern Art. 3, Art. 55 Nr. 2 Sätze 2 und 3 und dazu etwa BayVerfGH in VGHE n.F. 3 II 28 [44 ff.]), und dabei verfassungspolitischen Erwägungen gefolgt sind, die gegenüber den Vorstellungen, die Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG beeinflußt haben, auch unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht zurückzutreten brauchen (vgl. etwa die verfassungspolitischen Überlegungen bei K. Müller in BB 1967, 400).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
    Von einem solchen Erfordernis hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 24. Februar 1970 zu § 14 des Postverwaltungsgesetzes abgesehen; dabei hat das Bundesverfassungsgericht - ebenso wie der erkennende Senat - es für genügend erachtet, daß aus der Begrenzung des Zwecks der Ermächtigung ... auch das Ausmaß der Ermächtigung erkennbar wird (BVerfGE 28, 66 [86]).
  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65

    Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
    Der Senat hat allerdings Bedenken dagegen, Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG überhaupt auf Verordnungsermächtigungen in Landesgesetzen anzuwenden (a. A. BVerwGE 21, 258 [260] sowie Vorlagebeschluß des II. Senats vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - in DVBl. 1970, 676 [678]), wofür als Grundlage allenfalls die sogenannte Homogenitätsklausel des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG in Betracht kommt.
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 95.68

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Grundlage für einen …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
    Der Senat hat schon in seinem Urteil vom 21. Oktober 1970 - BVerwG IV C 95.68 - (S. 13 unten) festgestellt, daß für die Bestimmtheit einer Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen, die die Erhebung von Sondenutzungsgebühren betreffen, bereits das Wesen dieser Gebühren ausreichende Maßstäbe bietet.
  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 68/66

    Milchpreis

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67
    Zutreffend hat im übrigen der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Oktober 1967 (BGHZ 48, 385) darauf hingewiesen, daß die Delegationsmöglichkeit für den Gesetzgeber im einzelnen Fall um so unhandlicher und funktionsuntüchtiger werde, je größer die Anforderungen seien, die auf Grund des Konkretisierungsgebotes an den Gesetzgeber gestellt würden (…a.a.O. S. 390).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 11.87

    Wasserstraßen - Gebührenregelung - Baukostenwert - Umsatzsteuer

    Außerdem kommt hinzu: Der bundesverfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bindet - als sog. Äquivalenzprinzip - die zulässige Gebührenhöhe an den Wert der jeweils gebührenpflichtigen Leistung; er verhindert, daß beides zueinander in ein Mißverhältnis gerät (BVerfG…, Beschluß vom 11. Oktober 1966, a.a.O. S. 270; BVerwG, Urteile vom 14. April 1967 - BVerwG IV C 179.65 - BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65], vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 83.67 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 4 S. 6 , vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 und vom 26. Februar 1988 - BVerwG 7 C 34.87 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 61 S. 1 ).

    Urteil vom 22. Januar 1971, a.a.O. S. 9 und Beschluß vom 26. März 1976 - BVerwG VII CB 34.75 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 4 S. 1 ).

    Das betrifft zwar - vom Ansatz her - in erster Linie den Zweck der Ermächtigung (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. Oktober 1966, a.a.O. S. 270 und vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 [BVerfG 06.02.1979 - 2 BvL 5/76]), trägt aber darüber hinaus auch zur Begrenzung ihres Ausmaßes bei (…vgl. BVerfG. Beschlüsse vom 19. Juli 1972, a.a.O. S. 366 …und vom 25. Mai 1976, a.a.O. S. 202; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971, a.a.O. S. 8 …und Beschluß vom 26. März 1976, a.a.O. S. 3), und das führt in Verbindung mit dem, was sich aus der Festlegung der Gebührentatbestände und dem Äquivalenzprinzip ergibt, dazu, daß Art. 80 Abs. 2 Satz 2 GG (auch) im Hinblick auf das Ausmaß der Ermächtigung genügt ist.

