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| VGH Hessen, 26.07.1967 - IV OG 65/67 |
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BauNVO § 4; BauNVO § 12
Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fuhrunternehmens im allgemeinen Wohngebiet
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 23.06.1967 - IV/1-G 79/67
- VGH Hessen, 26.07.1967 - IV OG 65/67
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 29.03.2010 - 14 ZB 09.2187
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit.
Er ist im Übrigen auch nicht genehmigungsfähig, weil ein Fuhrunternehmen mit einer Größe wie das klägerische nach herrschender Meinung (vgl. z.B. OVG SH vom 24.3.1992 Gemeinde 1993, 148; NdsOVG vom 29.8.1995 BauR 1996, 79; HessVGH vom 26.7.1967 Az. IV OG 65/67; Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB, RdNr. 32 zu § 4 BauNVO), der der Senat folgt, keinen "nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieb" i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 6 BauNVO darstellt und daher im Dorfgebiet unzulässig ist.
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