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auf die mit der gegenteiligen Auffassung verbundene Belastung des Gesetzgebers hat der Senat - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht - bereits in anderem Zusammenhang hingewiesen (vgl. Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 83.67 - in DÖV 1971, 422 [424]).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer …

    Von dem von der Beschwerde ferner bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 83.67 - (Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 4 S. 6 ), das sich zu den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG an eine gesetzliche Ermächtigung zum Erlaß einer Gebührenverordnung verhält, weicht das Berufungsurteil nicht ab.
  • VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05

    Studiengebühren für Langzeitstudierende

    Vielmehr hat sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht es für genügend erachtet, das "aus der Begrenzung des Zwecks der Ermächtigung auch das Ausmaß der Ermächtigung erkennbar wird" (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - IV C 83.67 - BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1970 - 2 BvL 12/69 u.a. -, BVerfGE 28, 66).
  • VG Berlin, 20.04.2011 - 3 A 303.08

    "Säumnisgebühr" bei verspäteter Rückmeldung zur Fortsetzung des Studiums

    Wollte man auch diese speziellen Einzelheiten dem Gesetzgeber vorbehalten, liefe die Möglichkeit einer Delegation der Rechtssetzungsbefugnis auf den Verordnungsgeber im Rahmen des Gebührenrechts ins Leere; das dem Art. 47 der Berliner Verfassung bzw. § 6 Abs. 1 GebBeitrG zugrundeliegende Ziel, den Gesetzgeber zu entlasten, würde verfehlt (vgl. auch BVerwG, DÖV 1971, 422, 423).
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 108.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Diese vom beschließenden Senat im Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [249]) offengelassene Frage (vgl. auch die Bedenken im Urteil des IV. Senats vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 83.67 - [DÖV 1971, 422]) bedarf jedoch in der vorliegenden Rechtssache keiner grundsätzlichen Klärung.
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 1.70

    Bestimmtheit landesgesetzlicher Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen …

    Diese vom beschließenden Senat im Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [249]) offengelassene Frage (vgl. auch die Bedenken im Urteil des IV. Senats vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 83.67 - [DÖV 1971, 422]) bedarf jedoch in der vorliegenden Rechtssache keiner grundsätzlichen Klärung.
  • BVerwG, 12.09.1973 - IV B 10.73

    Anwendung von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG auf Verordnungsermächtigungen in …

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 21. Januar 1971 - BVerwG IV C 83.67 - (Buchholz 401.84 Nr. 4) näher dargelegt (vgl. dazu auch Beschluß des I. Senats vom 16. September 1957 - BVerwG I CB 114.56 - und Urteil des beschließenden Senats vom 29. Mai 1964 - BVerwG IV C 22.63 - S. 13, a. A. BVerwGE 21, 258 [260] sowie Vorlagebeschluß des II. Senats vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - in DVBl. 1970, 676 [678]).
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 3.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung von …

    Diese vom beschließenden Senat im Urteil vom 7. März, 1958 (BVerwGE 6, 247 [249]) offengelassene Frage (vgl. auch, die Bedenken im Urteil des IV; Senats vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 83.67 - [DÖV 1971, 422]) bedarf jedoch in der vorliegenden Rechtssache keiner grundsätzlichen Klärung.
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 149.69

    Errichtung von nordrhein- westfälischen Bekenntnis-Hauptschulen - …

    Diese vom beschließenden Senat im Urteil vom 7. März 1958 (BVerwGE 6, 247 [249]) offengelassene Frage (vgl. auch die Bedenken im Urteil des IV. Senats vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 83.67 - [DÖV 1971, 422]) bedarf jedoch in der vorliegenden Rechtssache keiner grundsätzlichen Klärung.
  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 148.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung von …

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 107.70

    Errichtung von öffentlichen Bekenntnis-Hauptschulen - Bestimmtheit einer …

  • BVerwG, 21.04.1972 - VII B 2.70

    Bestimmtheit landesgesetzlicher Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen …

  • BVerwG, 25.06.1971 - IV B 75.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bestimmtheit einer Regelung …

  • VG Stade, 12.09.1994 - 6 A 70/93

    Verfassungsmäßigkeit eines Wasserentnahmeentgelts in Niedersachsen; …

  • OVG Saarland, 18.04.1974 - I R 72/73

    Zulassung zum mündlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht